Der deutschen Finanzindustrie war das Provisionsverbot für Anlageberater ein Dorn im Auge. Im Herbst 2022 begann deshalb geradezu ein „Kampf“ gegen die EU-Kommission, allem voran galt die Kontaktaufnahme dem Bundesfinanzministerium und Christian Lindner (FDP).

Ende des Jahres 2022 wandte sich der Lobbyverein „Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung“ (DUV) an den Parlamentarischen Staatssekretär des Finanzministeriums Florian Toncar mit der Besorgnis darüber, dass die EU-Kommission gerade ein Provisionsverbot für Anlageprodukte plane. In dieser Angelegenheit würde jetzt dringend die „Unterstützung der Bundesregierung“ benötigt. Ungefähr sechs Monate später legte die EU-Kommission ihre Pläne tatsächlich auf Eis.

Über viele Jahre hinweg hat die Lobby ein enges Netzwerk über die Politik gelegt. Sowohl ehemalige als auch aktive Politiker wurden mit lukrativen Posten betraut und ihre Parteien erhalten regelmäßig großzügig Spenden.

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Die Idee zum Provisionsverbot geht auf die irische EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness zurück, die davon überzeugt war, dies zum Schutz der Kleinanleger umsetzen zu müssen. Die Verbraucherschützer waren entzückt, doch die Finanzvermittler, allen voran der Verband der Sparda-Banken, sahen ihr Geschäftsmodell hochgradig bedroht und wurden mit einem Bettelbrief an Staatssekretär Florian Toncar (FDP) aktiv:

Der Chef der Lobbyorganisation ist übrigens Florian Rentsch (FDP), der ehemalige Wirtschaftsminister von Hessen, der Toncar offensichtlich gut kennt. Einen weiteren Brief bekam das BMF vom „Deutschen Unternehmensverband Vermögensberatung“ (DUV):

Dieser Lobbyverein ist eine enge Liaison mit dem Finanzdienstleister „Deutsche Vermögensberatung AG“ (DVAG) eingegangen und beschäftigt den ehemaligen CDU-Generalsekretär Peter Tauber. Wenige Wochen danach schaltete sich Finanzminister Christian Lindner persönlich in diese Auseinandersetzung ein und sandte kurz vor dem Jahreswechsel zu 2023 einen überaus besorgten Brief an die Kommissarin McGuinness nach Brüssel:

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) äußerte sich dazu kritisch und bemerkte, dass es Lindner lediglich um die Profite der Verkäufer der Finanzprodukte ginge. Solche Provisionen bergen immer die Gefahr, die Verbraucher zu unüberlegten Vertragsabschlüssen zu drängen, was großen Schaden beispielsweise bei der Altersvorsorge anrichten kann.

In einer Beratung gegen Honorar wie bei Rechtsanwälten sieht der vzbv eine Alternative zu derartigen Provisionen, die am Ende ohnehin die Verbraucher bezahlen.

Zu Jahresbeginn 2023 unterstützte die grüne Bundestagsfraktion die EU-Kommission in dem Vorhaben eines Provisionsverbots und äußerte sich verärgert über Lindners Intervention in Brüssel. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen Katharina Beck beklagte, dass Christian Lindner in offiziellen Briefen sehr wohl differenzieren sollte, ob er als FDP-Parteivorsitzender oder für die Bundesregierung spricht.

Das Finanzministerium hat lange verhindert, dass der Inhalt von Lindners pikantem Brief an die EU-Kommissarin an die Öffentlichkeit gelangt. Das BMF behauptete sogar, dass das Bekanntwerden des Briefes das wechselseitige Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission nachhaltig schädigen würde. Wie der Zufall es so will, gelangte Lindners Brief auf wundersame Weise sehr schnell zum Handelsblatt, wo er am 15. Januar 2023 in Teilen zitiert wurde:

Auch das EU-Parlament gewährte der Finanzlobby Unterstützung

Der Europa-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) wandte sich per Brief mehrfach an die EU-Kommissarin McGuinness. Seine Absicht war es, sie von der Idee des Provisionsverbots abzubringen. Ferber koordiniert im Brüsseler Wirtschafts- und Währungsausschuss die finanzpolitischen Themen für die EVP-Fraktion. Außerdem sitzt Ferber (zufällig) im Sparda-Zukunftsrat und ist zudem Mitglied im Beirat der „Deutschen Vermögensberatung AG“ (DVAG), was mit bis zu 5000 Euro pro Monat vergütet wird, siehe dazu auch:

Die illustre Gesellschaft, die sich dort antreffen lässt, ist in der Tat vielgestaltig. In der DVAG stoßen Sie unter anderem auf die Ex–Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) und den früheren Bundestagsvizepräsidenten Hermann Otto Solms (FDP). Des Weiteren treffen Sie in diesem erlauchten Kreis auch Frank Bsirske, der aktuell für die Grünen im Bundestag sitzt:

Die Deutsche Vermögensberatung AG spendete im Wahljahr 2021 an die Grünen, CDU, SPD und FDP sechsstellige Beträge, wobei mehrere Spenden sogar per Scheck persönlich überreicht wurden, was absolut legal ist. Dass die DVAG dem Provisionsverbot mehr als skeptisch gegenübersteht, ist gut nachvollziehbar, vertreiben doch mehr als 18.000 Berater Finanz- und Versicherungsprodukte in aller Regel auf Provisionsbasis.

Um in Sachen Provisionsverbot nicht so im Rampenlicht zu stehen, hat die DVAG seine Lobbyarbeit in zwei Vereine ausgelagert:

  • Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV)
  • Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung (DUV)

Dabei erweist es sich als überaus praktisch, dass Helge Lach als Vorstandsmitglied der DVAG auch in den Vorständen beider Vereine den Ton angibt.

Am 14. März 2023 überreichte Lach in der CDU-Zentrale im Konrad-Adenauer-Haus dem CDU-Chef Friedrich Merz einen Verrechnungsscheck, auf dem 100.000 Euro eingetragen waren. Anlass der großzügigen Spende mag das einen Monat zuvor aufgekeimte Interesse von CDU und CSU an dem Thema Provisionsverbot gewesen sein.

In einer „Kleinen Anfrage“ hatte die Fraktion die Bundesregierung vor einem Provisionsverbot gewarnt und in diesem Zuge nach deren Position zu diesem Thema nachgefragt. Zudem gaben zwei Finanzexperten der Fraktion unter dem Titel „EU-Provisionsverbot würde Kleinanlegern schaden“ eine Pressemitteilung aus.

Das monatelange Dauerfeuer durch die Lobby und ihren langen Arm in die Politik hat EU-Kommissarin McGuinness am Ende mürbe gemacht. Im April 2023 nahm sie schließlich Abstand von einem generellen, möglicherweise „disruptiven“ Provisionsverbot. Daraufhin brüstete sich der DUV damit, „die entscheidenden Impulse bei der Diskussion um die EU-Kleinanlegerstrategie“ gesetzt zu haben.

Ganz und gar vom Tisch ist das Provisionsverbot allerdings noch nicht. Im Mai 2023 präsentierte die EU-Kommission gleich ein ganzes Maßnahmenpaket zum besseren Schutz der Klein­an­leger.

Hierin sollen zumindest bestimmte Formen der Anlagevermittlung von Provisionen ausgeschlossen werden. Dies betrifft zum Beispiel alle Verkäufe, bei denen keine vorherige Beratung stattgefunden hat. Eine weitere Maßnahmenverschärfung wurde für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich nach drei Jahren herausstellt, dass die Verbraucher dann noch immer Schaden erleiden.

So ist also auch in Zukunft weiter damit zu rechnen, dass im Bundesfinanzministerium bald wieder Bitt- und Bettelbriefe eintrudeln.

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Dieser Beitrag wurde am 23.09.2023 erstellt.

Beim Browsen im Internet platzieren die Webseiten in der Regel sogenannte Cookies, die Informationen auf dem Computer der Nutzer speichern, mit deren Hilfe Daten vom Nutzer abgerufen werden können, die ihn identifizieren, seine Interessen aufgrund der besuchten Webseiten offen legen und andere personenbezogene Informationen weiterleiten.

Es gibt allerdings die Möglichkeit bei praktisch allen Browsern ein „Inkognito-Fenster“ oder „privates Browsen“ zu öffnen, um das Speichern dieser Cookies zu vermeiden und damit die Übertragung persönlicher Daten zu verhindern. So zumindest lautet die „Theorie“.

In der Praxis scheint es jedoch etwas anders auszusehen. Federführend ist hier wieder einmal Google, welches zum Wohle der gesamten Menschheit die Meinungsfreiheit und vor allem die alternative Medizin abschaffen möchte.

Und dazu braucht man unter anderem Daten von den Benutzern, die über diese Trickkiste beschafft werden. Selbstverständlich ist hier „privates Browsen“ keine Option für Google.

Was nicht privat ist: der private Browsing-Modus

Im Jahr 2018 beschrieb „Verge“ [1], dass das private/Inkognito Browsen weniger privat ist als angepriesen. Der Grund ist, dass der Inkognito Browser keine Cookies blockiert, sondern nur nach Beendigung des Browsens alle gesammelten Informationen und Cookies löscht. Von daher ist dies für ein kurzfristiges Browsen gut und sinnvoll. Für wiederholtes Browsen jedoch tun sich die gleichen Probleme auf wie bei den normalen Browser-Fenstern, wenn bestimmte Informationen erhalten bleiben sollen, wie zum Beispiel: Sie möchten, dass Facebook bei jedem Besuch der Website weiß, dass Sie angemeldet sind, auch wenn Sie nicht möchten, dass Facebook weiß, welche anderen Websites Sie besuchen.

Ein relativ einfacher erster Schritt besteht darin, dass Sie Ihren Browser so einstellen, dass er keine Cookies von Dritten akzeptiert. Außerdem löschen Inkognito-Fenster nach Beendigung automatisch die Browser-Geschichte, so das niemand, auch der Nutzer selbst nicht mehr, auf den Browser-Verlauf zurückgreifen kann.

Aber auch diese Maßnahmen blockieren nicht notwendigerweise alles, was eigentlich blockiert werden sollte. Laut „Verge“ gibt es immer noch eine Reihe von fragwürdigen Trackers/Cookies, die sich platzieren können. Hiergegen gibt es glücklicherweise Browser-Erweiterungen, die dies verhindern. Eine dieser Erweiterungen, die empfehlenswert sind, ist „Ghostery“ [2][3].

Daneben gibt es inzwischen auch Browser, die derartige Blocker von Haus aus integriert haben, wie zum Beispiel „Brave“ (der inzwischen sogar seine eigene Suchmaschine integriert hat) [4]. Eine Kombination von „Brave“ und „Ghostery“ dürfte einen optimalen Schutz bieten.

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Google bald unter Anklage?

Anfang August 2023 brachte „Verge“ einen weiteren Beitrag zum Inkognito-Browsen und dessen Unzuverlässigkeit beim Schutz von privaten Daten, wenn Google seine Hände im Spiel hat. Inzwischen steht eine 5 Milliarden Klage gegen Google an, da Cookies, Analysen und Tools von Google in Anwendungen weiterhin die Internet-Browsing-Aktivitäten verfolgen, selbst wenn die Nutzer den Inkognito-Modus von Chrome oder andere ähnliche Funktionen wie die private Browsing-Funktion von Safari aktiviert hatten und ein gewisses Maß an Privatsphäre erwarteten.

