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Gemeinsam mit 13 europäischen Partnerorganisationen hat LobbyControl ein Manifest gegen Monopolmacht erarbeitet und veröffentlicht, das im Rahmen einer Konferenz am 15. April 2024 der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten vorgestellt wurde.

Der ehemalige Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi hat eine zurzeit viel beachtete Studie über die Wettbewerbsfähigkeit der EU aufgelegt. Diese will die EU dahingehend reformieren, dass die Macht der europäischen Konzerne gestärkt wird, indem unter anderem lästige Regulierungen abgebaut werden.

Draghi selbst spricht in diesem Zusammenhang von einem notwendigen „radikalen Wandel“. Dass seine Vorschläge vor allem eine weitergehende Festigung der Monopolmacht der Konzerne bedeutet, wird aber tunlichst nicht erwähnt.

Das oben erwähnte Manifest steht dagegen für einen deutlichen Kurswechsel in der EU-Wettbewerbspolitik mit einem Fokus auf dem Gemeinwohl. Zukunftsfähig kann die EU nur durch starke Regeln und konsequentes Vorgehen gegen die Monopolmacht der Konzerne werden.

Erforderlich ist sogar ein effektives europäisches Instrument, das gegebenenfalls zur Zerschlagung von Konzernen eingesetzt werden kann. Abgesehen davon müssen bei der EU-Kommission nachvollziehbare Ethikregeln eingeführt und durchgesetzt werden.

An der Konferenz am 15. April nahmen viele namhafte Vertreter von Mitgliedstaaten und EU-Institutionen teil, darunter:

  • Staatssekretär Sven Giegold (Grüne)
  • Rene Repasi (Europaabgeordneten der SPD)
  • Axel Voss (Europaabgeordneten der CDU)
  • Antoine Babinet (stellvertretender Abteilungsleiter in der EU-Wettbewerbsbehörde DG Competition)
  • Ariel Ezrachi (Wettbewerbsökonom / Oxford)
  • Jan Eekhout (Wirtschaftswissenschaftler / Barcelona)

Auch Vertreter von mittelständischen Unternehmen und Gewerkschaften waren mit von der Partie. So ging von dieser Konferenz in der Tat ein starkes Signal gegen die Monopolmacht in Europa aus, dem hoffentlich bald messbare, wirkungsvolle Taten folgen.

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Dieser Beitrag wurde am 02.06.2024 erstellt.

Die EU bemüht sich darum, den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) einheitlich zu regeln. Zu diesem Zweck wurde der „Artificial Intelligence Act“ (AI Act) ins Leben gerufen. Ende Oktober 2023 konnte schon mit einer Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament frohlockt werden, doch nun drohen die Verhandlungen zu scheitern.

Bei dem Streitpunkt geht es um sogenannte generative KI-Systeme wie ChatGPT, es gibt auch ähnliche Anwendungen von Meta oder Google. Gerade die Veröffentlichung von ChatGPT hatte zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten Diskussionen über die Notwendigkeit von Regulierungen solcher KI-Systeme ausgelöst.

Die FAZ berichtete kürzlich über ein gemeinsames Papier von Frankreich, Italien und Deutschland, in dem gesetzliche Regelungen sehr kritisch gesehen werden und stattdessen eine Selbstregulierung durch einen entsprechenden Verhaltenskodex der Unternehmen bevorzugt wird. Robert Habeck und Volker Wissing leiten die Verhandlungen und stehen auf dem Standpunkt, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas geradezu davon abhängt, ob es gelingt, dass die KI in Europa erfolgreich entwickelt werden kann. Dies gelänge aber nur mit einer „innovationsfreundlichen Regulierung“. Das sieht Matthias Spielkamp von der NGO „Algorithmwatch“ ganz anders und auch im EU-Parlament stoßen die deutschen Argumente eher auf deutliche Ablehnung.

Eine recht aktuelle Studie der Brüsseler Organisation „Corporate Europe Observatory“ zeichnet ein realistisches Bild über die Lobbyarbeit von Big Tech. Mit Unterstützung einiger EU-Mitgliedsstaaten scheint es Big Tech zu gelingen, gerade die Regulierung von ChatGPT, auf dem übrigens viele KI-Anwendungen aufsetzen, einzuschränken. Tatsächlich können die großen Tech-Monopole wie Google & Co. von schwachen KI-Regeln stark profitieren. Um verbindliche gesetzliche Regeln auszuhebeln, war dann auch die Forderung nach Selbstregulierung ein zentrales Thema bei mehreren Treffen zwischen den SEO von Microsoft und Google und der EU-Kommission.

Aber auch die „Kleinen“ wollen sich nicht in die Karten schauen lassen

Europäische Unternehmen wie das deutsche Aleph Alpha und das französische Mistral AI, die man als KI-Start-ups bezeichnen könnte, blasen in das gleiche Horn wie Big Tech. Dabei fällt vor allem eine bemerkenswerte Beziehung zwischen Robert Habeck und Aleph Alpha auf. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz Anfang November 2023 gratulierte Habeck dem Unternehmen persönlich mit Blick auf gut eine halbe Milliarde US-Dollar, die es eingesammelt hatte. Gerade auf dem Digitalgipfel am 21. November 2023 verteidigte Habeck vehement den doch eher fragwürdigen Vorschlag der Selbstregulierung.

Was Aleph Alpha für Lobbyarbeit ausgibt, erscheint im deutschen Lobbyregister übrigens nicht, weil Aleph Alpha ja der Jahresabschluss noch nicht vorliegt, ein Argument, das nicht besonders stichhaltig ist. Zur Erinnerung: Noch im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung ganz klar gegen den Einsatz von KI für die automatische Gesichtserkennung positioniert.

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Beitragsbild: pixabay.com – geralt

Bevor nun die Sache gleich wieder in Vergessenheit gerät: Am 8. September 2023 beschloss der Bundestag die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das gern kurz als Heizungsgesetz bezeichnet wird.

Zuvor war in dieser Sache die Lobby hochgradig umtriebig. Das zunächst überaus ambitionierte Heizungsgesetz wurde dabei so kastriert, dass der angestrebte schnelle Ausstieg aus dem klimaschädlichen, fossilen Heizen wohl auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. Immerhin dürfen die Verbraucher nun deutlich länger Gasheizungen einbauen, um ihren fossilen Brennstoff immer teurer einzukaufen.

Aber natürlich gibt es einflussreiche Kräfte, die ein gesteigertes Interesse daran haben, die Wärmewende in deutschen Kellern auszubremsen. Fakt ist, dass bei den offiziellen Lobbytreffen zum Thema Heizungsgesetz die Gas- und Immobilienlobby ganz vorne auf der Matte stand, allen voran der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU).

Schauen wir einmal hin, wer da wen getroffen hat

Zwar werden derartige Informationen in Deutschland nicht veröffentlicht, aber man darf die Bundesregierung dazu befragen. Zum Beispiel macht die Organisation „FragDenStaat“ so etwas regelmäßig. Was gab also die Bundesregierung über die Lobbytreffen zum Heizungsgesetz einschließlich der kommunalen Wärmeplanung seit Anfang 2022 Preis?
Insgesamt kam es zu 53 Treffen zwischen den Spitzen von beteiligten Bundesministerien und verschiedenen Lobbyakteuren. Seitens der Regierung waren beteiligt:

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
  • Bundeskanzleramt

Die Gesprächspartner waren hier der Kanzler selbst, Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter. Betrachtet man jeden einzelnen Lobbyakteur etwas genauer, gab es sogar 116 (teilweise mehrfache) Treffen mit den Vertretern der Politik.

Die meisten Treffen erfolgten mit Vertretern kommunaler Spitzenverbände. Dabei trifft man unter anderem auf den Deutschen Städtetag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), die Interessenvertretung der Stadtwerke oder den Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU). Diese insgesamt 33 Treffen nehmen im Vergleich in der Tat eine Spitzenposition ein.

An den Positionen 4, 5 und 6 kommen dann mit insgesamt 14 Treffen der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer „Haus & Grund“, der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft „Zentraler Immobilienausschuss“ (ZIA) und der „Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen“ (GdW).

Das Schlusslicht unter diesen illustren Freunden der Kommunikation bilden der „Bundesverband der Erneuerbaren Energien“ und der „Deutsche Naturschutzring“ (DNR). Organisationen wie der „Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie“, der „Zentralverband des deutschen Baugewerbes“ und ein paar Umweltverbände tauchen zwar auf, gebärdeten sich aber zurückhaltender. Wir können also feststellen, dass genau jene Akteure im Bundestag ein und ausgingen, die ein nicht unerhebliches Interesse an einem späten Ende für fossile Heizungen haben.

Der Präsident Kai Warnecke des Eigentümerverbandes Haus & Grund ist zufällig Mitglied des Beirats des Gaslobbyverbands „Zukunft Gas“. Er hat das Gesetz in der Bild-Zeitung scharf kritisiert und dies mit der Forderung verbunden, dass der Einbau von Gasheizungen weiter erlaubt werden müsse.

Mit 13 Lobbytreffen war der VKU ziemlich emsig dabei, wobei es gar nicht hochrangig genug zugehen konnte. Zweimal tauchten Verbandsvertreter im Bundeskanzleramt auf, um mit keinen Geringeren als Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt und Staatssekretär Jörg Kukies zu reden. Drei Treffen fanden mit Bundesbauministerin Klara Geywitz statt und drei weitere mit Wirtschaftsminister Robert Habeck.

Zur Zukunft der deutschen Heizungen hat sich der VKU klar positioniert, indem er mehrfach öffentlich dafür plädierte, dass Gasheizungen noch bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt bleiben sollen und die gegenwärtige Wasserstoff-Hysterie ausgebremst werden müsse.

Damit vertritt der VKU die Wünsche vieler Stadtwerke, die um ihre lukrativen Einnahmen aus den Gasverteilnetzen fürchten. Einige Experten haben bereits die Warnung ausgesprochen, dass Wasserstoff zum Heizen zum einen zu teuer und zum anderen zu ineffizient sei. Überhaupt würde er mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen.

Inzwischen haben 25 Stadtwerke ihre Mitgliedschaft im Lobbyverband Zukunft Gas gekündigt, weil sie „keinen Glauben mehr an die Zukunft von Erdgas haben“. Sie nehmen nämlich schmerzlich zur Kenntnis, dass es bei Neubauten kaum noch Anfragen zu einem Netzanschluss für Gas gibt.

Kurzer Rückblick

Während der ersten Junihälfte 2023 wurde das Heizungsgesetz im Bundestag unter den Ampel-Fraktionen so verbissen verhandelt, dass keine Einigung in Sicht war. Schließlich haben sich Bundeskanzler Scholz, Finanzminister Lindner und Vizekanzler Habeck in die Sache einschaltet, um stolz am 13. Juni 2023 die Einigung zu verkünden, die allerdings eine Verwässerung der bisherigen Entwürfe darstellt, denn das vorgesehene Verbot neuer Gasheizungen ab 2024 war damit erst einmal vom Tisch. Dieses kommt erst 2028 zum Tragen, wenn die kommunale Wärmeplanung fertig ist, wobei danach noch sogenannte „H2-ready-Heizungen“ eingebaut werden dürfen, vorausgesetzt, das zuständige Stadtwerk kann einen Transformationsplan für die Wasserstoffnetze vorlegen.

Die alles entscheidenden Gesprächstermine zum GEG sahen im Einzelnen so aus:

2. Juni 2023: Staatssekretär Jörg Kukies trifft den Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Verbands für das Gas- und Wasserfach (DVGW).

5. Juni 2023: Austausch zwischen Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und der Präsidentin und Hauptgeschäftsführerin vom „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ (BDEW)

9. Juni 2023: Der Präsident des VKU Ingbert Liebig hat eine Unterredung mit Staatssekretär Kukies zum Thema Gasverteilnetze und Wasserstoffinfrastruktur.

Mithilfe des sogenannten klimaneutralen Wasserstoffs als „Zukunftstechnologie“ wollen alle drei Verbände erreichen, das gute Geschäft mit fossilem Gas so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Lobby-Plattform „H2vorOrt“ wird übrigens gemeinsam von VKU und DVGW betrieben mit dem Ziel, Wasserstoff fest im Heizungsgesetz zu verankern.

Fazit:

Fakt ist, dass das Bundeskanzleramt wenige Tage vor der Einigung über das GEG lediglich mit den genannten drei Organisationen Kontakt hatte. Wissenschaftler oder Mitarbeiter von Umweltorganisationen, die eine eher kritische Meinung über das Heizen mit Wasserstoff vertreten, kamen gar nicht zu Wort. Insofern bekamen Scholz, Habeck und Lindner in der Sache keine ausgewogene Beratung.

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Am 29. November war es amtlich: Die Signa Holding geht in Insolvenz. Das Unternehmen ist Teil eines „Imperiums“ des Investors René Benko, zu dem auch die angeschlagene Galeria Karstadt Kaufhof GmbH (GKK) gehört.

Letztere wurde von der Bundesregierung mit Hunderten Millionen Euro unterstützt, die dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Corona-Topf) entnommen wurden. Das erste Darlehen (Januar 2021) betrug 460 Millionen Euro, das zweite von 2022 noch weitere 220 Millionen Euro.

Dabei bestanden damals berechtigte Zweifel daran, ob diese Finanzhilfen überhaupt rechtens seien. Ein interessanter Artikel erschien dazu beispielsweise am 22. Februar 2021 in der Süddeutschen Zeitung.

