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Lauterbach ein Quarantänebrecher?

Die folgende Geschichte könnte unter dem Motto laufen: Wasser predigen und selbst Wein saufen. Aber entscheiden Sie selbst…

Herr Lauterbach präsentierte stolz am Dienstag, den 9. August 2022, seine Covid-19 Schnelltests auf Twitter[1] und erzählte seinen Lesern, dass die letzten vier Tage nicht nur Corona-positiv ausfielen, sondern auch „trotz 4 Impfungen und Paxlovid“ er stärkere Symptome als erwartet hatte.

Das hört sich doch verdächtig nach einer längeren Quarantäne an, wenn man den Auflagen, die er selbst im Schweiße seiner Füße „ausgearbeitet hatte“, „ordnungsgemäß“ Folge leisten würde.

Laut Berliner Isolationsverordnung („SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung“)[2] kommt man erst wieder aus der Quarantäne raus, wenn man einen negativen Test hat und mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Hier lesen wir in „§ 6 Regelungen zur Absonderung, Abs. 4“ Folgendes:

„… sie [die „Absonderung“] endet frühestens nach 5 Tagen nach dem Zeitpunkt der die Absonderung begründenden Testung, sofern die abgesonderte Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und zusätzlich ein negatives Ergebnis einer Testung im Sinne von § 22a Absatz 3 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes oder einer Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises vorliegt.“

Jetzt hat aber Karl Lauterbach am Mittwoch, den 10. August bereits an einer Kabinettssitzung[3] teilgenommen. Sind das, was früher 24 Stunden waren, in der „neuen Normalität“ jetzt 48 Stunden? Stellt Lauterbach jetzt nicht nur die gesamte Wissenschaft und Medizin auf den Kopf, sondern auch noch die Zeitrechnung?

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Und wie sieht es mit der Frage der „Symptomfreiheit“ aus?

Laut seinem „Tweet“ vom 9. August äußerte er die Hoffnung, dass „seine Genesung bald komplett sein“ würde. Hat er damit nicht ziemlich deutlich zugegeben, dass er eben noch nicht symptomfrei ist? Oder gibt es auch hier neue Definitionen der „neuen Normalität“, nach denen man symptomfrei nicht genesen ist?

Tim Rhön, der „Chefreporter und Ressortleiter der Welt“, springt unserem Karlchen helfend zur Seite, indem er twittert:[4]

„Antwort auf unsere @welt-Anfrage von BMG-Sprecher bezüglich Beendigung der #Corona-Isolation des Ministers @Karl_Lauterbach: ‚Der Minister war 48 Std symptomfrei, bevor er am Mittwoch das Kabinett besucht hat.‘ // @weltspr“

Woher weiß Herr Rhön das so genau? War er am 8. August bei Lauterbachs zu Besuch und konnte sich vor Ort überzeugen, dass Karl keine Symptome mehr hatte? Wäre so ein Besuch nicht gegen die „Regelung zur Absonderung“? Aber wenn man einen „Mann von Welt“ ist, sollte das dann nicht möglich sein?

Am Freitag, dem 12. August, war er dann auf der Bundespressekonferenz zu sehen. Auf dem YouTube-Video von Boris Reitschuster[5] hört man ihn reden, und zwar in einem nasalen Ton, der typisch ist für jemanden, der noch unter den Symptomen einer Erkältung leidet. Auch das könnte man als ein Indiz dafür werten, dass es mit der Behauptung von der „48-stündigen Symptomfreiheit“ nicht weit her sein kann, oder etwa doch?

Der PCR Test – Die Zaubertricks des Herrn Lauterbach

Der zweite Punkt zu den „Regelungen zur Absonderung“ bezieht sich auf den PCR-„Test“, der negativ auszufallen hat. Laut „Bild“[6] war der Lauterbach’sche PCR-„Test“ am Dienstag aber noch positiv. Das wäre das definitive Aus für das Quarantäne-Ende gewesen. Aber nicht für Copperfield-Lauterbach.

Während 2020 ganz Deutschland und die halbe Welt aufgrund von „Corona-Infektionen“ lahmgelegt wurde, weil aufgrund von positiven PCR-„Tests“ mit von Drosten empfohlenen ct-Werten von 45 die Leute zu Hause eingesperrt wurden, erdreistete sich ein Herr Lauterbach jetzt zu behaupten, dass er zwar Test-positiv sein, aber der „PCR-Wert weit über 30“ läge und er damit nicht mehr ansteckend sei.

Nur fürs Protokoll: Wenn das „Bild“-Zitat zum „PCR-Wert“ korrekt wiedergegeben wurde, dann kann man Herrn Lauterbach nur zu seiner Kompetenz gratulieren. Denn er kann als der Erfinder des „PCR-Werts“ betrachtet werden, ein Wert, den es bislang noch nicht gegeben hat. Aber das nur so nebenbei.

Viel gravierender ist die Frechheit von Lauterbach, sich über seine eigenen Vorgaben hinwegzusetzen. Denn die „Regelungen zur Absonderung“ erwähnen weder „PCR-Wert“, noch erwähnen sie ct-Werte, ab denen von einer „Absonderung“ abgesehen werden kann.

Das einzige Absonderliche hier sind die Absonderungen von Lauterbach, mit denen er sich plötzlich mit neuen Maßstäben über seine eigenen Vorgaben hinwegsetzt. Vor zwei Jahren war ein positiver PCR-„Test“ mit einem ct-Wert von 45 vollkommen in Ordnung, Leuten zu verbieten, auf die Straße zu gehen. Heute, zwei Jahre später, hat ein Gesundheitsminister das gleiche Problem, redet sich aber ausgerechnet mit den Argumenten heraus, die die Kritiker der Coronamaßnahmen schon vor zwei Jahren geltend gemacht hatten, dafür aber damals (und bis heute?) als Spinner, Corona-Leugner, Nazis etc. diffamiert wurden.

Interessant, wie die „Bild“ Lauterbach in dieser Not rettend zur Seite springt. Denn die Zeitung attestiert ihm, dass er „die strengen Isolationsregeln für das Gesundheitswesen“ sogar erfüllen würde. Warum? Weil das RKI Ärzten und Pflegern Folgendes empfiehlt:

„Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PER-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig.“

Ich frage mich bei dieser hirnrissigen Alternative, negativer PCR oder positiver PCR mit CT über 30, warum da nicht jeder den Drosten-Experten-PCR-„Test“ mit einem ct-Wert von 45 machen sollte? Denn gleichgültig wie unter dieser Voraussetzung das Ergebnis ausfällt, wird man als Arzt oder Pfleger seine Tätigkeit wieder aufnehmen dürfen. Warum dann überhaupt noch einen PCR-„Test“?

Oder hat die Realität jetzt im Gesundheitswesen zugeschlagen und die Verantwortlichen erkennen lassen, dass die Belastung des Gesundheitswesens nicht von Covid-19-Infizierten oder „Ungeimpften“ ausgeht, sondern von durch Verordnungen und Anordnungen aus dem Job gejagtem Pflegepersonal?

Es geht weiter: Der angeblich 4 mal „geimpfte“ Herr Lauterbach

Wie bereits erwähnt, tauchte Lauterbach auf der Bundespressekonferenz am Freitag, den 12. August, auf. Hier lüftete er ein streng gehütetes Geheimnis, das seiner letzten „Impfung“, der angeblich vierten „Booster-Impfung“. Diese sei im letzten April erfolgt, sagt er. Interessant auch hier wieder, dass Lauterbach zuerst nicht bereit war, das Datum seiner „Impfungen“ öffentlich zu machen, während jeder Ottonormalverbraucher in Deutschland dies jederzeit nachzuweisen hatte, wollte man in Geschäfte, Restaurants etc. gehen.

Wieder also viel Wein für Lauterbach und Wasser für den Rest. Aber es soll noch besser kommen…

Lauterbach schwenkte sein Handy vor die Kameras, auf dem der QR-Code seines digitalen Impfpass zu erkennen war. Und das war ein Fehler. Denn findige Ottonormalverbraucher hatten dann versucht, mithilfe der App CovPassCheck den QR-Code zu checken, auch etwas, was Millionen von Bundesbürgern monatelang erdulden mussten. Das Ergebnis dieser Überprüfung war, dass Lauterbach vor 271 Tagen „geimpft“ worden war.

Aber 271 Tage entspricht etwa neun Monaten und nicht April 2022. Oder hat sich auch in diesem Bereich die Zeitrechnung bereits der „neuen Normalität“ angepasst (August 2022 minus 9 Monate = April 2022)? Das hieße, wer im April 2022 schwanger wurde, der hat dann jetzt im August 2022 entbunden, da die Schwangerschaft bei Menschen neun Monate beträgt?

Zurück zu Lauterbach und seinen „Offenbarungen“. Festzuhalten dürfte sein, dass seine letzte „Impfung“ vor ca. neun Monaten erfolgte. Aber da gab es noch keine Ideen zu einer vierten „Impfung“, oder doch? Oder hat er vergessen, den vierten Stich „ordnungsgemäß“ eintragen zu lassen?

Letzteres wird von seinem Ministerium behauptet, was bedeuten würde, dass er auch hier wieder das umgeht, was er von Millionen von Deutschen als Selbstverständlichkeit erwartet, nämlich die „Impfungen“ in deren digitalen Impfnachweis eintragen zu lassen.

Noch mehr Wein für ihn – noch mehr Wasser für uns also…

Was ich für viel wahrscheinlicher halte, ist die Möglichkeit, dass es keine vierte „Impfung“ gibt, die man hätte irgendwo eintragen können. Und jetzt hat er den Fehler gemacht, sein Handy in die Kameras zu halten, ohne zu bedenken, dass sein QR-Code ablesbar und überprüfbar wird. Ist das Dummheit oder Provokation, die ihn zu dieser Aktion bewegte? Oder ist es eine durch Corona bedingte Fehlfunktion des Gehirns? Denn war es nicht Lauterbach, der uns alle aufgeklärt hatte, dass eine Covid-19-Infektion sehr häufig das Gehirn in Mitleidenschaft zieht und „Brain-fog“ und andere neurologischen Defekte auslöst?

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Dieser Beitrag wurde am 18.08.2022 erstellt.


Quellen:

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