Aber es geht noch weiter: Google speichert die regulären und privaten Browser-Daten der Nutzer in denselben Protokollen; es verwendet diese gemischten Protokolle, um den Nutzern personalisierte Werbung zu schicken. Und selbst wenn die einzelnen gesammelten Datenpunkte für sich genommen anonym sind, kann Google sie, wenn sie aggregiert werden, verwenden, um einen Nutzer mit hoher Wahrscheinlichkeit eindeutig zu identifizieren.

Google argumentierte dagegen, dass die Kläger/Nutzer ja keinen ökonomischen Schaden erleiden würden. Richtig! Auch bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Abschaffung der alternativen Medizin erleiden die Menschen keinen ökonomischen Schaden. Also darf Google machen, was es will, solange Google selbst definiert, wann ein ökonomischer Schaden beginnt?

Außerdem klingt diese maue Begründung seitens Google schon nach einem Geständnis, dass es genau das veranstaltet, dessen es angeklagt wird.

Die Richterin dagegen scheint hier eine andere Sichtweise zu vertreten. Sie sagte: „Die Kläger haben nachgewiesen, dass es einen Markt für ihre Browsing-Daten gibt, und dass die angebliche heimliche Sammlung der Daten durch Google die Kläger daran hinderte, an diesem Markt teilzunehmen… Schließlich ist das Gericht angesichts der Art der Datenerhebung durch Google davon überzeugt, dass Schadenersatz allein kein angemessenes Mittel ist. Ein Unterlassungsanspruch ist notwendig, um Googles fortgesetzte Sammlung privater Surfdaten der Nutzer zu unterbinden.

Die Klage wurde bereits 2020 eingereicht und umfasst die Summe von 5 Milliarden Dollar Schadensersatz. Google hatte versucht, diese Klage zu verhindern, was jetzt anscheinend endgültig gescheitert ist.

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Quellen:

Beitragsbild: pixabay.com – 422737

Dieser Beitrag wurde am 05.09.2023

Google ist einmal mit dem Wahlspruch angetreten „don´t be evil“, auf deutsch: sei nicht böse, bzw. wörtlich „teuflisch“. Seit einigen Jahren scheint sich dies allerdings geändert zu haben.

Wir haben sowieso seit einigen Jahren eine Art „Zensur“ im Internet – von der die meisten Menschen auch nichts mitbekommen haben.

Ich hatte bereits einige Beiträge zu diesem Thema gebracht:

Seit Mitte August 2023 gibt es einen Beitrag in „Peoples Voice“[1], der die neueste Attacke auf die Meinungsfreiheit seitens Google im Internet beschreibt.

Interessant ist zunächst, dass es keine weiteren Beiträge im Internet zu geben scheint, die dieses Thema aufgreifen. Kann man dies schon als Resultat der neuen Zensurbemühungen seitens Google werten?

Eine Suche mit der neuen Suchmaschine von „Brave“ erzielte einen Treffer mehr, als die Suche bei Google, was ich dahingehend interpretiere, dass diese Information so neu ist, dass sie noch keine große Verbreitung im Netz gefunden hat.

Zeit dies zu ändern!

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Google = Zensur pur?

Der Beitrag auf „Peoples Voice“ beginnt mit einem Paukenschlag:

Google hat Pläne angekündigt, alle unabhängigen Medien aus den Suchergebnissen zu verbannen.

Google scheint in diesem Bemühen aktive Unterstützung von der UN, WHO und anderen globalistischen Organisationen zu erhalten, wie die Chefin von „Google News Lab“, LaToya Drake, meldete.

Google News Lab ist „ein Team innerhalb der Google News Initiative, dessen Aufgabe es ist, mit Journalisten zusammenzuarbeiten, um Fehlinformationen zu bekämpfen“ und anderes mehr. Und die Google News Initiative („GNI“) arbeitet mit Verlegern und Journalisten zusammen, „um Fehlinformationen zu bekämpfen„.

Ein Schweizer Softwareentwickler kündigte dann in der ersten Augustwoche 2023 auf Twitter an, dass Google am 7. August sein neues globales Zensur-Tool per E-Mail-Pressemitteilung vorgestellt hat. Der Beitrag führt zu einer weiteren Quelle, die sich mit diesem Thema beschäftigt, eine Webseite mit dem Namen „NakedTruth“[2].

Dieser Beitrag schätzt die Einführung der Google-Zensur wie folgt ein: „Anstelle von globaler Internetzensur nennt Google es „Fact Check Tools“. Ihr Ziel ist es, abweichende Meinungen zu jedem von Google ausgewählten Thema zu eliminieren.“

Somit darf man an dieser Stelle bereits eine Tatsache festhalten: Faktencheck dürfte kein Abchecken von Fakten sein, sondern nichts anderes als Zensur pur.

Googles „Faktencheck-Zensur-Tool“

So sieht das neue Zensur-Tool von Google aus:

Es ist ein neuer Algorithmus, der sich um folgende Dinge bemüht. Alle folgenden in der Liste aufgeführten Themen (die abweichende Aussagen zu dem aufweisen, was Google für richtig erachtet), werden aus den Suchergebnissen eliminiert.

Und hier ist die Liste, worüber man angeblich dann nur noch zensiert berichten darf:

  • Covid-19 Statistiken
  • Weltbank
  • FBI Kriminalstatistiken
  • PharmGKB – eine Datenbank zu pharmacogenetischen Untersuchungsergebnissen
  • Eine-Welt-Regierung
  • Statistiken zur globalen Erwärmung von der IPCC
  • WHO
  • Energiestatistiken der UN
  • Treibhausgas-Reporte der amerikanischen Umweltbehörde EPA
  • Anheuser Bush Baldwinsville Brewery
  • DeepSolar der Universität Stanford

Die Algorithmen sind Googles letzter Versuch, das Internet zu kontrollieren, bevor die Menschen weltweit keinen Zugang mehr dazu haben. Das Ziel könnte sein, eine einzige Sichtweise zu haben. Und diese uniformierte Sichtweise nennt Google dann angeblich: „Data Commons“.

Was ist „Data Commons“?

„Data Commons“ wird von Google betrieben und verwaltet und fasst Daten aus einer Vielzahl von Quellen in einer einheitlichen Datenbank zusammen.  Es handelt sich um eine Sammlung von Daten und Werkzeugen, die im Großen und Ganzen einen „Wissensgraphen“ umfassen, der Daten aus zahlreichen offenen Quellen, unterstützende Schemata, eine API für den Zugriff auf Daten im Graphen, einen Graphen-Browser und einen Datensatz zur Überprüfung von Fakten miteinander verbindet.

Er verknüpft Verweise auf dieselben Einheiten – wie Städte, Landkreise, Organisationen usw. – über verschiedene Datensätze hinweg mit Knoten im Graphen, so dass die Nutzer auf Daten über eine bestimmte Entität zugreifen können, die aus verschiedenen Quellen stammen.  Mit anderen Worten, man kann eine Person oder ein Unternehmen abfragen und bekommt alle Informationen über diese Person oder dieses Unternehmen in der Google-Datenbank angezeigt.

Diese „Data Commons“ Datenbank wurde bereits im Mai 2018 in die Welt gesetzt. Damals war es noch eine Art Faktenchecker-Portal, wo Faktenchecker-Webseiten systematisch aufgelistet waren. Im Oktober 2018 wurde dann das Aufgabengebiet von „Data Commons“ erweitert und Google-basierte Faktenchecker-Tools eingeführt.

Im Oktober 2020 konnte man dann öffentlich über Google Search auf „Data Commons“[3] zugreifen. Google kommentierte dies folgendermaßen:

„In einer Zeit, in der Daten unser Verständnis für so viele Themen – von der öffentlichen Gesundheit und Bildung bis hin zur Entwicklung der Arbeitskräfte und mehr – beeinflussen, war der Zugang zu Daten noch nie so wichtig wie heute. Data Commons in der Google-Suche ist ein Schritt in diese Richtung und ermöglicht es den Nutzern, Daten zu erforschen, ohne dass sie über Fachwissen oder Programmierkenntnisse verfügen müssen.“

Ohne Fachwissen Daten erforschen?

Das erklärt allerdings die seltsame Randerscheinung, die zu Beginn 2020 im Rahmen der „Corona-Pandemie“ auftrat, wo plötzlich jeder ein Virus-Experte war, obwohl es an den klassischen Qualifikationen (Abschluss in Mikrobiologie, Virologie, Biostatistik etc.) vollkommen mangelte.

Die einzig „wahre Qualifikation“ war das papageienhafte Nachplappern des Narrativs vom entsetzlichen Corona-Virus und dem Untergang der Menschheit, wenn nicht Gen-Injektionen im großen Stil verabreicht werden würden. Quelle dieses „hochqualifizierten Wissens“? Data Commons vielleicht? Google würde sich freuen…

Dr. Robert Malone (einer der „wesentlichen“ Erfinder der mRNA Technologie), hat dies folgendermaßen auf den Punkt gebracht:

Auch bei der Entwicklung von „Data Commons“ gibt es Zusammenarbeiten mit verschiedenen Organisationen, wie zum Beispiel dem Zensus der Vereinigten Staaten, der Weltbank und das US Bureau of Labor Statistics, um das Datenarchiv zu füllen, das auch Daten von Wikipedia, der National Oceanic and Atmospheric Administration und dem Federal Bureau of Investigation enthält.

Um sich ein Bild von der Größe des GNI-Netzwerks zu machen, können Sie sich eine 71-seitige Liste der mehr als 7.000 Partner ansehen, die nicht vollständig ist.[4]

Fazit

Google zieht die Daumenschrauben für die Meinungsfreiheit an – soweit es geht. Denn die totale Unterdrückung von Suchergebnissen funktioniert noch nicht.

Wer weiß, wonach er oder sie sucht, der wird immer fündig. Die Google-Masche zieht nur dann, wenn man nach Informationen im Netz sucht und nicht weiß, wo sie zu finden sind. Hier werden dann bei den Suchergebnissen alle die Quellen ausgeblendet, die angebliche „Falschinformationen“ beinhalten, auch wenn diese Information nicht falsch, sondern nur „nicht erlaubt, bzw. gewünscht“ sind.

Daher ist es mehr als empfehlenswert, so schnell wie möglich auf andere Suchmaschinen umzusteigen. Mein Tipp zu diesem Zeitpunkt ist „Brave“, einer neuen Suchmaschine im gleichnamigen Internet Browser. Zusätzlicher Bonus bei diesem Browser: Automatische Blockierung von Trackern/Cookies und Werbung.

Fazit vom Fazit: Erst wenn im Netz nur noch Data Commons als Informationsquelle aufgerufen werden kann, ist die totale Kontrolle von Meinungen und Informationen realisiert. Wetten, dass Google mit diesem Gedanken spielt?

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Quellen:

Dieser Beitrag wurde am 03.09.2023 erstellt.

Eine jüngste Anfrage der Partei „Die Linken“ hat die Aufmerksamkeit auf die engen Beziehungen zwischen der deutschen Bundesregierung und der Gates-Stiftung gelenkt, die zu erheblichen finanziellen Zuwendungen geführt haben.

