Allgemein

Gericht zwingt von der Leyen zur Offenlegung von Pfizer-SMS – Ein Lehrstück über Intransparenz in Brüssel

Die EU-Kommissionspräsidentin steht unter Druck: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Ursula von der Leyen zur Offenlegung ihrer privaten Textnachrichten mit Pfizer-Chef Albert Bourla verpflichtet. Es geht um Impfstoffverträge im Volumen von über 35 Milliarden Euro – abgeschlossen inmitten der COVID-Krise, verhandelt offenbar teils per SMS. Das Urteil ist ein Signal: Intransparente Machtpolitik hat Grenzen – zumindest vor Gericht.

SMS, Milliarden und kein Protokoll

Konkret geht es um Kurznachrichten aus dem Frühjahr 2021, als von der Leyen federführend einen Mega-Deal mit BioNTech/Pfizer einfädelte: 900 Millionen Dosen Impfstoff, plus Option auf weitere 900 Millionen. Vereinbart offenbar auch im informellen Austausch mit Bourla. Eine US-Journalistin wollte wissen, was in diesen Nachrichten stand – und klagte auf Herausgabe. Die Kommission mauerte: Die SMS seien „nicht mehr auffindbar“ und „nicht relevant“.

Das EuG sah das anders: Auch Textnachrichten können sehr wohl offizielle Dokumente sein, wenn sie politisch oder administrativ bedeutsame Informationen enthalten. Genau das habe die Kommission weder geprüft noch begründet. Damit, so das Urteil, wurde das Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten verletzt.

Transparenz? Nur, wenn sie nicht stört

Die EU-Kommission verteidigte sich mit der Behauptung, SMS würden keine Archivierungspflicht erfüllen. Doch dieser Winkelzug wurde schon 2022 von der damaligen Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly zurückgewiesen. Entscheidend sei nicht die Form, sondern der Inhalt. Dass Brüssel bis heute jede Einsicht verweigert, wertete O’Reilly als „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“.

In der Öffentlichkeit sprach man schnell vom „Pfizergate“ – auch, weil von der Leyens Verhalten kein Einzelfall ist. Bereits 2019, als deutsche Verteidigungsministerin, ließ sie Daten von ihrem Diensthandy löschen – während der Berateraffäre. Auch dort: Kein Protokoll, keine Aufklärung.

Gerichte als letzte Instanz der Kontrolle

Mit dem aktuellen Urteil wird der EU-Kommission einmal mehr mangelnde Rechenschaftspflicht attestiert. Schon 2023 hatte das EuG die Kommission verurteilt, weil sie wesentliche Inhalte der Impfstoffverträge unrechtmäßig geheim gehalten hatte. Damals wie heute: Der Vorwurf lautet institutionalisierte Intransparenz.

Dabei wäre Kontrolle gerade hier dringend nötig. Die EU gab über 70 Milliarden Euro für Corona-Impfstoffe aus, vielfach ohne parlamentarische Debatte, ohne nachvollziehbare Preisgestaltung, ohne Offenlegung vertraglicher Nebenbedingungen. Dass sich zentrale Verhandlungsdetails womöglich in privaten Nachrichten verbergen, ist ein demokratisches Armutszeugnis.

Und nun?

Rechtlich ist das Urteil ein Erfolg für die Informationsfreiheit. Politisch dürfte es jedoch folgenlos bleiben. Ein belgisches Gericht hatte im Januar bereits Anzeigen gegen von der Leyen wegen Korruption und Datenvernichtung abgewiesen. Eine Berufung gegen das aktuelle Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof ist möglich – und wahrscheinlich.

Die Kommissionspräsidentin sitzt fest im Sattel. Das EU-Parlament schweigt. Medien berichten zurückhaltend. Und die EU selbst sieht laut eigenen Angaben „keine Anzeichen für undurchsichtige Deals“.

Fazit: Ein Triumph der Transparenz – mit bitterem Beigeschmack

Der Fall zeigt exemplarisch, wie weit sich politische Führung von öffentlicher Kontrolle entfernt hat. Wenn SMS über Milliarden entscheiden, braucht es mehr als Gremien und Kommissare – es braucht Verantwortung, Archivierung und Öffentlichkeit. Sonst bleibt nur das Gericht als Korrektiv einer sich selbst entziehenden Elite.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Bitte teilen Sie diesen Beitrag

Das könnte Sie auch interessieren:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert