Politik

Lobbyverbot für ehemalige Abgeordnete geben?

Die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat ein Papier mit 14 Paragrafen zur Reform des EU-Parlaments vorgelegt. Auslöser dafür ist jener Korruptionsskandal um die Ex-Vizepräsidentin Eva Kaili im Zusammenhang mit Einflussnahmen aus Marokko und Katar.

Die darin formulierten Reformvorschläge gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung, sind aber gewiss noch nicht umfassend genug. Metsola selbst nennt sie nur einen Startpunkt der Parlamentsreform. Abgesehen von dem geplanten Sonderausschuss Korruptionsskandal soll nun eine Arbeitsgruppe gegründet werden, die die Reform des Parlaments weiter und tiefgehender ausarbeitet.

Ein schon recht weitreichender Vorschlag darin ist das zeitlich begrenzte Lobbyverbot für ehemalige Abgeordnete, zumindest so lange sie noch Übergangsgelder erhalten. Während dieser Zeit soll zukünftig eine Eintragung im EU-Transparenzregister nicht gestattet sein. Zwar kann damit eine Lobbytätigkeit nicht in Gänze verhindert, aber doch zumindest erheblich erschwert werden. Übergangsgeld wird maximal 24 Monate gezahlt, je nach Dauer der Mitgliedschaft im Parlament.

Es wäre wünschenswert, wenn dieses Modell so schnell wie möglich auf die einzelnen Mitgliedstaaten übertragen wird. Funktionieren würde die Sache aber nur dann, wenn das Register tatsächlich eine konkrete Ahndung von Regelbrüchen vorsehen würde.

Die Zugangsprivilegien für ehemalige Abgeordnete zum EU-Parlament sollen gestrichen werden, damit diese weiteren Personen keinen Zugang mehr verschaffen können. Eine sinnvolle Maßnahme, die unbedingt Vorbild für den Bundestag werden sollte.

In dem Metsola-Papier steht weiterhin drin, dass in Zukunft alle Abgeordneten und deren Mitarbeiter dazu verpflichtet werden sollen, ihre Lobbytermine zu veröffentlichen. Das bereits bestehende Beratungsgremium soll zur Kontrolle und Durchsetzung der neuen Regeln deutlich verstärkt werden. Mit einem neuen, unabhängigen Ethik-Gremium soll eine effizientere Struktur für die Aufsicht über die Regeln geschaffen werden.

Die aktuellen Regeln sind einfach zu lasch und bieten viele Schlupflöcher oder Einfallstore für Interessenskonflikte und unzulässige Einflussnahme. Eine verpflichtende Transparenz hinsichtlich der Vermögenswerte wäre für eine erfolgversprechende Korruptionsbekämpfung überaus hilfreich. Außerdem läge ein Fortschritt darin, wenn alle Abgeordneten, die noch freiberuflich tätig sind, ihre Geschäftspartner offenlegen müssten, für Bundestagsabgeordnete gilt bereits eine solche Regelung.

Die belgische Abgeordnete Marie Arena gab vor Kurzem ihr Amt als Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses auf, weil sie dem Parlament eine Reise nach Doha, die auf Einladung von Katar zustande kam, nicht ordentlich gemeldet hat. Reisen auf Kosten autoritärer Regime sind eine heikle Angelegenheit, weil sie Abhängigkeiten schaffen.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Damit kommt das EU-Parlament den Forderungen von LobbyControl anlässlich des oben genannten Korruptionsskandals ein ganzes Stück weit nach. Hier noch mal zur Erinnerung die wichtigsten Forderungen im Einzelnen:

  • Es muss ein unabhängiges Ethik-Gremium mit Untersuchungskompetenzen für alle EU-Institutionen geschaffen werden.
  • Ausweitung und Durchsetzung des europäischen sowie der nationalen Lobbyregister
  • Offenlegung aller Lobbytreffen von EU-Abgeordneten unter Einbeziehung der EU-Kommission auf Arbeitsebene
  • Verbot von Reisen für Abgeordnete und deren Mitarbeiter, die durch Drittstaaten finanziert werden
  • Erweiterung der Erklärung über finanzielle Interessen durch Abgeordnete des EU-Parlaments: Einzubeziehen sind auch Informationen über die Vermögen und Beteiligungen sowie eine klare Transparenz über Kunden oder Klienten im Rahmen von Beratertätigkeiten
  • Ende der Privilegien ehemaliger Mitglieder des EU-Parlaments und Kommissare, zum Beispiel ein Verbot des Zugangs zur Kommission und zum Parlament
  • Politische Werbung, Kampagnen und die Parteienfinanzierung müssen stärker geregelt werden, um Beeinflussungen des Wahlkampfes von außen zu verhindern.
  • Der Whistleblower-Schutz muss im EU-Parlament verbessert werden.
  • Personelle Verstärkung der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft oder das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die mit größeren Kompetenzen auszustatten sind
  • Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung in Deutschland

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Beitragsbild: pixabay.com – Endzeiter

Bitte teilen Sie diesen Beitrag

Das könnte Sie auch interessieren:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert