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Eine internationale Recherche kooperiert mit ZDF Frontal, Follow The Money und The Guardian und enthüllt, dass deutsche Parteien über einen Zeitraum von vier Jahren das Zehnfache an intransparenten Spenden erhielten als in allen anderen untersuchten EU-Ländern zusammen.

Politische Parteien in Deutschland stehen vor einer wachsenden Finanzierungsfalle: Große Geldsummen fließen unkontrolliert in den Parteikästen, oft ohne klare Herkunft. Eine umfassende internationale Recherchekooperation, zu der renommierte Medien wie ZDF Frontal, das niederländische Investigativmedium Follow The Money und die britische Zeitung The Guardian gehören, hat alarmierende Missstände aufgedeckt.

Im Vergleich zu 21 anderen EU-Staaten erhielten die deutschen Parteien im Zeitraum von 2019 bis 2022 mehr als das Zehnfache an finanziellen Zuwendungen von Privatpersonen, Mandatsträgern und Unternehmen.

Im gesamten Untersuchungszeitraum von drei Jahren betrug das Spendenvolumen aller betrachteten Länder zusammen 937 Millionen Euro. Die sechs im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien kassierten davon beeindruckende 633 Millionen Euro – mehr als zwei Drittel des Gesamtbetrags. Auffallend ist, dass die Einnahmen aus Sponsoringaktivitäten der deutschen Parteien in dieser Bilanz nicht berücksichtigt wurden.

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass in acht EU-Ländern, darunter auch Deutschland, keine Obergrenze für Parteispenden festgelegt ist. Zudem orientiert sich die staatliche Parteienfinanzierung in Deutschland an den aus anderen Quellen stammenden Geldern.

Dies verleiht Großspenden einen doppelten Vorteil: Unternehmen und vermögende Einzelpersonen erhalten privilegierten Zugang zur Politik und somit die Macht, ihre Interessen maßgeblich zu beeinflussen.

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Europäischer Vergleich der Parteispendenregeln

Die Regelungen und die Transparenz von Parteispenden variieren erheblich innerhalb der Europäischen Union. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die aktuellen Obergrenzen für Parteispenden in ausgewählten EU-Ländern:

LandJuristische Person erlaubtObergrenze pro Spender und Jahr (€)
BelgienJa2.000
BulgarienVerbot für UnternehmenKeine für natürliche Personen
DänemarkNeinKeine
DeutschlandNeinKeine
EstlandVerbotKeine für natürliche Personen
FinnlandJa30.000
FrankreichVerbot für Unternehmen7.500 pro Jahr für natürliche Personen
GriechenlandVerbot für Unternehmen20.000 für natürliche Personen
IrlandJa2.500
ItalienJa100.000
KroatienJa26.500 für juristische Personen, 4.000 für natürliche Personen
LettlandVerbot20 x Mindestlohn für natürliche Personen
LitauenJaKeine
LuxemburgVerbotKeine für natürliche Personen
MaltaJa25.000
NiederlandeNeinKeine
ÖsterreichJa7.500
PolenVerbot für Unternehmen15 x Mindestlohn für natürliche Personen
PortugalVerbot für Unternehmen25 x Mindestlohn für natürliche Personen
RumänienJa500 x Mindestlohn für juristische Personen, 200 x Mindestlohn für natürliche Personen
SlowakeiJa300.000
SlowenienVerbot10 x Durchschnittslohn für natürliche Personen
SpanienVerbot für Unternehmen50.000 für natürliche Personen
SchwedenNeinKeine
TschechienJa121.000
UngarnVerbot für UnternehmenKeine für natürliche Personen
ZypernJa50.000

Diese Übersicht verdeutlicht, wie fragmentiert die Regelungen in Europa sind und wie Deutschland in puncto Transparenz und Begrenzung von Parteispenden im Mittelfeld verbleibt.

Intransparenz als Grundursache

Im Jahr 2022 waren bei 77 % der Parteispenden in Deutschland von Unternehmen, Privatpersonen oder Mandatsträgern die Herkunft der Gelder der Öffentlichkeit nicht bekannt. Im Vergleich dazu gewährleisteten Länder wie Estland oder die baltischen Staaten hohe Transparenzstandards.

In Frankreich sind hingegen alle Parteispenden prinzipiell intransparent, allerdings dürfen Unternehmen dort keine Spenden an Parteien leisten, und natürliche Personen sind auf maximal 7.500 Euro pro Jahr beschränkt.