In der Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage wurden umfangreiche Informationen enthüllt, die eine tiefe finanzielle Verflechtung zwischen Deutschland und der Gates-Stiftung zeigen. Die Antwort ist in folgender Drucksache einzusehen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007512.pdf

Mit einem beeindruckenden Stiftungsvermögen von über 53 Milliarden US-Dollar und einer bemerkenswerten Mittelausschüttung, einschließlich der jüngsten 3,2 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021, übt die Gates-Stiftung weltweit erheblichen Einfluss aus. Sie steht hinter bedeutenden Initiativen wie der Impfallianz GAVI, dem internationalen Impfinstitut IVI sowie anderen globalen Gesundheits- und Entwicklungsprojekten.

Die von der Linken initiierte Offenlegung der finanziellen Beiträge Deutschlands zur Gates-Stiftung wirft Fragen nach Transparenz, Einflussnahme und möglichen politischen Auswirkungen auf. Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Stiftung als einen der maßgeblichsten Akteure bei der Gestaltung internationaler und nationaler Wirtschafts- und Gesundheitspolitik und fordert von der Bundesregierung detaillierte Informationen über die Natur und den Umfang der Kooperation mit privaten Stiftungen.

Die Bundesregierung hebt ihrerseits hervor, dass die Gates-Stiftung wertvolle Ideen, Fachwissen und Impulse in den globalen Kampf gegen AIDS, Tuberkulose und Malaria einbringt. Auch in der Impfallianz GAVI und anderen Projekten spielt Deutschland eine entscheidende Rolle als finanzieller Förderer. Diese Partnerschaften sind darauf ausgerichtet, globale Gesundheitsziele zu erreichen und die Bekämpfung von Krankheiten in Entwicklungsländern nachhaltig zu unterstützen.

Einige Beispiel der finanziellen Zuwendungen Deutschlands an die Gates-Stiftung verdeutlichen das breite Spektrum dieser „finanziellen Kooperation“:

  • Deutschland hat über 2,5 Milliarden Euro (Stand Mai 2018) in den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria eingezahlt, wobei Deutschland laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der viertgrößte staatliche Geber des Fonds ist.
  • Deutschland hat 600 Millionen Euro für Impfprogramme der Impfallianz GAVI von 2021 bis 2025 gezahlt und ist somit auch hier ein bedeutender Geldgeber. Im Bericht findet man auch über 111 Millionen Euro für „Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika in späteren Entwicklungsstadien“. Auch hier fördern wir die Forschung an deren Vermarktung die Pharmafirmen wieder Milliarden verdienen werden. Über das Problem der Antibiotika hatte ich ausführlich HIER berichtet.
  • Weitere finanzielle Zuwendungen aus deutschen Steuermitteln flossen in Projekte wie die Stärkung des Gesundheitssystems mit Fokus auf reproduktive Gesundheit (20.612.465 Euro von 2017 bis 2023), das „Globalvorhaben Bodenschutz und Bodenrehabilitierung für Ernährungssicherheit “ (231.031.596 Euro von 2017 bis 2023), sowie Programme zur Universal Health Coverage, digitale Agrarinnovationen und „Marktorientierte Wertschöpfungsketten in westafrikanischen Ländern“.

Brisant: Es werden nicht alle Gespräche dokumentiert

Die Regierung muss gestehen, dass es keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche und deren Ergebnisse gebe.

Daher könnten die aufgeführten Daten möglicherweise nicht vollständig sein. Laut der Regierungsantwort gab es insgesamt 25 Treffen mit Vertretern der Bill & Melinda Gates Foundation oder Organisationen und Programmen, an denen die Stiftung beteiligt gewesen sei.

Beispielsweise fanden sechs dieser Treffen im ersten Halbjahr 2022 im Bereich des Bundesgesundheitsministers statt. Ein besonderes Treffen fand am 19. Februar statt, bei dem Karl Lauterbach Bill Gates traf, um über die angebliche „internationale Pandemiebekämpfung“ zu sprechen.

Darüber hinaus traf Bundeskanzler Olaf Scholz am 19. September 2022 bei einem Abendessen Melinda Gates im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Am gleichen Tag fand ein „allgemeiner Austausch“ zwischen Bill Gates und Dr. Jörg Kukies statt, dem Staatssekretär des Bundeskanzleramts. Konkrete Gesprächsinhalte wurden nicht mitgeteilt.

Während einige diese enge Zusammenarbeit als Möglichkeit sehen, Ressourcen und Fachwissen zu bündeln (um gemeinsame globale Herausforderungen anzugehen), gibt es natürlich auch Bedenken hinsichtlich der Abhängigkeit von privaten Stiftungen und des Einflusses auf staatliche Entscheidungsprozesse. Alleine der Name Bill Gates weckt bei vielen Menschen „sehr ungute Gefühle“.

Die Debatte über die Ausgewogenheit zwischen öffentlicher Unterstützung und privatem Einfluss in internationalen Entwicklungsprojekten wird weiter anhalten, da Fragen zur Transparenz, Rechenschaftspflicht und Demokratie aufgeworfen werden. In dieser dynamischen Auseinandersetzung geht es um das richtige Gleichgewicht zwischen philanthropischem Engagement und staatlicher Souveränität.

Es ist gewiss eine eher ungewöhnliche Beteiligung des deutschen Staates. Gemeint ist sein Besitzanteil an der Schweizer „Genossenschaft Höhenklinik Valbella Davos“. Jenes ehemalige Sanatorium „Höhenklinik Dr. Philippe“ hatte Thomas Mann schon 1912 in seinem „Zauberberg“ mit diesen Worten beschrieben:

„Ein lang gestrecktes Gebäude mit Kuppelturm, das vor lauter Balkonlogen von weitem löchrig und porös wirkte wie ein Schwamm.“

Heute ist es eine wichtige Einnahmequelle für das deutsche Finanzministerium. Die Wurzeln dieser Angelegenheit reichen zurück bis ins Deutsche Kaiserreich.

In jedem Februar wird der durchaus interessante Beteiligungsbericht des Bundes durch das Finanzministerium veröffentlicht. Vieles davon dürfte dem Leser bekannt sein, zum Beispiel die Staatsbeteiligungen an der Deutschen Bahn oder am Energiekonzern Uniper. Doch mal Hand aufs Herz, haben Sie jemals etwas von der Genossenschaft Höhenklinik Valbella Davos gehört?

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Der ganze Fall ist ziemlich komplex

Im Jahre 1918 erwarben der „Reichsausschuss für Kriegsgeschädigtenfürsorge“ und der „Hilfsbund für Deutsche Kriegerfürsorge“ das „Sanatorium Valbella Davos“, damit sich tuberkulosekranke Soldaten und Kriegsversehrte in der gesunden Bergluft auskurieren konnten. Da die Tuberkulose glücklicherweise bald nicht mehr so ein großes Problem darstellte, wurden dort bald andere Krankheiten wie Hautleiden, Allergien oder Asthma behandelt.

Dann im Jahre 1953 passierte ein Wandel. Die Höhenklinik Davos wurde eine Genossenschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht. Sämtliche Anteile (100 Prozent) erwarb die Bundesrepublik Deutschland. Bis zuletzt wurden diese vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwaltet.

Doch die gute Schweizer Bergluft kam den deutschen Krankenkassen teuer zu stehen. Das wollten sie nicht länger mitmachen. So kam es, dass Finanzminister Hans Eichel (SPD) im Jahre 2004 den Betrieb der deutschen Höhenklinik beenden musste. Drei Jahre später wurde die Klinik schließlich von der Bundesrepublik an das Immobilienunternehmen „SPI Real Estate AG“ für 12.500.000 Schweizer Franken verkauft.

Allerdings enthielt der Kaufvertrag eine sogenannte Wertsteigerungsklausel, die da lautete: Wenn der Grund und Boden oder das Gebäude innerhalb von zehn Jahren mit einem Gewinn weiterverkauft wird, steht der Bundesrepublik Deutschland ein Gewinnanteil zu. Und genau so kam es auch.

Als die Bundesregierung Eigentümerin der Liegenschaft war, war in jener Kurzone lediglich ein Klinikbetrieb gestattet. Doch der neue Eigentümer veranlasste eine Umwidmung des Geländes, sodass dort nun auch Wohnungen gebaut werden dürfen, was den Wert der Anlage drastisch steigerte. Grund genug für die SPI Real Estate AG, die Liegenschaft im Jahre 2012 profitabel zu verkaufen, was die Bundesregierung hellhörig machte und an die Wertsteigerungsklausel erinnerte.

Allerdings musste Deutschland mit seiner berechtigten Forderung vor Gericht ziehen und 2018 kam es dann auch zum ersten Urteil, das (wie erwartet) im Sinne der Bundesregierung ausfiel. Aber das Immobilienunternehmen ging, ebenfalls wie zu erwarten, in Berufung.

Vor Kurzem hat nun das Kantonsgericht Graubünden jenes Urteil aus der ersten Instanz mehr oder weniger bestätigt. Damit wurden der Bundesrepublik Deutschland 4,9 Millionen Schweizer Franken, dies entspricht ungefähr 5 Millionen Euro, zugesprochen. Hinzu kommen sogar noch 5 Prozent Zinsen pro Jahr seit 2015.

Nein, dies lässt die SPI Real Estate AG nicht einfach so auf sich sitzen. Im Mai 2023 hat sie beim Schweizer Bundesgericht Beschwerde darüber eingelegt, Ausgang offen.


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Beitragsbild: pixabay.com – Parentingupstream

Dieser Beitrag wurde am 03.08.2023 erstellt.

Darum geht es in diesem Beitrag:

  • Von Elon Musk freigegebene Twitter-Dokumente enthüllen die „Gesetzlosigkeit“ der US-Geheimdienste und die „psychologische Kriegsführung“ gegen die amerikanische Öffentlichkeit
  • Allein zwischen Oktober 2019 und Februar 2021 zahlte das FBI 3,4 Millionen an Twitter, um bestimmte Ansichten und Geschichten in seinem Namen zu zensieren, darunter die vernichtende Hunter-Biden-Laptop-Geschichte, die Joe Bidens Bewerbung um die Präsidentschaft wahrscheinlich zum Scheitern gebracht hätte, wenn öffentlich dazu berichtet worden wäre.
  • Eine große Anzahl aktueller und/oder ehemaliger FBI-Agenten arbeitet bei und mit Twitter, um das Online-Narrativ in Schach zu halten. Mehr als 100 angeblich „ehemalige“ Geheimdienstmitarbeiter arbeiten auch in der Abteilung für Inhaltsmoderation von Facebook.
  • Während Twitter verdeckte Propaganda-Accounts, die mit ausländischen Regierungen in Verbindung stehen, aufspürt und sperrt, arbeitet es mit dem US-Verteidigungsministerium zusammen, um amerikanische Propaganda-Accounts zu fördern und zu schützen, und unterstützt US-Geheimdienste bei ihren Bemühungen, ausländische Regierungen mit Fake News, computergesteuerten Deepfake-Videos und Bots zu beeinflussen.

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Der folgende Beitrag erschien am 2. Januar 2023 auf mercola.com. Der Link zum Beitrag auf mercola.com ist fast immer bei solchen Beiträgen nur 48 Stunden online. Angesichts des Skandals und die massiven Eingriffe in die Meinungsfreiheit haben wir diesen Beitrag für Sie übersetzt (mit technischer Hilfe) um die Informationen allen Lesern auch im deutschsprachigen Raum zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie immer noch dem naiven Irrglauben anhängen, dass es keinen Tiefen Staat (sog. Deep State) gäbe, dann sollten die „Twitter File Dumps“ die von Twitter auf Veranlassung von Elon Musk veröffentlicht wurden (eigenlich) auch dem Letzten die Augen öffnen. Aus diesen geht hervor, wie Twitter vor der Übernahme des Unternehmens durch ihn gezwungen wurde, mit dem FBI zusammenzuarbeiten, mit tatsächlichen FBI-Agenten unter seinen Mitarbeitern, um die Online-Veröffentlichungen zu kontrollieren und die Dinge in der Sicht der Regierung darzustellen.

