Klingbeil und die NGO Gelder: Keine Auskunft?
Der Staat weiß nicht, wohin unsere Steuern fließen – oder er will es nicht sagen.
Es gibt Sätze, bei denen man zweimal hinschaut, weil man zunächst glaubt, man habe sie falsch verstanden.
Die Bundesregierung wurde gefragt, wohin Bundesmittel fließen, wenn Zuwendungsempfänger dieses Geld weiterreichen. Also: Wer bekommt das Geld zuerst? Wer bekommt es am Ende? Welche Summen? Welche Zwecke? Welche Prüfungen? Welche Beanstandungen?
Keine abwegige Frage und auch keine „rechter Verschwörungsmythos“, wie es in Berlin inzwischen gern heißt, wenn jemand einen Kontoauszug sehen möchte.
Es geht um Steuergeld. Also um Geld, das dem Bürger nicht freundlich abgebeten wird, sondern das der Staat mit der ganzen Autorität seines Apparates einzieht. Wer nicht zahlt, bekommt keine pädagogische Gesprächseinladung, sondern Post vom Finanzamt. Und irgendwann wird es sehr ungemütlich.
Nun also die Frage an die Bundesregierung: Wohin geht dieses Geld, wenn es als Zuwendung an Organisationen fließt und von dort weitergereicht wird?
Die Antwort lautet sinngemäß: Das können wir leider nicht sagen. Zu viel Arbeit.
Aha!
Jan Fleischhauer führt in seinem scharfen Text dazu ein nettes Beispiel an, dass ungefähr so geht: Ein Unternehmer soll nachweisen, woher in seiner Lieferkette bestimmte Rohstoffe kommen. Das BAFA erklärt offiziell, Unternehmen müssten in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten beachten; dazu gehören Risikoanalyse, Dokumentation und Berichtspflichten. Seit 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten.
Aber wenn der Staat erklären soll, wohin öffentliche Gelder weitergeleitet werden, wird plötzlich der Aktenordner zur Naturkatastrophe.
Was genau nicht beantwortet wurde
Der Vorgang steht in Bundestagsdrucksache 21/4919. Es geht um die „Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren von 2020 bis 2026“. Die Bundesregierung bestätigt dort selbst, dass es keine zentrale Datenbank gebe, aus der sich die Weiterleitung von Zuwendungen durch Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen entnehmen lasse. Außerdem sei der Begriff Nichtregierungsorganisation ressortübergreifend nicht einheitlich definiert.
Beantwortet wurde im Kern nur Frage 1: Wenn Bundesmittel weitergeleitet werden, bleibt der Erstempfänger grundsätzlich für die ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich. Schön. Das ist ungefähr so beruhigend wie der Hinweis, dass der Kapitän grundsätzlich für das Schiff verantwortlich bleibt, während es schon Wasser zieht.
Nicht beantwortet wurden die Fragen 2 bis 10. Und zwar nicht irgendwelche Kleinigkeiten, sondern genau die Fragen, die entscheidend sind:
Erstens: Hat die Bundesregierung inzwischen eine Übersicht über die Letztempfänger, also über jene Organisationen, bei denen die Bundesmittel am Ende tatsächlich landen?
Zweitens: Wie viele Zuwendungsbescheide wurden seit 2020 in den betroffenen Einzelplänen ausgestellt? Gefragt wurde nach Kapiteln, Titeln, Erstempfängern, Zwischenempfängern, Letztempfängern, Jahren, Gesamtsummen und der Rechtsform der Empfänger. Also genau nach der Grundbuchhaltung politischer Geldflüsse.
Drittens: Wie viele dieser Bescheide erlaubten überhaupt die Weiterleitung von Mitteln durch den Erstempfänger?
Viertens: Welche Empfänger haben tatsächlich Mittel weitergeleitet, in welcher Förderhöhe, zu welchem Zweck, an welche Zwischenempfänger und an welche Letztempfänger? Das ist der eigentliche Kern. Nicht: Wer stand vorne auf dem Schild? Sondern: Wer bekam hinten das Geld?