In Deutschland müssen erst Spenden ab 35.000 Euro (seit 2024 gegenüber den bisherigen 50.000 Euro gesenkt) unmittelbar nach Eingang an die Bundestagsverwaltung gemeldet und öffentlich gemacht werden. Alle weiteren Zuwendungen werden erst ein bis zwei Jahre später in den Rechenschaftsberichten offengelegt. Dies widerspricht dem Grundgesetz, das eine transparente Information der Bürger vor Wahlentscheidungen fordert.

Rekordspenden und steigende Intransparenz

Die Bundestagswahl 2021 war geprägt von einem Rekordspendenaufkommen von 113,5 Millionen Euro. Ein Jahr später sank dieser Betrag auf 60 Millionen Euro, doch die Unternehmensspenden stiegen sogar um etwa zehn Prozent auf 32 Millionen Euro. Hinzu kamen die Mandatsträgerbeiträge, sodass im Jahr 2022 insgesamt 136,5 Millionen Euro von natürlichen Personen an die Parteien überwiesen wurden.

Davon blieben 104,5 Millionen Euro (77 %) anonym, da sie unter der Veröffentlichungsschwelle von 10.000 Euro lagen. Die Hauptempfänger dieser undurchsichtigen Gelder waren die Unionsparteien CDU und CSU, gefolgt von der FDP.

Gefährdete Demokratie: Wege zur Reform

Die unzureichende Transparenz bei Parteispenden stellt eine erhebliche Bedrohung für die demokratische Integrität dar. Vermögende Einzelpersonen und Unternehmen haben die Möglichkeit, politische Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen, was den Nährboden für Korruption bereitet.

Dringende Reformmaßnahmen erforderlich:

  1. Festlegung von Obergrenzen für Spenden: Parteispenden und -sponsoring sollten auf maximal 50.000 Euro pro Spender und Jahr begrenzt werden, um übermäßigen Einfluss zu verhindern.
  2. Einrichtung einer unabhängigen Kontrollbehörde: Eine neue Institution mit umfassenden Kontroll- und Ermittlungsbefugnissen sollte geschaffen werden, um eine öffentliche Datenbank für Parteispenden zu betreiben und die Transparenz zu erhöhen.
  3. Senkung der Veröffentlichungsschwellen: Die Schwelle zur Offenlegung von Spenden muss deutlich gesenkt werden, beispielsweise auf 2.000 Euro. Namen von Spendern ab 2.000 Euro sollten bereits in den Rechenschaftsberichten erscheinen, um auch kleinere Beiträge transparent zu machen.

Ohne diese Reformen bleibt ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen staatlicher Finanzierung und privater Einflussnahme bestehen, das die Funktionsweise der Demokratie untergräbt.

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Dieser Beitrag wurde am 26.01.2025 erstellt.

Seit vielen Jahren schon ist es gang und gäbe, dass Bundestagsfraktionen für ihre Parteien in sozialen Netzwerken werben. Der Bundesrechnungshof hat dies scharf kritisiert. In der Konsequenz soll nun eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden, die genau diese gängige Praxis klar legalisiert. Die folgenden drei Beispiele helfen gewiss, besser zu verstehen, was hier konkret gemeint ist:

  • Im September 2023 erläuterte die AfD auf Instagram, warum die Ampel „fertig hat“ und was die AfD klar besser machen würde.
  • Eine sechsteilige Serie von YouTube-Videos wurde durch die Bundestagsgruppe des BSW beworben. Darin geht es um Interviews, die Sahra Wagenknecht mit Persönlichkeiten aus Kultur und Politik führt.
  • Auf Facebook hat die SPD ein Video platziert, das erklären soll, warum die AfD als demokratiefeindlich eingestuft wird, obwohl sie doch demokratisch gewählt worden ist.

Neben dem Account der jeweiligen Partei auf YouTube oder Instagram gibt es noch weitere Kanäle der Bundestagsfraktionen. Doch es gelten Regeln für all jene Fraktionen, die sich aus Steuermitteln finanzieren. Zum Beispiel dürfen sie gemäß Abgeordnetengesetz über konkrete Fraktionstätigkeiten informieren. Wahlwerbungen oder das Herausposaunen parteipolitischer Standpunkte soll aber nicht via Social-Media-Beiträge erfolgen. Genau diese Einschränkung wollen die Fraktionen nun gesetzlich verschwinden lassen.

