Union und Linke wollen es vom Kanzler genauer wissen, was es mit jenem Bargeldfund auf sich hat und wie dieser sich in den Cum-Ex-Skandal einordnen lässt. Am 6. August 2022 hat die „Bild“ über den Fund einer größeren Menge Geldes in einem Schließfach von Johannes Kahrs berichtet. Kahrs war Bundestagsabgeordneter der SPD.
Bereits im September 2021 hat die Staatsanwaltschaft Köln Kahrs‘ Haus durchsuchen lassen. In diesem Zuge wurde damals ein Bankschließfach geöffnet und man wurde fündig, denn darin befanden sich circa 200.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb davon aus, dass Kahrs sich in einer Weise für die Hamburger Warburg-Bank eingesetzt haben könnte, sodass diese um hohe Steuerrückzahlungen herumkam.
Kurze Erinnerung an die Cum-Ex-Affäre
Gemeint wird damit das schnelle, unübersichtliche Verschieben von Aktien um einen Dividenden-Stichtag herum. Auf diese Weise konnten sich Großanleger Kapitalertragsteuer rückerstatten lassen, die ihnen zuvor gar nicht abgezogen worden war.
Auf diese perfide Weise wurde unser Staat um Milliarden betrogen. Aufgeflogen war die Sache dann 2017. Vier Jahre später entschied der Bundesgerichtshof, dass jene Cum-Ex-Geschäfte eine strafbare Steuerhinterziehung darstellten.
2016 war Scholz Erster Bürgermeister von Hamburg und unter seiner Ägide hatte die Hamburger Finanzbehörde darauf verzichtet, von der Privatbank M. M. Warburg insgesamt 47 Millionen Euro aus derartigen Geschäften zurückzufordern. Der heutige Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) war damals dort übrigens Finanzsenator.
Ein von der Bürgerschaft eingerichteter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss versucht nun, Licht ins Dunkel zu bringen und mögliche Einflussnahmen aufzudecken.
Indes verkündete Regierungssprecher Steffen Hebestreit, dass Scholz nichts von einer größeren Summe Bargeldes im Besitz von Johannes Kahrs wusste. Scholz werde in den nächsten Tagen weitere Fragen des Untersuchungsausschusses zum Cum-Ex-Skandal beantworten, fügte Hebestreit noch hinzu.
Inzwischen läuft wegen der Cum-Ex-Geschäfte eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Banken beziehungsweise deren frühere Mitarbeiter. So gilt der Steueranwalt Hanno Berger als Schlüsselfigur bei den Cum-Ex-Geschäften. Er steht derzeit in Wiesbaden und Bonn vor Gericht.
Wegen Steuerhinterziehung bereits zu fünfeinhalb Jahren Haft rechtskräftig verurteilt wurde der frühere Generalbevollmächtigte der Warburg-Bank. Die Bank hatte sich noch per Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro gewährt, prallte damit aber im April 2022 am Bundesverfassungsgericht ab.
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Dieser Beitrag wurde am 6.11.2022 erstellt.