Tatsächlich ist die Gesetzlosigkeit der US-Geheimdienste und die psychologische Kriegsführung gegen die amerikanische Öffentlichkeit weitaus schlimmer, als die meisten Menschen je erwartet hätten.

Das FBI hat dem Kurznachrichtendienst Twitter enorme Summen gezahlt (Ihre Steuergelder!), um bestimmte Ansichten und Geschichten zu zensieren, wie z. B. die vernichtende Hunter-Biden-Laptop-Geschichte, die Joe Bidens Bewerbung um die Präsidentschaft wahrscheinlich zum Scheitern gebracht hätte, wenn sie die Aufmerksamkeit erhalten hätte, die sie rechtmäßig verdient hätte.

Das FBI führte sogar eine Übung über „gehackte“ Informationen über Hunter Biden durch, und zwar EINEN MONAT bevor die eigentliche Geschichte bekannt wurde. Während dieser Übung übten sie das Narrativ (d.h. die Lügen), das Wochen später zur „offiziellen Wahrheit“ wurde.

Es gibt einen „Deep State“, der die Fäden in der Hand hält, und sie tun, was ihnen gefällt, ohne Rücksicht auf das Gesetz oder die Verfassung der Vereinigten Staaten. Sie handeln völlig außerhalb der Regeln der verfassungsmäßigen Republik und der Gesetze der USA.

Die Saga um die Twitter-Dateien weitet sich von Tag zu Tag aus, so dass ich hier nicht auf jedes Detail eingehen kann. Es werden Bücher nötig sein, um diesen Skandal eingehend zu behandeln. In der Zwischenzeit empfehle ich Ihnen, die zitierten Quellen zu lesen und die Augen für spätere Aktualisierungen offen zu halten.

Das FBI nutzte Twitter, um Amerikaner zu verfolgen und auszuspionieren

In dem obigen Video untersucht der Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald, wie Washington den Kriegszustand und das Zensurregime der Demokraten ausgeweitet hat. Nach etwa 39 Minuten beginnt er mit der Überprüfung von Beweisen, die zeigen, dass das FBI nicht nur Inhalte sozialer Medien zensiert, sondern die Behörde auch regelmäßig Twitter auffordert, den Standort bestimmter Twitter-Nutzer preiszugeben – zu welchem Zweck, weiß niemand. Wie der unabhängige Journalist Matt Taibbi in einem Twitter-Post vom 17. Dezember 2022 feststellte:

Welchem „Strafverfolgungsziel“ dient die Anfrage nach Billy Baldwins Standortinformationen? Warum ist das FBI/DHS [Department of Homeland Security] überhaupt damit beschäftigt, Inhalte sozialer Medien zu analysieren und zu kennzeichnen? Wann wurden diese Programme entwickelt und wer hat sie genehmigt?“

Dies sind alles gute Fragen. Historisch gesehen war es die Aufgabe des FBI, kriminelle Aktivitäten zu überwachen und zu bekämpfen, nicht „Fehlinformationen“. Irgendwann im Laufe der Zeit – und es ist unklar, wann genau das Mandat geändert wurde und von wem – haben das DHS/FBI (das FBI unterstützt das DHS bei der Untersuchung von Bedrohungen) und andere Behörden die Aufgabe übernommen, die freie Meinungsäußerung illegal zu unterdrücken und die öffentliche Berichterstattung durch öffentlich-private Partnerschaften mit Big Tech zu gestalten.

Das im Sommer 2022 enthüllte Orwell’sche Wahrheitsministerium“ der Biden-Administration war einer der ersten Hinweise darauf, dass etwas ganz und gar nicht stimmte. Und obwohl diese Behörde nach einem öffentlichen Aufschrei (und nicht wenig Spott) schnell wieder aufgelöst wurde, wurde die Überwachung von Falsch- und Desinformationen einfach an eine andere Stelle innerhalb der Bundesregierung verlagert.

Darüber hinaus zeigen, wie von Greenwald überprüft, interne DHS-Memos, E-Mails und Dokumente, dass das DHS seit JAHREN an der Ausweitung seines Einflusses auf Tech-Plattformen gearbeitet hat. Die staatliche Zensur ist also nicht etwas, das „einfach so“ als Reaktion auf die COVID-Krise passiert ist.

Die Zensur ist auch nicht auf COVID oder Informationen zur öffentlichen Gesundheit im Allgemeinen beschränkt. Wir haben jetzt Beweise, die zeigen, dass sich das FBI aktiv in mehrere Wahlen eingemischt hat, zum Beispiel – Aktivitäten, vor denen Senator Josh Hawley (R-MO) genau warnt, sind „die größte Bedrohung für unsere verfassungsmäßige Demokratie heute „(2).

Das FBI hat das Narrativ der „ausländischen Einmischung“ erfunden

Es überrascht nicht, dass das FBI das Narrativ erfunden hat, dass sich ausländische Nationen in die US-Wahlen einmischen, und genau das taten sie auch. Wie von Taibbi und dem Anwalt Jeff Childers(3) berichtet, forderte das FBI Twitter auf, „böswillige Akteure“ zu untersuchen, die auf Twitter Desinformationen über die Wahlen verbreiten. Twitter untersuchte die Angelegenheit und berichtete, dass es keine Beweise für eine ausländische Einmischung gab.

Das FBI war mit dieser Antwort nicht sehr zufrieden und machte deutlich, dass Twitter besser welche finden sollte. Als „Beweis“ dafür, dass Twitters Untersuchung fehlerhaft war, zitierte das FBI Artikel in den Mainstream-Medien und Berichte von Denkfabriken, die behaupteten, dass tatsächlich eine ausländische Einmischung stattfand.(4)

Daraufhin machte der ehemalige Zensurchef von Twitter, Yoel Roth, eine Kehrtwende und teilte dem Team mit, dass „offizielle Staatspropaganda definitiv eine Sache auf Twitter ist“.

propaganda twitter

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Wie Medien zu Waffen gemacht werden, um falsche Beweise zu liefern

Die Taktik des FBI scheint eine Abwandlung dessen zu sein, was die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, den „Wrap-up Smear“ nennt, bei dem eine Lüge an die Medien weitergegeben wird, die dann als „Beweis“ für die Richtigkeit der Lüge herangezogen werden, und von da an geht es nur noch im Kreis.

In diesem Fall verwendete das FBI Berichte, die auf durchgesickerten Informationen anonymer Geheimdienstmitarbeiter5 beruhten, um Twitter unter Druck zu setzen, etwas zu erfinden, um die vom FBI selbst erfundene und an die von ihm zitierten Quellen weitergegebene Fiktion weiter zu unterstützen.

Wie Childers feststellte, wird diese Variante der politischen Hetzjagd auch von US-Gesundheitsbehörden eingesetzt:6

„Es ist ein raffinierter Trick … Die NIH oder die CDC brauchen Beweise, um einige Richtlinien zu untermauern, die sie herausgeben wollen, wie z.B. Maskierung. Also finanzieren sie einige Studien, die zeigen sollen, dass Masken funktionieren. Die bezahlten Wissenschaftler veröffentlichen cartoonhafte, antiwissenschaftliche Clownsstudien, die „beweisen“, dass Baumwollmasken auf magische Weise nanoskalige Viruspartikel filtern können.

Dann zitieren die NIH und die CDC dieselben Studien – dieselben, die sie beschafft haben -, um verfassungswidrige Maskenmandate zu „empfehlen“ oder sogar ganz anzuordnen, z. B. für Flugreisen und auf Kreuzfahrtschiffen. Dasselbe gilt für Impfstoffe … Es ist ein geschlossener Kreislauf.“

Twitter-FBI-Übung: Der Umgang mit der Hunter-Biden-Laptop-Story

Wir haben jetzt auch Beweise dafür, dass es das FBI war, das die Hunter-Biden-Laptop-Story gelöscht hat. In Zusammenarbeit mit Twitter, Facebook und dem Aspen Institute wurde im Oktober 2020 sogar eine Tabletop-Übung abgehalten, um die Gestaltung der Medienberichterstattung über eine mögliche „Hack and Dump“-Operation mit Hunter-Biden-Material zu üben.7,8 Nationale Sicherheitsreporter von der New York Times und der Washington Post waren ebenfalls anwesend.9 Wie die New York Post berichtet:10

„Die Übung der ‚Aspen Digital Hack-and-Dump Working Group‘ beinhaltete ein 11-tägiges Szenario im Oktober 2020, das mit der imaginären Veröffentlichung von gefälschten Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Hunter Bidens umstrittener Anstellung bei dem ukrainischen Energieunternehmen Burisma begann, das ihm bis zu 1 Million Dollar pro Jahr zahlte, um im Vorstand zu sitzen, als sein Vater Vizepräsident war.

Das Ziel war es, die Berichterstattung in den Medien und in den sozialen Medien zu beeinflussen“, schrieb Shellenberger. Aber die Übung wurde erst Wochen später in die Praxis umgesetzt, als The Post die Nachricht über Hunter Bidens berüchtigten Laptop verbreitete – was von den meisten Mainstream-Nachrichtenagenturen entweder ignoriert oder heruntergespielt und von Twitter und Facebook unterdrückt wurde.“

michael shellenberger

Im folgenden Video spricht der unabhängige Journalist Matt Taibbi mit Russell Brand über die Twitter-Dateien und die Zensurtaktiken, die Twitter heimlich im Auftrag der Regierung durchführt. Hier der Link zum Interview auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=NmHno7pV8qk

Es stellt sich jedoch heraus, dass das FBI nicht nur versucht hat, die Hunter-Biden-Geschichte einen Monat im Voraus zu verdrängen. Nein. Sie haben sie abgeschirmt und mit sozialen Medien zusammengearbeitet, um sie für sie abzuschirmen, seit 2018. Wie von Childers berichtet:(11)

„Im Dezember 2020 erklärte Twitters ehemaliger Zensurchef Yoel Roth in einer eidesstattlichen Erklärung, dass das FBI ihm fast zwei Jahre lang vor dem Leck immer wieder gesagt habe, er solle im Oktober 2020 ein russisches Leck über Hunter Biden erwarten:

„Während dieser wöchentlichen Treffen [seit 2018] teilten die Bundesstrafverfolgungsbehörden mit, dass sie davon ausgingen, dass „Hack-and-Leak-Operationen“ durch staatliche Akteure in der Zeit kurz vor den Präsidentschaftswahlen 2020, wahrscheinlich im Oktober, stattfinden könnten.