Aber warum eigentlich sollen Fraktionen nicht für ihre Parteien werben. Es geht in Deutschland immer wieder um Gleichbehandlung, denn fraktionslose Mitglieder des Bundestages haben dadurch das Nachsehen, ebenso alle kleineren Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind und keine Fraktionsmittel erhalten, siehe dazu auch:

Der Bundesrechnungshof hatte sich Social Media Accounts vor der Bundestagswahl 2021 genauer angesehen und kam zu dem Ergebnis, dass etliche Beiträge unmittelbar partei- und wahlwerbend gewesen sind, indem sie das Wahlprogramm, Interviews mit Direktkandidaten von Wahlkreisen, werbende Botschaften von Parteivorsitzenden und Streams von Fernseh-Wahlsendungen enthielten, was alles nicht zulässig ist.

Immerhin können sich die Fraktionen die Mittel dazu selbst bewilligen und auf diese Weise eindeutige Parteiaufgaben finanzieren. So läuft das bis zum heutigen Tage.

Alexandra Bäcker arbeitet am Düsseldorfer Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Heinrich-Heine-Universität. Das SPD-Video über die angebliche Demokratiefeindlichkeit der AfD findet sie „grenzwertig“, da es sich in keiner Weise mit den verfassungsfeindlichen Tendenzen der AfD-Fraktion und auch nicht mit den Abgeordneten und deren Einfluss auf die parlamentarische Arbeit auseinandersetzt. Lediglich die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz und ihre Teilnahme am Parteienwettbewerb werden im Video thematisiert. Welche Relevanz dies alles für die Arbeit der SPD-Fraktion im Bundestag hat, komme dabei überhaupt nicht heraus.

In der BSW-Video-Serie wird mitnichten über die Tätigkeit der BSW-Gruppe beziehungsweise deren Abgeordnete berichtet, sondern vorrangig über die politischen Ansichten.

Im AfD-Beitrag geht es kaum um die Tätigkeit der aktuellen Fraktion, sondern eindeutig um Wahlwerbung. Alle Beiträge befinden sich noch in den Werbedatenbanken von Facebook und Google, woraus geschlossen werden kann, dass die Fraktionen ihre unzulässigen Beiträge mit einem Werbebudget zwischen 50 und 1.500 Euro verknüpft haben.

Aufgrund der berechtigten Kritik des Bundesrechnungshofes haben die Regierungsfraktionen und jene von CDU/CSU vor der Sommerpause 2024 diesen Gesetzentwurf eingebracht. Doch anstatt endlich eine Trennung zwischen Öffentlichkeitsarbeit der Parteien und der Fraktionen vorzunehmen, wird darin eher ein Blankoscheck formuliert, dahingehend, dass Öffentlichkeitsarbeit zukünftig die Exposition allgemeiner politischer Standpunkte und einen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die parlamentarisch-politische Arbeit beinhalten soll.

Johannes Fechner (SPD) bemerkte in seiner Rede, dass die Vermittlung allgemeiner politischer Standpunkte über Social Media für die SPD-Fraktion ein absolut berechtigtes Interesse darstellt und Fraktionsmittel sehr wohl dafür verwendet werden, und zwar auch während der letzten sechs Wochen vor der Bundestagswahl, wenn es um einen „besonderen parlamentarischen Anlass“ geht und den gibt es ja eigentlich immer.

Die Parteienforscherin Alexandra Bäcker findet den Gesetzentwurf sehr bedenklich, denn durch die darin vorgesehene Form der Öffentlichkeitsarbeit verstärkt die Fraktionen die „Wirkmacht“ ihrer Parteien, was ganz klar eine massive Wettbewerbsverzerrung ist.

Der Bundesrechnungshof monierte in seinem Bericht nach § 99 BHO, dass der neue Gesetzentwurf erhebliche verfassungsrechtliche Risiken berge. Zum Beispiel könnte die staatlich finanzierte Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion als unzulässige Parteispende angesehen werden. Im Übrigen fehle ohnehin ein wirkungsvoller Sanktionsmechanismus gegen Verstöße.

Der Gesetzentwurf muss nun noch im Bundestag durch die zweite und dritte Lesung.

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Dieser Beitrag wurde am 09.10.2024 erstellt.

