Christine Lambrecht tut gut daran, endlich zurückzutreten. Gewiss war dafür eine Menge „Überzeugungsarbeit“ durch die Öffentlichkeit nötig. Am 16. Januar 2023 hat die „glücklose“ Dame endlich um ihren Rücktritt als Verteidigungsministerin gebeten.
Aber das muss uns Steuerzahlern nicht leidtun. Nein, Sorgen müssen wir uns um Christine wirklich nicht, bekommt sie doch nach ihrem Rücktritt noch ein „Übergangsgeld“, das ihr dabei helfen soll, nicht zu verhungern, bis sie eine neue Anstellung findet. Ist ja auch gut so, oder?
Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht auch dafür klare Regeln gäbe. Es reicht völlig aus, so ein Amt nur einen einzigen Tag formal auszuführen, dann gibt’s Übergangsgeld. Waren es doch ein paar Tage mehr, kann sich die Summe auf 227.000 Euro belaufen. Leider hat es Christinchen nur bis 224.000 Euro geschafft.
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Nach Job-Ende stehen Lambrecht noch drei volle Monatsgehälter von insgesamt 49.842 Euro zu. Danach gibt es noch mal 21 halbe Monatsbezüge oben drauf. Der Bund der Steuerzahler kennt diesen Schlamassel und fordert schon lange, dass das Übergangsgeld auf maximal zwölf Monate begrenzt wird.
Seit 1988 wurde Fachkompetenz im Verteidigungsministerium abgeschafft
Dass ein Verteidigungsministerium für jedes Land außerordentlich wichtig ist, steht außer Frage. In Deutschland stehen allerdings ganz andere Kriterien oben an. Die Minister ergeben sich hierzulande aus dem Parteiengefüge, den Paritäten und den Bundesländern. Manfred Wörner war unter Helmut Kohl von 1982 bis 1988 Verteidigungsminister und konnte, übrigens als Letzter, noch eine längere Dienstzeit als Oberstleutnant der Luftwaffe in der Bundeswehr vorweisen.
Ihm folgten dann diese Amtsträger:
- Rupert Scholz
- Gerhard Stoltenberg
- Volker Rühe
- Rudolf Scharping
- Peter Struck
- Franz Josef Jung
- Karl-Theodor zu Guttenberg
- Thomas de Maizière
- Ursula von der Leyen
- Annegret Kramp-Karrenbauer
- Christine Lambrecht
- Boris Pistorius (soll es nun wohl wuppen)
Noch lange über die Lebensläufe all dieser Nachfolger zu sinnieren, würde den Rahmen dieses Artikels allerdings sprengen.
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