Bei diesen Treffen wurde mir gesagt, dass … diese Hacking-Angriffe wahrscheinlich über Social-Media-Plattformen, einschließlich Twitter, verbreitet werden würden … [und] dass es Gerüchte gab, dass eine Hack-and-Leak-Operation Hunter Biden betreffen würde. Der Vorstandsvorsitzende von Facebook, Mark Zuckerberg, gab in einem Podcast Kommentare ab, die darauf schließen lassen, dass er ähnliche Gespräche mit dem FBI geführt hat.“

FBI-Agenten für die Twitter-Zensur abgestellt

Wie der Anwalt Jeff Childers(12) berichtet, war der FBI-Außendienstmitarbeiter Elvis Chan einer der Agenten, die mit Twitter zusammenarbeiten sollten. Er wurde kürzlich im Fall Missouri gegen Biden zu seiner Rolle bei der Zensur von Amerikanern durch Twitter befragt. Im Folgenden ist nur eine von Chans E-Mails an Twitter zu sehen, in denen er Twitter anweist, bestimmte Konten wegen vermeintlicher „Verbrechen“ zu sperren.

elvis chan

Wie von Childers angemerkt:(13)

„Beachten Sie, dass Chan nur eine Liste von Konten vorgelegt hat. Er hat sich nicht die Mühe gemacht zu sagen, WELCHE Nutzungsbedingungen verletzt wurden. Er hat nicht gesagt, dass irgendjemand das Gesetz gebrochen hat. Er hat nicht einmal gesagt, WELCHE Tweets problematisch waren.“

Doch innerhalb von 48 Stunden kam Twitter der Aufforderung nach, und die von Chan aufgelisteten Konten wurden entweder gesperrt oder verbannt. Im Folgenden finden Sie die Antwort des Twitter-Zensurbeauftragten Patrick Conlon an Chan. Wie Sie sehen können, wurde auch eine lange Liste anderer FBI-Mitarbeiter kopiert:

patrick conlon

Ein weiterer „Spitzel“ des FBI ist Jim Baker.(14) Bevor er Twitter-Chefjurist wurde, arbeitete er drei Jahrzehnte lang für das FBI, zuletzt als stellvertretender Chefsyndikus. Auch er nutzte seine Autorität bei Twitter, um die Hunter-Biden-Story zu zensieren. Während sein Kommentar (siehe E-Mail unten) harmlos erscheinen mag – nur ein höflicher Vorschlag – ist es mit den Fakten in der Hand klar, dass Baker versuchte, die Situation zu beeinflussen.

jim baker

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Geheimdienste haben Social Media zu einer Waffe gemacht

Facebook beschäftigt übrigens nicht weniger als 115 „ehemalige“ Mitarbeiter des FBI, der CIA, der NSA und anderer Geheimdienste.(15) Die meisten von ihnen arbeiten jetzt in der Abteilung für die Moderation von Inhalten bei Facebook, was mir wie ein massiver Karriereknick vorkommt, aber was weiß ich schon? Wie Childers feststellt:(16)

„Die unausweichliche Schlussfolgerung aus den Twitter-Akten ist, dass die Geheimdienste unseres Landes, durch und über das FBI, jetzt alle großen sozialen Medien kontrollieren … und sie benutzen, um die öffentliche Meinung in den USA zu manipulieren und den Ausgang der nationalen Wahlen zu verändern. Aber für wen?“

Meine Antwort wäre, dass sie es im Auftrag des Tiefen Staates tun, derselben nicht gewählten Globalisten, die so hartnäckig auf einen Großen Reset und die Vierte Industrielle Revolution drängen (d.h. Eugenik, umgetauft in Transhumanismus). Childers fährt fort:(17)

Wenn Elon Musk nicht 44 MILLIARDEN DOLLAR ausgegeben hätte, um Twitter zu kaufen, hätte niemand jemals geglaubt, in welchem Ausmaß die Geheimdienstgemeinschaft private Social-Media-Plattformen in diesem Land übernommen und gegen die Menschen gerichtet hat. Es ist buchstäblich unfassbar.

Die Aufdeckung wird wahrscheinlich tödlich sein. Die Verfassung sieht keinen internen Sicherheitsdienst in den Vereinigten Staaten vor. Die Agenturen haben sich WEGEN des Reservats auf kriminelles Terrain begeben, egal wie clever ihre Anwälte sind …

Natürlich haben wir immer noch das klitzekleine Problem, wer diese Leute anklagen und verhaften wird, da sie die Kontrolle über den gesamten föderalen Strafverfolgungsapparat haben. Keine Sorge, es GIBT Antworten. Aber warten wir noch ein wenig ab, wie sich die Dinge entwickeln.“

FBI zahlte Twitter Millionen

Wie bereits erwähnt, hat das FBI Twitter mit Steuergeldern für seine Zensurdienste bezahlt – 3.415.323 Dollar, um genau zu sein, allein zwischen Oktober 2019 und Februar 2021.(18)

fbi using taxpayer dollars to pay twitter

Auch das FBI und andere Geheimdienste versuchten, noch größeren und direkteren Einfluss auf Twitter zu gewinnen. In einer E-Mail vom Januar 2020 schrieb Carlos Monje an Roth und warnte vor „anhaltenden Bemühungen der IC [Intelligence Community], uns zu drängen, mehr Informationen zu teilen und unsere API-Richtlinien zu ändern“. Offenbar wollte das FBI direkten Zugriff auf die Datenbank von Twitter.(19)

carlos monje

Lügen, Lügen und noch mehr Lügen

Der Enthüllungsjournalist Lee Fang von The Intercept(20) hat uns ebenfalls mit einigen echten „Granaten“ versorgt. Twitter hat zwar öffentlich behauptet, dass es gegen ALLE verdeckten Regierungspropaganda-Accounts vorgegangen sei, aber das stimmt nur teilweise.

„Twitter arbeitete mit dem US-Verteidigungsministerium zusammen, um amerikanische Propaganda-Accounts zu fördern und zu schützen, und unterstützte US-Geheimdienste bei ihren Bemühungen, ausländische Regierungen mit Fake News, computergesteuerten Deepfake-Videos und Bots zu beeinflussen.“

In Wirklichkeit arbeitete Twitter mit dem US-Verteidigungsministerium zusammen, um amerikanische Propaganda-Accounts zu fördern und zu schützen, und unterstützte die US-Geheimdienste bei ihren Bemühungen, ausländische Regierungen mit gefälschten Nachrichten, computergestützten Deepfake-Videos und Bots zu beeinflussen.21 Sie machten nur Jagd auf die mit ausländischen Regierungen verbundenen Propaganda-Accounts. Wie von Fang berichtet:22

„Hinter den Kulissen hat Twitter die psychologischen Online-Operationen des US-Militärs genehmigt und besonders geschützt. Trotz des Wissens, dass Propaganda-Accounts des Pentagons offene Identitäten benutzten, hat Twitter viele von ihnen zwei Jahre lang oder länger nicht gesperrt. Einige bleiben aktiv …“

„2017 schickte ein Beamter des U.S. Central Command (CENTCOM) Twitter eine Liste von 52 arabischsprachigen Konten, „die wir zur Verstärkung bestimmter Botschaften nutzen. Der Beamte bat um einen Prioritätsdienst für sechs Konten, eine Verifizierung für eines und ‚Whitelist‘-Fähigkeiten für die anderen.“

whitelisted accounts

Konten, die auf der Whitelist stehen, haben einen „validierten“ Status, der dem blauen Häkchen ähnelt und sicherstellt, dass sie bei der Suche bevorzugt werden. Diese Konten werden auch nicht mit einem Schattenverbot (Shadow Ban) belegt oder auf andere Weise eingeschränkt. Abschließend möchte ich sagen, dass Childers eine ausgezeichnete und zutreffende Beobachtung macht:(23)

„Kombiniert man all diese Twitter-Zensur, Einflussnahme und reine Propaganda mit dem riesigen Budget für die Verbreitung von Impfstoffen durch den Kauf von Wissenschaftlern und Influencern während der Pandemie, können wir die Umrisse eines riesigen privaten Marktes für Zensur und Fake News erkennen, der vom tiefen Staat geschaffen wurde, der dann sein größter Kunde wurde.“

Was das FBI betrifft, so veröffentlichte es am 21. Dezember 2022 auf Twitter eine „Widerlegung“ in einem einzigen Satz zu dem Berg skandalöser Beweise, die gegen das FBI vorgelegt wurden.(24)

fbi statement on twitter

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Quellen:

In einem Amazon-Logistikzentrum möchten Sie nicht arbeiten. Doch der US-Konzern geht davon aus, dass er sein Bild mit Werbung im Wert von mehr als acht Millionen Euro leuchtend rosa einfärben kann.

Die schlechten Arbeitsbedingungen bei Amazon sind schon viele Jahre bekannt und haben die Gewerkschaften längst auf den Plan gerufen. Doch auf verbindliche Tarife will sich die Konzernleitung von Amazon nicht festnageln lassen, denn Kapitalismus nach amerikanischem Strickmuster geht anders.

Erst vor Kurzem hat sich eine Recherche von Correctiv (über Correctiv kann man natürlich selbst trefflich streiten) wieder einmal damit beschäftigt, was bei Amazon so los ist. Arbeitsüberwachung rund um die Uhr, unerträglicher Zeitdruck und Pausen, die keine sind, sind dort nach wie vor an der Tagesordnung. Solchen unerhörten Behauptungen und Anschuldigungen muss der Konzern natürlich entgegentreten, am besten mit millionenschweren Imagekampagnen, die das dann hoffentlich alles geradebügeln werden.

Im deutschen Lobbyregister hat Amazon für das Jahr 2021 immerhin Investitionen von 1,2 Millionen Euro angegeben. Weitere Ausgaben für Imagekampagnen werden dort aber nicht erfasst. Hinsichtlich der Arbeitsbedingungen sieht Amazon jedenfalls keinen Handlungsbedarf, dabei wäre es so einfach gewesen, dieses viele schöne Werbegeld einfach den Mitarbeitern zugutekommen zu lassen.

Schauen wir uns die teuren Imagekampagnen von Amazon etwas genauer an

Der Konzern inszeniert sich darin als völlig selbstloses Unternehmen, das sich seiner großen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist und gerade benachteiligten Menschen eine Chance geben will. So erscheint das alles überragende Motiv „Unsere Teams“ im Februar und März 2021 unter anderem gleich in:

  • SZ
  • FAZ
  • Spiegel
  • Zeit
  • Manager Magazin

Diese Bruttowerbungskosten für ganzseitige Anzeigen betrugen 2,4 Millionen Euro.

Die Motive für die Kampagne „Logistikzentrum“, die von August bis November 2021 geschaltet wurden, kosteten weitere 3,1 Millionen Euro. Im November und Dezember 2021 musste natürlich noch das wichtige Weihnachtsgeschäft mit überzeugenden Aussagen zum Mindestlohn, zur betrieblichen Altersvorsorge und über die vielen Weiterbildungsmöglichkeiten unterfüttert werden, was nochmals 2,6 Millionen Euro gekostet hat.

Kurze Einordnung dieser Form des Marketings

Die Übergänge zwischen Werbung und Employer Branding sind zuweilen fließend, wenngleich unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden. Die Werbung bemüht sich um eine Markenbindung bei den Konsumenten. Employer Branding will unbedingt potenzielle zukünftige Mitarbeiter erreichen und (indirekte) Lobbyarbeit hat klar die Politik im Visier. Kampagnen, wie oben beschrieben, können zugleich mehrere Ziele und somit ebenfalls unterschiedliche Zielgruppen im Fokus haben, denn ein besserer Ruf spricht auch Konsumenten an, ohne dass deshalb eine konkrete Produktwerbung erfolgen muss.

Die sogenannte erweiterte Lobbyarbeit (deep lobbying) wird häufig nicht als Lobbyarbeit erkannt. Ihr Ziel besteht darin, mithilfe langfristig angelegter Strategien die Stimmung und Einstellungen sowie die Diskurse in der Politik und in der Bevölkerung zu manipulieren. So können politische Entscheidungen (indirekt) via Einflussnahme auf die Öffentlichkeit erzwungen werden bis hin zur Verabschiedung genehmer Gesetze.