Fünftens: In wie vielen Fällen wurde bei öffentlich rechtlich organisierten Erstempfängern ein Prüfungsrecht der Bewilligungsbehörde vereinbart? Und sechstens: In wie vielen Fällen gab es bei diesen Empfängern Beanstandungen, mit welcher Art der Beanstandung und welcher Rechtsfolge?
Siebtens und achtens: Dasselbe für privatrechtlich organisierte Erstempfänger. Also Vereine, Stiftungen, GmbHs oder andere private Träger, die öffentliche Mittel erhalten und weitergeben können.
Neuntens: Wie viele Verwendungsnachweise kamen pünktlich, verspätet oder gar nicht? Das ist keine Nebensache. Der Verwendungsnachweis ist der Moment, in dem sich zeigt, ob mit öffentlichem Geld tatsächlich das gemacht wurde, wofür es bewilligt wurde.
Und die Antwort der Bundesregierung?
Die Fragen 2 bis 10 könnten nicht beantwortet werden, weil der Arbeitsaufwand „unzumutbar“ sei. Die Informationen lägen nicht maschinell auswertbar vor, weshalb alle Zuwendungen im gesamten Geschäftsbereich der Bundesregierung seit 2020 einzeln gesichtet werden müssten.
Die Zahlen, die die Bundesregierung selbst nennt
Jetzt wird es interessant. Denn ausgerechnet die Begründung zeigt, wie groß das Problem ist.
Bei nur drei von 17 Geschäftsbereichsbehörden des Bundesinnenministeriums wurden bereits mehr als 7000 Einzelzuwendungen gefunden. Pro Zuwendung rechne man mit mindestens 20 Minuten Recherche. Allein daraus ergäben sich über 2300 Arbeitsstunden. Der Koordinierungsaufwand innerhalb der Ressorts sei dabei noch gar nicht eingerechnet.
Und das war nur eine Stichprobe.
Die 14 weiteren Geschäftsbereichsbehörden des Innenministeriums wären noch gar nicht berücksichtigt. Im Geschäftsbereich des BMFTR wären über 42.000 Projekte einzeln auszuwerten. Beim Arbeitsministerium mindestens 8000 Einzelzuwendungen. Beim Gesundheitsministerium 1600 Vorgänge. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mindestens 40.000 Einzelzuwendungen. Dort allein ergäbe sich bei zehn Minuten pro Zuwendung ein Aufwand von 6600 Arbeitsstunden.
Mit anderen Worten: Die Bundesregierung sagt nicht nur: Wir geben darüber keine vollständige Auskunft. Sie sagt auch: Unsere eigene Förderlandschaft ist so verzweigt, so unübersichtlich und so schlecht maschinell auswertbar, dass wir dem Parlament diese Auskunft praktisch nicht zumuten können.
Das ist bemerkenswert.
Der Bundestag erklärt auf seiner eigenen Seite, der Haushaltsplan sei das „Regierungsprogramm in Zahlen“ und gebe Auskunft darüber, für welche Zwecke wie viel Geld ausgegeben werde. Artikel 110 Grundgesetz gebe dem Bundestag das Budgetrecht; sämtliche Ausgaben des Bundes müssten im Haushaltsplan offengelegt werden. Außerdem kontrolliere der Bundestag permanent den Umgang mit Steuergeldern.
Permanent kontrollieren. Das klingt gut.
Nur sollte man dafür wissen, was man kontrolliert.
Demokratie leben. Transparenz offenbar weniger.
Natürlich wird jetzt wieder jemand sagen: Das ist doch alles für die Demokratie.
Dieses Wort hat in Berlin inzwischen eine erstaunliche Karriere gemacht. Früher war Demokratie ein Verfahren: freie Wahlen, Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit, Kontrolle der Regierung durch Parlament und Öffentlichkeit.
Heute ist Demokratie oft ein Fördertopf.
