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Social-Media-Kontrolle für Mitarbeiter des WDR?

Der WDR gilt als der bedeutendste Sender der öffentlich-rechtlichen ARD-Gruppe. Dessen Mitarbeiter bekommen gerade neue Social Media Guidelines* übergestülpt, wie sie mit Social-Media umzugehen haben, was diese zu Recht als „Maulkorb“ empfinden. Diese Richtlinien betreffen nämlich nicht nur deren senderinterne Äußerungen, sondern gehen weit darüber hinaus in den Freizeitbereich der Mitarbeiter.

So heißt es in dem Richtlinienentwurf beispielsweise:

Auf den ersten Blick rein private Äußerungen können Rückwirkungen auf ihre redaktionelle Arbeit und die Glaubwürdigkeit des WDR insgesamt haben, indem sie die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Mitarbeiter:innen in Frage stellen können. Die Äußerungen von WDR-Mitarbeiter:innen in ihren privaten Accounts können in unterschiedlichsten Zusammenhängen dem WDR zugerechnet werden.

Darüber ist der Personalrat als Vertreter der Redakteure natürlich nicht amüsiert, denn gleich am Anfang des Entwurfs** steht geschrieben: „Dies umfasst sowohl offizielle WDR-Accounts als auch Inhalte in privaten Accounts, soweit der WDR von diesen mittelbar oder unmittelbar betroffen ist.“ Dieser Satz bedeutet viel, denn zum Beispiel wird damit jedem WDR-Mitarbeiter der politischen Redaktion jegliche politische Äußerung im privaten Umfeld verboten. So ist nicht einmal ein Like, das so eingeordnet werden könnte, zulässig.

Das Ganze hat durchaus System, denn beim WDR gibt es nicht wenige linkslastige Mitarbeiter. Der TV-Redakteur von „Monitor“ Georg Restle bezeichnet die Dienstanweisung als „verfassungswidrig“. Eine Folge davon ist, dass die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des WDR zunehmend in Zweifel gezogen werden. So ist die AfD nicht allein mit der Forderung nach einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch Vertreter der FDP und der Union schließen sich dieser Meinung an.

Juristen teilen eher die Sichtweise des WDR. Dr. Klaus F. Gärditz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn, argumentierte zum Beispiel in dieser Weise:

Gerade Journalistinnen und Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen dazu beitragen, den gesetzlichen Auftrag des WDR zu erfüllen, der im Ausgangspunkt unparteiisch und politisch neutral zu erfüllen ist.

Dennoch hat sich der WDR dazu bereit erklärt, den Entwurf zu überarbeiten, um Anmerkungen des Personalrats stärker einfließen zu lassen.

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Dieser Beitrag wurde am 24.02.2022 erstellt.


* https://www.deutschlandfunk.de/wdr-social-media-mitarbeiter-accounts-regeln-100.html

** https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2022/02/Dienstanweisung_WDR_Soziale-Medien.cleaned.pdf

 

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