Als Beispiel sei an den deutschlandweiten Schulwettbewerb „Lesen macht Spaß!“ im Jahre 2015 erinnert. Gemeinsam mit vielen Bürgermeistern als Schirmherren wurde Amazon in überschwänglich lobenden Artikeln in der Lokalpresse als Gönner für die Kinder angepriesen, bis schließlich die Bildungsministerien die weitere Austragung des Wettbewerbs verbieten mussten.

In der EU stehen zurzeit die Regeln für bezahlte politische Werbung wieder einmal zur Diskussion, was auch bitter nötig ist, um der Transparenz endlich Vorschub zu leisten.

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Beitragsbild: pixabay.com – Preis_King

Dieser Beitrag wurde am 27.12.2022 erstellt.

Patricia Schlesinger war seit dem 1. Juli 2016 Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB). Vom 1. Januar 2022 bis zum 4. August 2022 war sie zudem Vorsitzende der ARD.

Sie trat Anfang August 2022 von diesen Ämtern zurück, nachdem Medienberichterstattung Vorwürfe öffentlich gemacht hatte, sie habe mehrfach Spesen zu Unrecht abgerechnet sowie Vergünstigungen angenommen, und sie dadurch auch politisch unter Druck geraten war. Soweit berichtet es auch Wikipedia.

Die Liste der Vorwürfe zu Verfehlungen gegen Patricia Schlesinger wird immer länger.

Folgende Punkte fallen hier unmittelbar ins Auge:

  • Ihr Dienstwagen für fast 146.000 Euro mit einer Sonderausstattung, die allein gut 40.000 Euro ausmachte. Merkwürdigerweise räumte Audi in diesem Fall einen besonders üppigen Rabatt von 70 Prozent ein.
  • Diese mit Massagesitzen und 435 PS ausgestattete Nobelkarosse hat gleich zwei Chauffeure, die gern auch mal die eine oder andere private Tour steuern.
  • Kürzlich wurde ihr Jahresgehalt sogleich um 16 Prozent auf 303.000 Euro erhöht.
  • Der rbb-Neubau soll nun 185 Millionen Euro kosten, dreimal mehr als ursprünglich geplant, bietet aber deutlich weniger Platz als die bisherige Adresse.

Inzwischen wurden gleich fünf Anwälte der Kanzlei Lutz Abel mit der Prüfung des Sachverhalts durch den in Potsdam ansässigen Sender beauftragt. Erste Ergebnisse sollen wohl erst gegen Ende September vorliegen. Darüber hinaus will der rbb zur Aufarbeitung der Vorwürfe „Petzer“ in den eigenen Reihen animieren, was heute mit „Einrichtung eines Whistleblower-Systems“ betitelt wird, sprich: Das Personal soll anonyme Meldungen machen können – war ja zu DDR-Zeiten auch nicht anders.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) Frank Überall geht jedenfalls davon aus, dass die Vorwürfe gegen Schlesinger das Potenzial dazu haben, „die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv zu erschüttern“.

Wie auch immer sich diese einzelne Causa Schlesinger, die zufällig mal ans Licht gekommen ist, am Ende fügen wird, die Bundesbürger werden auf jeden Fall weiterhin dazu gezwungen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, und das bei ständig weiter steigenden, überdimensionierten Gebühren. Da loben wir uns doch Frankreich aus, wo es gerade einen Vorstoß gibt, die Rundfunkgebühren ganz abzuschaffen.

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Dieser Beitrag wurde am 6.11.2022 erstellt.

Definition und Bedeutung des Asylrechts

Artikel 16a unseres Grundgesetzes (GG) heißt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

Das „Migrations- beziehungsweise Flüchtlingsrecht“ bezieht sich also auf politisch verfolgte Menschen. Erst in einem erweiterten Sinne geht es dabei auch um die Anerkennung als Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention.

Kurzer Rückblick

Das moderne Asylrecht hat sich erst im 19. Jahrhundert entwickelt. Nicht zuletzt aufgrund der schrecklichen Erfahrungen, die während der Hitler-Diktatur gemacht worden sind, wurde 1949 das Recht auf Asyl in die deutsche Verfassung geschrieben.

Während der letzten Jahrzehnte wurde unser Asylrecht mehr und mehr vom EU-Recht dominiert, das im Wesentlichen auf den Genfer Flüchtlingskonventionen von 1951 beruht. Zusätzlich fließen die Dublin-Verordnungen ins Asylrecht ein, die unter anderem festlegen, dass stets jener Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, über welchen der Flüchtling ins EU-Gebiet gekommen ist.

Wir können also festhalten, dass sich das heutige Asylrecht einerseits nach den nationalen asylrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen richtet und andererseits auch nach jenen des EU-Rechts. Links zu aktuellen Mustern und Dokumenten wie den Antrag auf Arbeitserlaubnis mit Duldung finden Sie ganz unten in diesem Beitrag.

Asylverfahren werden in aller Regel gefolgt von einem Aufenthaltsverfahren. Dazu gibt es eine ganze Reihe gesetzlicher Grundlagen:

  • Grundgesetz (GG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Asylgesetz (AsylG), vormals Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG)
  • Genfer Flüchtlingskonvention (1951)
  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Völkerrecht
  • Kinderrechtskonvention

Ablauf eines Asylverfahrens

Die meisten Asylverfahren sind von folgenden Schritten gekennzeichnet: Nach der Ankunft in Deutschland muss sich der Asylsuchende direkt bei einer dieser Dienststellen melden:

  • Erstaufnahmeeinrichtung
  • Grenzbehörde
  • Polizei
  • Ausländerbehörde

Danach erfolgt seine Registrierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und bei der Landesaufnahmebehörde, wo ein Antrag auf Schutz und Asyl persönlich zu stellen ist. Es folgt die Zuweisung in eine Aufnahmeeinrichtung („Camp“) in einem bestimmten Bundesland. Hier erhält der Asylbewerber folgende Leistungen:

  • Beheizte Unterkunft
  • Bekleidung und andere Sachleistungen
  • Nahrungsmittel und Bargeld

Oftmals wird die sogenannte Residenzpflicht erteilt, das ist eine Wohnsitzauflage. Nach einer persönlichen Anhörung beim BAMF bekommt der Bewerber seinen Bescheid, ob sein Asylantrag abgelehnt oder anerkannt wurde. In letzterem Fall erhält er sogleich seine Aufenthaltserlaubnis.

Bei Ablehnung erfolgt unmittelbar eine Aufforderung zur freiwilligen Ausreise, womit die Androhung der Abschiebung verbunden ist. Dagegen kann der abgelehnte Asylbewerber grundsätzlich Rechtsmittel (eine Klage) einreichen.

Die vier Varianten der Asylberechtigung

  • Bei Anerkennung gemäß Art. 16a GG gilt zunächst eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis.
  • Gleiches gilt für Flüchtlinge gemäß § 3 AsylG.
  • Ohne Asylgrund und ohne Flüchtlingsstatus kann im Herkunftsland Lebensgefahr bestehen. In diesem Fall kann nach § 4 AsylG der Status „subsidiärer Schutz“ mit einer Aufenthaltserlaubnis von zunächst einem Jahr (verlängerbar) verbunden werden.
  • In § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG wird ein Abschiebeverbot ausgesprochen, falls die Rückführung ins Heimatland eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) bedeuten würde.

Bei Anerkennung des Rechts auf Asyl haben die Menschen gemäß Art. 6 GG auch ein Recht auf Familienzusammenführung, das bedeutet in der Regel den Nachzug von Ehegatten und Kindern.

Die Arbeitserlaubnis in ihrer altbekannten Form gibt es schon seit 2005 nicht mehr. Mit der Aufenthaltserlaubnis erwerben Flüchtlinge beziehungsweise Asylbewerber ein Recht auf Arbeit, allerdings erst nach mindestens drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland.

Wie funktionieren Abschiebungen?

Wenn kein Abschiebeverbot vorliegt, wird der abgelehnte Asylbewerber aufgefordert, Deutschland innerhalb von nur wenigen Wochen freiwillig zu verlassen. Ist die gesetzte Frist abgelaufen, wird der Betroffene im Auftrag der Ausländerbehörde von der Polizei abgeschoben. Das ist formal eine Vollstreckungsmaßnahme des Staates, wobei die sogenannte „Rückführung“ in der Verantwortung der Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes liegt.

Etwas anders verhält es sich bei einer Ausweisung, bei der dem Betroffenen zunächst das Aufenthaltsrecht entzogen werden muss. Diese ist in aller Regel mit einem Wiedereinreiseverbot verbunden.

Das passiert zum Beispiel, wenn ein Ausländer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Deutschland Schaden zufügt. Vor allem in Verbindung mit dem Strafrecht kommt es immer wieder zu Ausweisungen. Dazu ist eine vorherige Verurteilung nicht zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage ist dafür § 50 AufenthG.

Juristische Gegenwehr

Wer gegen die Ablehnung des Asylantrages per Eilantrag klagt, muss erst einmal nicht ausreisen, weil ja das Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Bestätigt dann aber das Gericht, dass die Ablehnung rechtskräftig ist, ist der Betroffene gut beraten, tatsächlich freiwillig in sein Herkunftsland auszureisen, da dies für ihn gleich mehrere Vorteile birgt.

Er kann bei Gutwilligkeit eine Fristverlängerung erwirken und wird eben nicht mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Darüber hinaus wird ihm der Flug bezahlt und es gibt auch noch ein „Taschengeld“ in Höhe von 1.200 Euro, für Kinder bis 12 Jahre allerdings „nur“ 600 Euro.

Das Geld dafür kommt offiziell von der International Organisation for Migration (IOM). Weitere Reisebeihilfen können über das „Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany“ (REAG-GARP-Programm) beantragt werden. Für bestimmte Herkunftsländer gibt es darüber hinaus Starthilfen für einen Neuanfang im Herkunftsland.

In 2017 haben sich zum Beispiel fast 30.000 Personen solcher Möglichkeiten bedient. Man sollte dazu aber auch feststellen, dass in Deutschland nicht ein einziger Steuerzahler dazu befragt worden ist, ob er es unterstützt, dass dies alles so gehandhabt wird.

Wie werden Asylverfahren finanziert?

Für den Antragsteller fallen keine Kosten an. Wer sich anwaltlich vertreten lässt, muss aber mit Anwaltskosten rechnen. Nun gelten Asylbewerber in aller Regel als bedürftig. Daher erhalten sie dafür eine finanzielle Unterstützung vom Staat beziehungsweise vom Flüchtlingsrat der Bundesländer.

Flüchtlingsberatungsstellen wie „Pro Asyl“ beraten auch in Rechtsfragen kostenlos. Für anwaltliche Vertretungen stellt das örtlich zuständige Amtsgericht sogenannte Rechtsberatungsscheine aus. Darüber rechnet der Rechtsanwalt seinen Service mit dem Amtsgericht ab. Der Eigenanteil für den Flüchtling beträgt stets 15 Euro, wobei viele Anwälte darauf großmütig verzichten.

Verfahren im Zusammenhang mit abgelehnten Asylanträgen werden vor den Verwaltungsgerichten verhandelt. Um diese zu finanzieren, kann die „Prozesskostenhilfe“ in Anspruch genommen werden.