Allein das Programm „Demokratie leben!“ liegt 2026 bei 186,52 Millionen Euro. Das ist nur ein Programm. Nicht der gesamte NGO Komplex. Nicht alle Förderungen. Nicht alle Weiterleitungen. Nicht alle Ministerien. Nur ein Titel in einem Ressort.
Und gerade deshalb wäre Transparenz so wichtig.
Denn niemand bestreitet ernsthaft, dass es unter den geförderten Projekten sinnvolle Arbeit geben kann. Es gibt Initiativen gegen Gewalt, gegen Extremismus, gegen Antisemitismus, für Jugendliche, für soziale Stabilität. Das alles kann berechtigt sein.
Aber genau darum geht es: Wenn etwas berechtigt ist, muss man es nicht verstecken. Dann kann man sagen: Hier ist der Empfänger. Hier ist die Summe. Hier ist der Zweck. Hier ist der Nachweis. Hier wurde geprüft. Hier gab es Beanstandungen. Hier nicht.
Das wäre Demokratie.
Nicht: Vertrauen Sie uns. Wir wissen zwar selbst nicht alles auf Knopfdruck, aber es wird schon seine Ordnung haben.
Der eigentliche Skandal
Der eigentliche Skandal ist nicht einmal, dass Geld an NGOs fließt. Ein Staat kann gesellschaftliche Projekte fördern. Darüber kann man politisch streiten.
Der Skandal ist, dass die Regierung auf eine parlamentarische Anfrage zu zentralen Geldflüssen sagt: Wir können das nicht liefern, weil es zu viel Arbeit macht.
Nicht der Bürger muss der Regierung erklären, warum er wissen möchte, wohin sein Geld fließt. Die Regierung muss dem Bürger erklären, warum sie es ihm nicht sagen kann.
Wenn ein Handwerker seine Belege nicht findet, interessiert das Finanzamt die innere Tragik seiner Ablage eher begrenzt. Wenn ein Unternehmer Dokumentationspflichten verletzt, kommt niemand vom Staat vorbei und sagt: „Ach, das ist aber auch wirklich viel Papier.“ Dann gibt es Fristen, Auflagen, Nachforderungen, Bußgelder.
Beim Staat selbst gelten offenbar andere Maßstäbe. Da wird aus Nachweispflicht plötzlich Verwaltungsüberforderung. Aus Transparenz wird Zumutbarkeit. Aus parlamentarischer Kontrolle wird ein Personalproblem.
So sieht moderner Feudalismus aus: Nicht mehr mit Krone und Hermelin, sondern mit Excel-Problemen und Geschäftsbereichsbehörden.
Fazit
Man kann über die AfD denken, was man will. In diesem Fall hat sie eine naheliegende Frage gestellt.
Wer bekommt Bundesgeld? Wer leitet es weiter? Wer landet am Ende als Letztempfänger auf der Zahlungskette? Welche Summen fließen? Welche Verwendungsnachweise fehlen? Welche Prüfungen gab es? Welche Beanstandungen?
Die Bundesregierung antwortet: Das ist nicht zumutbar.
Doch genau diese Antwort ist das Problem.
Ein Staat, der vom Bürger lückenlose Nachweise verlangt, muss selbst lückenlos auskunftsfähig sein. Wer Milliarden verwaltet, darf nicht auftreten wie ein Vereinsvorstand, der seine Quittungen in einem Schuhkarton sammelt und beim Kassenprüfer sagt: „Das dauert mir jetzt zu lange.“
Demokratie beginnt nicht bei Förderprogrammen, die Demokratie im Namen tragen.
Sie beginnt dort, wo Macht kontrolliert wird.
Und Geldflüsse gehören kontrolliert. Gerade dann, wenn sie unter dem moralischen Großetikett „Demokratieförderung“ laufen. Sonst fördert man am Ende nicht Demokratie, sondern ein politisches Biotop, das sich aus Steuergeld ernährt und bei Nachfragen beleidigt die Vorhänge zuzieht.
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Das Beitragsbild wurde mittels KI erstellt.



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