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Google trickst beim privaten Surfen

Beim Browsen im Internet platzieren die Webseiten in der Regel sogenannte Cookies, die Informationen auf dem Computer der Nutzer speichern, mit deren Hilfe Daten vom Nutzer abgerufen werden können, die ihn identifizieren, seine Interessen aufgrund der besuchten Webseiten offen legen und andere personenbezogene Informationen weiterleiten.

Es gibt allerdings die Möglichkeit bei praktisch allen Browsern ein „Inkognito-Fenster“ oder „privates Browsen“ zu öffnen, um das Speichern dieser Cookies zu vermeiden und damit die Übertragung persönlicher Daten zu verhindern. So zumindest lautet die „Theorie“.

In der Praxis scheint es jedoch etwas anders auszusehen. Federführend ist hier wieder einmal Google, welches zum Wohle der gesamten Menschheit die Meinungsfreiheit und vor allem die alternative Medizin abschaffen möchte.

Und dazu braucht man unter anderem Daten von den Benutzern, die über diese Trickkiste beschafft werden. Selbstverständlich ist hier „privates Browsen“ keine Option für Google.

Was nicht privat ist: der private Browsing-Modus

Im Jahr 2018 beschrieb „Verge“ [1], dass das private/Inkognito Browsen weniger privat ist als angepriesen. Der Grund ist, dass der Inkognito Browser keine Cookies blockiert, sondern nur nach Beendigung des Browsens alle gesammelten Informationen und Cookies löscht. Von daher ist dies für ein kurzfristiges Browsen gut und sinnvoll. Für wiederholtes Browsen jedoch tun sich die gleichen Probleme auf wie bei den normalen Browser-Fenstern, wenn bestimmte Informationen erhalten bleiben sollen, wie zum Beispiel: Sie möchten, dass Facebook bei jedem Besuch der Website weiß, dass Sie angemeldet sind, auch wenn Sie nicht möchten, dass Facebook weiß, welche anderen Websites Sie besuchen.

Ein relativ einfacher erster Schritt besteht darin, dass Sie Ihren Browser so einstellen, dass er keine Cookies von Dritten akzeptiert. Außerdem löschen Inkognito-Fenster nach Beendigung automatisch die Browser-Geschichte, so das niemand, auch der Nutzer selbst nicht mehr, auf den Browser-Verlauf zurückgreifen kann.

Aber auch diese Maßnahmen blockieren nicht notwendigerweise alles, was eigentlich blockiert werden sollte. Laut „Verge“ gibt es immer noch eine Reihe von fragwürdigen Trackers/Cookies, die sich platzieren können. Hiergegen gibt es glücklicherweise Browser-Erweiterungen, die dies verhindern. Eine dieser Erweiterungen, die empfehlenswert sind, ist „Ghostery“ [2][3].

Daneben gibt es inzwischen auch Browser, die derartige Blocker von Haus aus integriert haben, wie zum Beispiel „Brave“ (der inzwischen sogar seine eigene Suchmaschine integriert hat) [4]. Eine Kombination von „Brave“ und „Ghostery“ dürfte einen optimalen Schutz bieten.

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Google bald unter Anklage?

Anfang August 2023 brachte „Verge“ einen weiteren Beitrag zum Inkognito-Browsen und dessen Unzuverlässigkeit beim Schutz von privaten Daten, wenn Google seine Hände im Spiel hat. Inzwischen steht eine 5 Milliarden Klage gegen Google an, da Cookies, Analysen und Tools von Google in Anwendungen weiterhin die Internet-Browsing-Aktivitäten verfolgen, selbst wenn die Nutzer den Inkognito-Modus von Chrome oder andere ähnliche Funktionen wie die private Browsing-Funktion von Safari aktiviert hatten und ein gewisses Maß an Privatsphäre erwarteten.

Aber es geht noch weiter: Google speichert die regulären und privaten Browser-Daten der Nutzer in denselben Protokollen; es verwendet diese gemischten Protokolle, um den Nutzern personalisierte Werbung zu schicken. Und selbst wenn die einzelnen gesammelten Datenpunkte für sich genommen anonym sind, kann Google sie, wenn sie aggregiert werden, verwenden, um einen Nutzer mit hoher Wahrscheinlichkeit eindeutig zu identifizieren.

Google argumentierte dagegen, dass die Kläger/Nutzer ja keinen ökonomischen Schaden erleiden würden. Richtig! Auch bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Abschaffung der alternativen Medizin erleiden die Menschen keinen ökonomischen Schaden. Also darf Google machen, was es will, solange Google selbst definiert, wann ein ökonomischer Schaden beginnt?

Außerdem klingt diese maue Begründung seitens Google schon nach einem Geständnis, dass es genau das veranstaltet, dessen es angeklagt wird.

Die Richterin dagegen scheint hier eine andere Sichtweise zu vertreten. Sie sagte: „Die Kläger haben nachgewiesen, dass es einen Markt für ihre Browsing-Daten gibt, und dass die angebliche heimliche Sammlung der Daten durch Google die Kläger daran hinderte, an diesem Markt teilzunehmen… Schließlich ist das Gericht angesichts der Art der Datenerhebung durch Google davon überzeugt, dass Schadenersatz allein kein angemessenes Mittel ist. Ein Unterlassungsanspruch ist notwendig, um Googles fortgesetzte Sammlung privater Surfdaten der Nutzer zu unterbinden.

Die Klage wurde bereits 2020 eingereicht und umfasst die Summe von 5 Milliarden Dollar Schadensersatz. Google hatte versucht, diese Klage zu verhindern, was jetzt anscheinend endgültig gescheitert ist.

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Quellen:

Beitragsbild: pixabay.com – 422737

Dieser Beitrag wurde am 05.09.2023

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