Politik

Stephan Harbarth bleibt als Präsident des Bundesverfassungsgerichts umstritten

Stephan Harbarth war bislang Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Im Mai 2020 übernahm er die Nachfolge von Andreas Vosskuhle in das Spitzenamt. Die Zustimmung war für Stephan Harbarth groß in der Politik. Doch am Horizont brauten sich dunkle Wolken massiver Kritik an ihm zusammen.

Tatsächlich war die Begeisterung im Bundestag am 22. November 2018 über die Wahl des CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter geradezu überschwänglich. Doch dann folgten insgesamt vier Verfassungsklagen, die sich gegen diese Entscheidung richteten und jedes Mal abgeschmettert wurden. Hinzu kamen noch eine Beschwerde, die dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt wurde, und eine Petition mit dem Aufruf, Harbarth auf keinen Fall zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu wählen.

Wo ist das Problem bei Stephan Harbarth?

Seine Kritiker werfen ihm eine zu große Nähe zu den Konzernen vor, es geht dabei um viel Geld und um fehlende Transparenz sowie um Konflikte mit dem Abgeordnetengesetz.

Schon der Titel seiner preisgekrönten Dissertation lässt tief blicken: „Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen“. Im Jahre 2000 steigt Harbarth bei Shearman & Sterling LLP ein, auch so eine Großkanzlei, in der damals die Cum-Ex-Geschäfte zur Plünderung der Staatskasse konstruiert wurden. Gemeinsam mit acht Partnern hat er dann 2008 die Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz gegründet.

2013 macht ihn die CDU/CSU-Fraktion zu ihrem Obmann im Rechtsausschuss und drei Jahre später zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehörte die Koordinierung der Innen- und Rechtspolitik.

Eine der Verfassungsbeschwerden wurde von dem Rechtsanwalt Klaus Siemon eingereicht. Er bemängelt, dass sich Harbarths Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter und seine hauptberufliche Aktivität als Vorstand einer Anwaltskanzlei mit einem Monatsverdienst von mindestens 75.000 Euro nicht vereinbaren lassen. Von einer „Nebentätigkeit“ kann hierbei wohl keine Rede sein.

Immerhin schreibt das Abgeordnetengesetz vor, dass das Mandat für die Bürger für jeden Bundestagsabgeordneten absolut im Vordergrund stehen muss. Jedenfalls ist die Annahme von Geld gemäß Abgeordnetengesetz unzulässig, wenn das Mitglied des Bundestages keine angemessene Gegenleistung gewährt. Sinn der Regelung ist der Versuch zu verhindern, dass Abgeordnete zugleich Lobbyisten sind.

Harbarth war im Bundestag zum Beispiel stets Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Als Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat er die Möglichkeit, den Hebel in der Sache final umzulegen. Der Augsburger Allgemeinen gegenüber betonte Harbarth, dass sich der Gesetzgeber ganz bewusst dafür entschieden habe, dass Politiker ans BVG berufen werden können. Sofern er eine eigene Befangenheit spüren würde, würde er dies dem Gericht anzeigen.

Wer’s glaubt, wird selig, können wir da nur hinzufügen. Hier wurde ganz klar ein Weg beschritten, der die Unabhängigkeit der dritten Kraft im Staat aushebelt.

Harbarth ist Vorsitzender des Grundrechtssenats und damit auch für das Versammlungsrecht zuständig, das heißt, er ist derjenige, der oftmals ziemlich spontan darüber befindet, ob eine Demonstration stattfinden darf oder eben nicht.

Christian Rath ist langgedienter rechtspolitischer Korrespondent der taz. Die Bedenken, dass Harbarth als früherer Wirtschaftsanwalt an bestimmten Stellen zu voreingenommen sein könnte, teilt er aber nicht. Er argumentiert, dass Richter, die einen solchen Eindruck erwecken, dem Konzern, dessen Interessen sie möglicherweise vertreten, eher einen großen Schaden zufügen. Das Problem bei der Personalie Harbarth sieht er an einer anderen Stelle.

Wenn der stellvertretende Fraktionsvorsitzende einer Regierungspartei in das höchste richterliche Amt wechselt, wird dadurch eine „offene Flanke“ produziert. Wie kann ein solches Land zum Beispiel noch die fehlende Unabhängigkeit der polnischen Justiz kritisieren? Da lachen ja die Hühner.

Tatsächlich ist die EU sehr um die Rechtsstaatlichkeit in unserem Nachbarland besorgt, da in Polen die Richter von einem politisch kontrollierten Landesjustizrat ausgewählt werden.

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Beitragsbild: https://pixabay.com/de/photos/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-5180750/

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