Hohe Spenden über 50.000 Euro wurden ja schon öffentlich gemacht. Inzwischen hat die Verwaltung des Bundestages auch die Rechenschaftsberichte der Parteien von 2022 (414 Seiten) veröffentlicht und somit alle Spenden über 10.000 Euro preisgegeben.

Sofort erkennbar wird dabei eine ziemliche Schieflage, denn die CDU kassierte mehr als das Doppelte (7,3 von insgesamt 13,1 Millionen Euro) von Unternehmen, Verbänden oder Organisationen (alle werden als „juristische Personen“ geführt) wie all die anderen Bundestagsparteien zusammen.

Besonders großspurige Unternehmen wie der Tabakkonzern Philip Morris oder der Rüstungshersteller Rheinmetall spendeten gleich an mehrere Parteien. „Politische Landschaftspflege“ nennt man so etwas. Der Frankfurter IT-Dienstleister „Shark Systems IT GmbH“, eine eher kleine Firma, spendierte sowohl der FDP als auch der AfD jeweils 20.000 Euro.

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Die Bauwirtschaft und die Immobilienbranche, aber auch wohlhabende Privatpersonen haben nennenswerte Beträge an die Parteien gespendet.

Wir wollen diese Listen hier nicht alle im Einzelnen abschreiben, doch viele werden sich besonders für die Spenden und Spender an die Grünen, die AfD und Die Linke interessieren, weil dies möglicherweise politischen Aufschluss gibt.

Herausragende Einzelspenden an die Grünen in 2022 (Angaben in Euro):

  • 101.200 – Jochen Wermuth (Investor)
  • 65.132 – Per Fragemann (Unternehmer)
  • 50.001 – CRASH Beteiligungs GmbH & Co.
  • 50.001 – Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie
  • 49.956 – Hermann Schrag (Unternehmer)
  • 49.783 – Ursula Schrag
  • 40.360 – Ulrich Lenz
  • 40.000 – Helm AG
  • 30.000 – Allianz AG
  • 25.000 – Aquila Capital Holding GmbH 
  • 20.000 – Eggers Windkraft GmbH & Co. KG
  • 15.000 – Dr. August Oetker KG
  • 15.000 – ERGO Versicherungsgruppe AG
  • 15.000 – Münchner Rückversicherung Munich Re

Herausragende Einzelspenden an die AfD in 2022 (Angaben in Euro):

  • 31.248 – Michael Kaufmann (Bundestagsabgeordneter)
  • 30.000 – KLANN Anlagentechnik GmbH
  • 28.855 – Guido Reil (Europaabgeordneter)
  • 26.520 – Rene Bochmann (Bundestagsabgeordneter)
  • 20.000 – Shark Systems IT GmbH

Herausragende Einzelspenden an die Linke in 2022 (Angaben in Euro):

  • 34.320 – Sören Pellmann (Bundestagsabgeordneter)
  • 33.800 – Eva von Angern (Landtagsabgeordnete)
  • 33.665 – Janine Wissler (Bundestagsabgeordnete)
  • 32.837 – Ates Gürpinar (Bundestagsabgeordneter)
  • 31.055 – Petra Pau (Bundestagsabgeordnete)

Aus den Rechenschaftsberichten geht auch hervor, dass Spenden (absichtlich) gestückelt wurden. Gemäß dem Parteiengesetz müssen Einzelspenden über 50.000 Euro sofort auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht werden.

Allerdings ist ein Nachweis darüber, dass Stücklungen zur Aushebelung der Veröffentlichungsregeln vorsätzlich vorgenommen worden sind, nur sehr schwer zu führen. Und Sanktionen bei Verstößen sind im Parteiengesetz ohnehin nicht vorgesehen.

Ausblick

In Zukunft, so ist es bereits vorgesehen, werden Parteispenden schon ab 7.500 Euro (bislang 10.000) im Rechenschaftsbericht erfasst, und unverzüglich gehören dann auf die Webseite des Bundestages die größeren Spenden ab 35.000 Euro (bisher 50.000).

Sonderfall

Der „Südschleswigsche Wählerverband“ SSW ist die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein und mit nur einem Abgeordneten im Bundestag vertreten. Den mit Abstand größte Teil seiner Spendengelder erhält er von der dänischen Regierung. So überwies das Kulturministerium in Kopenhagen dem SSW in 2022 etwas mehr als 500.000 Euro.

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Dieser Beitrag wurde am 14.05.2024 erstellt.