Den Antrag dazu stellt der Rechtsanwalt oder der Flüchtlingsrat via Pro Asyl beim zuständigen Gericht. Der extra dafür eingerichtete Rechtshilfefond finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Links zum Download von Mustern und Dokumenten

Dieser Beitrag wurde am 25.10.2022 erstellt.

Es begann 2014. Der US-Konzern Uber war fest entschlossen, in deutschen Großstädten Fuß zu fassen, doch das war nicht so einfach. Das Konzept dahinter: Fahrdienstevermittlung via App. UberPOP hat sich zum Beispiel zum Ziel gesetzt, dass neben Taxis auch Privatpersonen Fahrgäste befördern dürfen, wobei das Unternehmen dafür eine Vermittlungsgebühr kassiert.

Aber so etwas schmeckt dem regulierten deutschen Taxi-Markt nicht im Geringsten. Die deutschen Gerichte jedenfalls sehen in Uber mehr als nur ein digitales Start-up, welches eine App zur Verfügung stellt. Sie sehen tatsächlich einen Fahrdienst, der eine Lizenz benötigt und dafür örtliche Niederlassungen gründen muss, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Was hat es mit den Uber Files auf sich?

Es handelt sich um über 124.000 vertrauliche Dokumente aus anonymer Quelle, die dem Guardian zugespielt wurden. Darin ist so einiges über Ubers Lobby-Praktiken in der Zeit von 2013 bis 2017 nachzulesen. Ausgewertet wurde diese Flut von Informationen durch ein 180 Köpfe starkes, internationales Team von Journalisten, das vom Guardian und dem Internationalen Konsortium Investigativer Journalistinnen und Journalisten (ICIJ) koordiniert wurde. In Deutschland bearbeiteten Mitarbeiter von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung die Uber Files.

Uber hatte alle Hände voll zu tun, die bestehende Gesetzeslage und die öffentliche Meinung in Deutschland geradezubiegen. Gleich vier Agenturen bemühten sich um Ubers Auftritt in Deutschland, was nicht ganz billig war, denn pro Monat kostete das dem Unternehmen mehr als 150.000 Euro. Koordiniert wurde die Lobby-Kampagne unter anderem von dem Rechtsanwalt Otto Fricke, der heute haushaltspolitischer Sprecher der FDP im Bundestag ist.

Kurz nach seinem Ausscheiden aus dem deutschen Bundestag stieg Fricke 2013/2014 als Partner bei der Lobbyagentur CNC Communications & Network Consulting in München ein, wo er nach eigener Aussage für gut ein halbes Jahr die Verantwortung für Uber übernahm.

Seine Aufgabe bestand unter anderem darin, Dienstleistungen weiterer Beratungsunternehmen „zu strukturieren“, indem er Kontakt zum damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt aufnahm, verschiedene Parlamentarische Staatssekretäre und einen Abteilungsleiter im Verkehrsministerium traf sowie mit Jens Spahn gesprochen hat.

Direkt nach seiner Tätigkeit als Lobbyist wechselte Fricke im Oktober 2017 zurück in die Politik. Andreas Polk ist Professor an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht und arbeitet an Themen zum Lobbyismus. Über mehrmaligen Seitenwechsel zwischen Lobbyismus und Politik sagt er, dass dies grundsätzlich nicht illegal sei, die Frage sei aber, ob wir wirklich solche Abgeordneten haben wollen.

Worum ging es Uber eigentlich?

Das deutsche Personenbeförderungsgesetz behinderte Ubers Kerngeschäft und sollte deshalb geändert werden. Uber wies seine deutschen Mitstreiter und auch Fricke explizit an, absolutes Stillschweigen über ihre Tätigkeit für Uber zu bewahren. Im Fokus stand eine direkte Einflussnahme auf die deutsche Politik. Dabei ging es auch um Daten über die Entscheidungsträger wie dem damaligen Verkehrsminister Dobrindt, seiner Staatssekretärin Dorothee Bär, weiteren Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie Bürgermeistern und Mitarbeitern in Landratsämtern.

Besonders begehrt war bei den Lobbyisten Dorothee Bär, denn der damalige Verkehrsminister Dobrindt wollte mit der ganzen Thematik nichts zu tun haben. Auch Fricke traf sich mit Bär. Im Oktober 2015 besuchte sie zusammen mit Dobrindt das Silicon Valley und somit auch die Uber Zentrale. Ihr sollte dort ganz besonders viel Aufmerksamkeit, also „viel Liebe“ geschenkt werden, so jedenfalls drückte es damals Ubers Cheflobbyist für Europa aus. Fünf Monate später kam es zu einem weiteren Treffen mit Bär, bei dem sie sich damit einverstanden erklärt habe, das Personenbeförderungsgesetz Stück für Stück zu ändern.

Auch Aufträge an Juristen und Wissenschaftler gehörten zu Ubers Werbetrommel. So verfasste zum Beispiel der Verfassungsrechtler und ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz ein willfähriges Gutachten für das Unternehmen.

Die deutschen Taxifahrer sind zornig

Tatsächlich entpuppte sich der deutsche Markt für Uber als überaus schwierig. Die Gründe dafür lagen ganz offensichtlich an einem „erbitterten Widerstand von Taxi Deutschland“, denn der Verbund aus Taxiunternehmen hat mehrmals geklagt und auch Recht bekommen. Im Herbst 2014 hatte Uber die Faxen dicke und wollte eine Privatdetektei beauftragen mit der Zielrichtung, „negative Informationen“ über Führungskräfte von Taxi Deutschland zu suchen. Taxi Deutschland war darüber ganz und gar nicht amüsiert und nannte dies „Mafia-Methoden“.

Unverbesserliches Uber?

Trotz mehrerer abschlägiger Gerichtsurteile wurde der Service UberPOP weiter in deutschen Städten angeboten. Zudem wurden „kreative Wege“ gefunden, die Fahrer weiterhin (heimlich) zu bezahlen. Dies war auch Fricke nicht entgangen. „Otto möchte einen etwas versöhnlicheren Ansatz verfolgen, der möglicherweise im Widerspruch zu unserem bevorzugten Ansatz steht“, hieß es zum Beispiel in einer E-Mail der Uber Files.

Tatsächlich tritt der US-Konzern seit 2015 etwas gemäßigter auf, wobei auch das Angebot an Fahrdiensten den deutschen Animositäten angepasst wurden. So werden in Berlin sogar „normale“ Taxifahrten mit angeboten.

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Dieser Beitrag wurde am 04.09.2022 erstellt.

Die folgende Geschichte könnte unter dem Motto laufen: Wasser predigen und selbst Wein saufen. Aber entscheiden Sie selbst…

Herr Lauterbach präsentierte stolz am Dienstag, den 9. August 2022, seine Covid-19 Schnelltests auf Twitter[1] und erzählte seinen Lesern, dass die letzten vier Tage nicht nur Corona-positiv ausfielen, sondern auch „trotz 4 Impfungen und Paxlovid“ er stärkere Symptome als erwartet hatte.

Das hört sich doch verdächtig nach einer längeren Quarantäne an, wenn man den Auflagen, die er selbst im Schweiße seiner Füße „ausgearbeitet hatte“, „ordnungsgemäß“ Folge leisten würde.

Laut Berliner Isolationsverordnung („SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung“)[2] kommt man erst wieder aus der Quarantäne raus, wenn man einen negativen Test hat und mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Hier lesen wir in „§ 6 Regelungen zur Absonderung, Abs. 4“ Folgendes:

„… sie [die „Absonderung“] endet frühestens nach 5 Tagen nach dem Zeitpunkt der die Absonderung begründenden Testung, sofern die abgesonderte Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und zusätzlich ein negatives Ergebnis einer Testung im Sinne von § 22a Absatz 3 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes oder einer Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises vorliegt.“

Jetzt hat aber Karl Lauterbach am Mittwoch, den 10. August bereits an einer Kabinettssitzung[3] teilgenommen. Sind das, was früher 24 Stunden waren, in der „neuen Normalität“ jetzt 48 Stunden? Stellt Lauterbach jetzt nicht nur die gesamte Wissenschaft und Medizin auf den Kopf, sondern auch noch die Zeitrechnung?

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Und wie sieht es mit der Frage der „Symptomfreiheit“ aus?

Laut seinem „Tweet“ vom 9. August äußerte er die Hoffnung, dass „seine Genesung bald komplett sein“ würde. Hat er damit nicht ziemlich deutlich zugegeben, dass er eben noch nicht symptomfrei ist? Oder gibt es auch hier neue Definitionen der „neuen Normalität“, nach denen man symptomfrei nicht genesen ist?

Tim Rhön, der „Chefreporter und Ressortleiter der Welt“, springt unserem Karlchen helfend zur Seite, indem er twittert:[4]

„Antwort auf unsere @welt-Anfrage von BMG-Sprecher bezüglich Beendigung der #Corona-Isolation des Ministers @Karl_Lauterbach: ‚Der Minister war 48 Std symptomfrei, bevor er am Mittwoch das Kabinett besucht hat.‘ // @weltspr“

Woher weiß Herr Rhön das so genau? War er am 8. August bei Lauterbachs zu Besuch und konnte sich vor Ort überzeugen, dass Karl keine Symptome mehr hatte? Wäre so ein Besuch nicht gegen die „Regelung zur Absonderung“? Aber wenn man einen „Mann von Welt“ ist, sollte das dann nicht möglich sein?

Am Freitag, dem 12. August, war er dann auf der Bundespressekonferenz zu sehen. Auf dem YouTube-Video von Boris Reitschuster[5] hört man ihn reden, und zwar in einem nasalen Ton, der typisch ist für jemanden, der noch unter den Symptomen einer Erkältung leidet. Auch das könnte man als ein Indiz dafür werten, dass es mit der Behauptung von der „48-stündigen Symptomfreiheit“ nicht weit her sein kann, oder etwa doch?

Der PCR Test – Die Zaubertricks des Herrn Lauterbach

Der zweite Punkt zu den „Regelungen zur Absonderung“ bezieht sich auf den PCR-„Test“, der negativ auszufallen hat. Laut „Bild“[6] war der Lauterbach’sche PCR-„Test“ am Dienstag aber noch positiv. Das wäre das definitive Aus für das Quarantäne-Ende gewesen. Aber nicht für Copperfield-Lauterbach.

Während 2020 ganz Deutschland und die halbe Welt aufgrund von „Corona-Infektionen“ lahmgelegt wurde, weil aufgrund von positiven PCR-„Tests“ mit von Drosten empfohlenen ct-Werten von 45 die Leute zu Hause eingesperrt wurden, erdreistete sich ein Herr Lauterbach jetzt zu behaupten, dass er zwar Test-positiv sein, aber der „PCR-Wert weit über 30“ läge und er damit nicht mehr ansteckend sei.

Nur fürs Protokoll: Wenn das „Bild“-Zitat zum „PCR-Wert“ korrekt wiedergegeben wurde, dann kann man Herrn Lauterbach nur zu seiner Kompetenz gratulieren. Denn er kann als der Erfinder des „PCR-Werts“ betrachtet werden, ein Wert, den es bislang noch nicht gegeben hat. Aber das nur so nebenbei.

Viel gravierender ist die Frechheit von Lauterbach, sich über seine eigenen Vorgaben hinwegzusetzen. Denn die „Regelungen zur Absonderung“ erwähnen weder „PCR-Wert“, noch erwähnen sie ct-Werte, ab denen von einer „Absonderung“ abgesehen werden kann.

