Es ist gewiss eine eher ungewöhnliche Beteiligung des deutschen Staates. Gemeint ist sein Besitzanteil an der Schweizer „Genossenschaft Höhenklinik Valbella Davos“. Jenes ehemalige Sanatorium „Höhenklinik Dr. Philippe“ hatte Thomas Mann schon 1912 in seinem „Zauberberg“ mit diesen Worten beschrieben:
„Ein lang gestrecktes Gebäude mit Kuppelturm, das vor lauter Balkonlogen von weitem löchrig und porös wirkte wie ein Schwamm.“
Heute ist es eine wichtige Einnahmequelle für das deutsche Finanzministerium. Die Wurzeln dieser Angelegenheit reichen zurück bis ins Deutsche Kaiserreich.
In jedem Februar wird der durchaus interessante Beteiligungsbericht des Bundes durch das Finanzministerium veröffentlicht. Vieles davon dürfte dem Leser bekannt sein, zum Beispiel die Staatsbeteiligungen an der Deutschen Bahn oder am Energiekonzern Uniper. Doch mal Hand aufs Herz, haben Sie jemals etwas von der Genossenschaft Höhenklinik Valbella Davos gehört?
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Der ganze Fall ist ziemlich komplex
Im Jahre 1918 erwarben der „Reichsausschuss für Kriegsgeschädigtenfürsorge“ und der „Hilfsbund für Deutsche Kriegerfürsorge“ das „Sanatorium Valbella Davos“, damit sich tuberkulosekranke Soldaten und Kriegsversehrte in der gesunden Bergluft auskurieren konnten. Da die Tuberkulose glücklicherweise bald nicht mehr so ein großes Problem darstellte, wurden dort bald andere Krankheiten wie Hautleiden, Allergien oder Asthma behandelt.
Dann im Jahre 1953 passierte ein Wandel. Die Höhenklinik Davos wurde eine Genossenschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht. Sämtliche Anteile (100 Prozent) erwarb die Bundesrepublik Deutschland. Bis zuletzt wurden diese vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwaltet.
Doch die gute Schweizer Bergluft kam den deutschen Krankenkassen teuer zu stehen. Das wollten sie nicht länger mitmachen. So kam es, dass Finanzminister Hans Eichel (SPD) im Jahre 2004 den Betrieb der deutschen Höhenklinik beenden musste. Drei Jahre später wurde die Klinik schließlich von der Bundesrepublik an das Immobilienunternehmen „SPI Real Estate AG“ für 12.500.000 Schweizer Franken verkauft.
Allerdings enthielt der Kaufvertrag eine sogenannte Wertsteigerungsklausel, die da lautete: Wenn der Grund und Boden oder das Gebäude innerhalb von zehn Jahren mit einem Gewinn weiterverkauft wird, steht der Bundesrepublik Deutschland ein Gewinnanteil zu. Und genau so kam es auch.
Als die Bundesregierung Eigentümerin der Liegenschaft war, war in jener Kurzone lediglich ein Klinikbetrieb gestattet. Doch der neue Eigentümer veranlasste eine Umwidmung des Geländes, sodass dort nun auch Wohnungen gebaut werden dürfen, was den Wert der Anlage drastisch steigerte. Grund genug für die SPI Real Estate AG, die Liegenschaft im Jahre 2012 profitabel zu verkaufen, was die Bundesregierung hellhörig machte und an die Wertsteigerungsklausel erinnerte.
Allerdings musste Deutschland mit seiner berechtigten Forderung vor Gericht ziehen und 2018 kam es dann auch zum ersten Urteil, das (wie erwartet) im Sinne der Bundesregierung ausfiel. Aber das Immobilienunternehmen ging, ebenfalls wie zu erwarten, in Berufung.
Vor Kurzem hat nun das Kantonsgericht Graubünden jenes Urteil aus der ersten Instanz mehr oder weniger bestätigt. Damit wurden der Bundesrepublik Deutschland 4,9 Millionen Schweizer Franken, dies entspricht ungefähr 5 Millionen Euro, zugesprochen. Hinzu kommen sogar noch 5 Prozent Zinsen pro Jahr seit 2015.
Nein, dies lässt die SPI Real Estate AG nicht einfach so auf sich sitzen. Im Mai 2023 hat sie beim Schweizer Bundesgericht Beschwerde darüber eingelegt, Ausgang offen.
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Beitragsbild: pixabay.com – Parentingupstream
Dieser Beitrag wurde am 03.08.2023 erstellt.