Das einzige Absonderliche hier sind die Absonderungen von Lauterbach, mit denen er sich plötzlich mit neuen Maßstäben über seine eigenen Vorgaben hinwegsetzt. Vor zwei Jahren war ein positiver PCR-„Test“ mit einem ct-Wert von 45 vollkommen in Ordnung, Leuten zu verbieten, auf die Straße zu gehen. Heute, zwei Jahre später, hat ein Gesundheitsminister das gleiche Problem, redet sich aber ausgerechnet mit den Argumenten heraus, die die Kritiker der Coronamaßnahmen schon vor zwei Jahren geltend gemacht hatten, dafür aber damals (und bis heute?) als Spinner, Corona-Leugner, Nazis etc. diffamiert wurden.

Interessant, wie die „Bild“ Lauterbach in dieser Not rettend zur Seite springt. Denn die Zeitung attestiert ihm, dass er „die strengen Isolationsregeln für das Gesundheitswesen“ sogar erfüllen würde. Warum? Weil das RKI Ärzten und Pflegern Folgendes empfiehlt:

„Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PER-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig.“

Ich frage mich bei dieser hirnrissigen Alternative, negativer PCR oder positiver PCR mit CT über 30, warum da nicht jeder den Drosten-Experten-PCR-„Test“ mit einem ct-Wert von 45 machen sollte? Denn gleichgültig wie unter dieser Voraussetzung das Ergebnis ausfällt, wird man als Arzt oder Pfleger seine Tätigkeit wieder aufnehmen dürfen. Warum dann überhaupt noch einen PCR-„Test“?

Oder hat die Realität jetzt im Gesundheitswesen zugeschlagen und die Verantwortlichen erkennen lassen, dass die Belastung des Gesundheitswesens nicht von Covid-19-Infizierten oder „Ungeimpften“ ausgeht, sondern von durch Verordnungen und Anordnungen aus dem Job gejagtem Pflegepersonal?

Es geht weiter: Der angeblich 4 mal „geimpfte“ Herr Lauterbach

Wie bereits erwähnt, tauchte Lauterbach auf der Bundespressekonferenz am Freitag, den 12. August, auf. Hier lüftete er ein streng gehütetes Geheimnis, das seiner letzten „Impfung“, der angeblich vierten „Booster-Impfung“. Diese sei im letzten April erfolgt, sagt er. Interessant auch hier wieder, dass Lauterbach zuerst nicht bereit war, das Datum seiner „Impfungen“ öffentlich zu machen, während jeder Ottonormalverbraucher in Deutschland dies jederzeit nachzuweisen hatte, wollte man in Geschäfte, Restaurants etc. gehen.

Wieder also viel Wein für Lauterbach und Wasser für den Rest. Aber es soll noch besser kommen…

Lauterbach schwenkte sein Handy vor die Kameras, auf dem der QR-Code seines digitalen Impfpass zu erkennen war. Und das war ein Fehler. Denn findige Ottonormalverbraucher hatten dann versucht, mithilfe der App CovPassCheck den QR-Code zu checken, auch etwas, was Millionen von Bundesbürgern monatelang erdulden mussten. Das Ergebnis dieser Überprüfung war, dass Lauterbach vor 271 Tagen „geimpft“ worden war.

Aber 271 Tage entspricht etwa neun Monaten und nicht April 2022. Oder hat sich auch in diesem Bereich die Zeitrechnung bereits der „neuen Normalität“ angepasst (August 2022 minus 9 Monate = April 2022)? Das hieße, wer im April 2022 schwanger wurde, der hat dann jetzt im August 2022 entbunden, da die Schwangerschaft bei Menschen neun Monate beträgt?

Zurück zu Lauterbach und seinen „Offenbarungen“. Festzuhalten dürfte sein, dass seine letzte „Impfung“ vor ca. neun Monaten erfolgte. Aber da gab es noch keine Ideen zu einer vierten „Impfung“, oder doch? Oder hat er vergessen, den vierten Stich „ordnungsgemäß“ eintragen zu lassen?

Letzteres wird von seinem Ministerium behauptet, was bedeuten würde, dass er auch hier wieder das umgeht, was er von Millionen von Deutschen als Selbstverständlichkeit erwartet, nämlich die „Impfungen“ in deren digitalen Impfnachweis eintragen zu lassen.

Noch mehr Wein für ihn – noch mehr Wasser für uns also…

Was ich für viel wahrscheinlicher halte, ist die Möglichkeit, dass es keine vierte „Impfung“ gibt, die man hätte irgendwo eintragen können. Und jetzt hat er den Fehler gemacht, sein Handy in die Kameras zu halten, ohne zu bedenken, dass sein QR-Code ablesbar und überprüfbar wird. Ist das Dummheit oder Provokation, die ihn zu dieser Aktion bewegte? Oder ist es eine durch Corona bedingte Fehlfunktion des Gehirns? Denn war es nicht Lauterbach, der uns alle aufgeklärt hatte, dass eine Covid-19-Infektion sehr häufig das Gehirn in Mitleidenschaft zieht und „Brain-fog“ und andere neurologischen Defekte auslöst?

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Dieser Beitrag wurde am 18.08.2022 erstellt.


Quellen:

Der „Liberale Mittelstand“ genießt ständiges Gastrecht im FDP-Vorstand. Zu seinen Mitgliedern gehören unter anderem die großen Verbände aus der Zucker-, Bau- und Luftverkehrsindustrie. Ganz unverblümt steht auf der Webseite der Bundesvereinigung des Liberalen Mittelstandes e. V. zu lesen, dass dessen Mitglieder „frühzeitig Informationen über wirtschaftspolitische Weichenstellungen durch unsere Mitglieder in den Parlamenten“ bekommen.

Der Bezug auf den Mittelstand trifft allerdings die Realitäten nicht mehr, denn folgende „Kandidaten“ streben gerade eine Mitgliedschaft in diesem Verband an:

  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
  • Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie
  • Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft

So werden bald Schwergewichte wie Züblin, Strabag, Nestlé und Lufthansa ihren direkten Draht zur FDP bekommen. Dazu gleich ein paar beeindruckende, exemplarische Zahlen über die Lobbyausgaben des Jahres 2021:

  • 2.730 – 2.740 k€ durch Hauptverband der deutschen Bauindustrie: Züblin, Strabag, Eurovia
  • 870 – 880 k€ durch Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V.: Nestlé, Haribo, Cargill, Mars, Mondelez, Nordzucker, PepsiCo, Südzucker
  • 530 – 540 k€ durch OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland: Cargill, Glencore, Archer Daniels Midland Company (ADM)
  • 440 – 450 k€ durch Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft: Deutsche Lufthansa, Condor Flugdienst, TUIfly, DHL/European Air, Fraport, Flughafen Berlin Brandenburg
  • 380 – 390 k€ durch Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe: Autohändler und Kfz-Werkstätten sowie die Vertriebsverbände der Autokonzerne
  • 80 – 90 k€ durch Bundesverband Automatenunternehmer e. V.

Olaf in der Beek ist in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Liberalen Mittelstands ständiger Gast im FDP-Vorstand, sowohl im Bundesvorstand als auch in den FDP-Landesvorständen von Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Baden-Württemberg. Es handelt sich allerdings explizit um einen parteiexternen Verband, der in einem Parteivorstand nichts zu suchen hat. Im Übrigen nimmt ja auch der Wirtschaftsrat der CDU eine derartige fragwürdige Doppelrolle als „Quasi-Parteigremium“ ein und entzieht sich dennoch den Transparenzanforderungen durch das Parteiengesetz.

In seinem Rechtsgutachten hat André Horenburg klargestellt, dass Lobbyverbände in Vorständen von Parteien nicht legal sind. Die Parteisatzung der FDP regelt, wer im Bundesvorstand vertreten sein darf, vom Liberalen Mittelstand steht dort nichts drin.

Auf entsprechende Nachfragen reagierte die FDP-Parteipressestelle mit der Auskunft, dass der Liberale Mittelstand eine „satzungsmäßig anerkannte Vorfeldorganisation“ ist, was den Schluss nahelegt, dass die FDP, die immerhin den Justizminister stellt, mit ihrer Satzung nicht nur äußerst lax, sondern sogar fahrlässig umgeht.

Umgekehrt erschienen in der Zeit von 2019 bis 2021 schwergewichtige FDP-Vertreter wie Michael Theurer, Bettina Stark-Watzinger und Volker Wissing als ständige Gäste bei den Vorstandssitzungen des Verbandes. Dessen stellvertretender Vorsitzender ist übrigens Axel Graf Bülow, der von 1984 bis 2018 unabhängiger Deutscher Mineralölhändler und Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Tankstellen war. Von 2015 bis 2021 vertrat Bülow seinen FDP-Landesverband im FDP-Bundesvorstand. Geradezu folgerichtig setzte Christian Lindner dann den Tankrabatt durch.

Der Liberale Mittelstand sollte auf jeden Fall seinen Eintrag im Lobbyregister nachholen und darüber hinaus seine dubiose Finanzierung offenlegen. Ein Verein, der eigentlich ein Parteigremium ist, aber die Transparenzpflichten des Parteiengesetzes umgeht, provoziert nun mal berechtigten Zweifel und Verdacht.

Kritik, die wirkt

Tatsächlich befindet sich der Lobbyverband „Liberaler Mittelstand“ inzwischen nicht mehr im FDP-Parteivorstand. Dieser Rückzug ist mit großer Sicherheit das Ergebnis davon, dass der rechtswidrige Dauergast-Status öffentlich gemacht worden ist. In der Sendung „Markus Lanz“ kam FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai in dieser Sache in deutliche Bedrängnis. Damit steigt nun auch der Druck auf CDU-Parteichef Friedrich Merz, seinen Wirtschaftsrat endlich auf ein legales Gleis zu stellen.

Als Grund dafür, dass Olaf in der Beek Anfang Mai 2022 seinen Rückzug aus dem Vorstand der FDP angeboten hat, läge darin, dass Beek lediglich kommissarischer Vorsitzender sei, kommentierte eine Parteisprecherin. Dass das so nicht ganz der Wahrheit entspricht, wurde in der Talkrunde von Markus Lanz am 26.5.2022 ziemlich klar.

Djir-Sarai versuchte zu erklären, dass der Verband eben kein Lobbyverband, sondern eher mit einer parteiinternen Organisation wie Junge Liberale (JuLis) vergleichbar sei. In Wahrheit ist der Liberale Mittelstand formal als unternehmerischer Berufsverband organisiert, das heißt, es handelt sich ganz eindeutig um einen Interessenverband. Im gleichen Atemzug verkündete Djir-Sarai dann, dass der Liberale Mittelstand inzwischen nicht mehr im FDP-Vorstand vertreten ist, weil die Kritik daran schwer gewogen hat.

Lanz bohrte wie so oft weiter mit dem Hinweis darauf, dass auch der Tankstellenlobbyist Axel Graf von Bülow viele Jahre im Vorstand der FDP war, bis schließlich der Tankrabatt vor allem für die Mineralölkonzerne, die diesen nicht 1:1 an die Verbraucher weiterreichen, erfreuliche Realität wurde. Wer sehen möchte, wie Djir-Sarai in der Sache in die Ecke gedrängt wurde, sollte sich die 44 Minuten Zeit nehmen und die oben genannte Diskussion bei Markus Lanz verfolgen.

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Dieser Beitrag wurde am 26.07.2022