Eine sogenannte „Kleine Anfrage“ stellten mehrere Angehörige der FDP-Fraktion an die Bundesregierung im Hinblick auf die Folgen dieser Darlehen für die Steuerzahler. Und die Linke wollte gern von der Bundesregierung wissen, welche Sicherheiten diese im Kontext der Kredite erhalten hat.

Das Gros der Antworten der Regierung war für die Abgeordneten lediglich in der Geheimschutzstelle des Bundestags nachzulesen, weil diese als „VS-Vertraulich“ eingestuft worden sind. „Verschlusssache Vertraulich“ bezeichnet allerdings die niedrigste Geheimhaltungsstufe bei derartigen Dokumenten.

Benko sprach im Vorfeld mit der Regierung

Kommen wir nun zur Lobbyarbeit von Signa und Galeria Karstadt Kaufhof, die möglicherweise massiv zur Bewilligung der Staatshilfen beigetragen hat. Eine Anfrage der Linken hat ergeben, dass es zu drei maßgeblichen Gesprächen kam:

Am 16. Dezember 2020 telefonierte der Investor René Benko mit Ulrich Nußbaum, dem Staatssekretär des damaligen Wirtschaftsministers Peter Altmaier. Ungefähr einen Monat danach kam es zu einem großformatigen Telefonat, an dem neben Benko auch Vertreter von Rothschild, Signa, Pricewaterhouse Cooper (PwC) und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums teilnahmen.

Darunter befand sich auch Staatssekretär Jörg Kukies, der dem Finanzministerium unter Leitung von Olaf Scholz angehörte. Sieben Tage später sprach Kukies nochmals separat mit Benko.

Die Ministerien von Christian Lindner und Robert Habeck tun sich extrem schwer mit der Offenlegung jener Geschehnisse. Entweder, so hieß es, existieren gar keine Dokumente mehr darüber oder diese seien geheim wegen der Verbindung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Nicht einmal Korrespondenzen bezüglich der Terminvereinbarungen mit den Lobbyisten sind von der Bundesregierung zu haben.

Das Informationsfreiheitsgesetz war übrigens mit der Begründung eingeführt worden, dass die Kontrolle staatlichen Handelns damit verbessert werden soll. Wie viel Geld von den Darlehen die Bundesregierung tatsächlich zurückerhalten wird, hänge vom Fortgang der Sanierung des Unternehmens, von dessen Geschäftsentwicklung und von der Verwertung der bestellten Sicherheiten ab, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit.

Laut WirtschaftsWoche ließ sich die Bundesregierung nur Sicherheiten für 180 Millionen Euro geben (bezogen auf insgesamt 680 Millionen Euro).

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Dieser Beitrag wurde am 17.01.2024 erstellt.

Der deutschen Finanzindustrie war das Provisionsverbot für Anlageberater ein Dorn im Auge. Im Herbst 2022 begann deshalb geradezu ein „Kampf“ gegen die EU-Kommission, allem voran galt die Kontaktaufnahme dem Bundesfinanzministerium und Christian Lindner (FDP).

Ende des Jahres 2022 wandte sich der Lobbyverein „Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung“ (DUV) an den Parlamentarischen Staatssekretär des Finanzministeriums Florian Toncar mit der Besorgnis darüber, dass die EU-Kommission gerade ein Provisionsverbot für Anlageprodukte plane. In dieser Angelegenheit würde jetzt dringend die „Unterstützung der Bundesregierung“ benötigt. Ungefähr sechs Monate später legte die EU-Kommission ihre Pläne tatsächlich auf Eis.

Über viele Jahre hinweg hat die Lobby ein enges Netzwerk über die Politik gelegt. Sowohl ehemalige als auch aktive Politiker wurden mit lukrativen Posten betraut und ihre Parteien erhalten regelmäßig großzügig Spenden.

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Die Idee zum Provisionsverbot geht auf die irische EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness zurück, die davon überzeugt war, dies zum Schutz der Kleinanleger umsetzen zu müssen. Die Verbraucherschützer waren entzückt, doch die Finanzvermittler, allen voran der Verband der Sparda-Banken, sahen ihr Geschäftsmodell hochgradig bedroht und wurden mit einem Bettelbrief an Staatssekretär Florian Toncar (FDP) aktiv:

Der Chef der Lobbyorganisation ist übrigens Florian Rentsch (FDP), der ehemalige Wirtschaftsminister von Hessen, der Toncar offensichtlich gut kennt. Einen weiteren Brief bekam das BMF vom „Deutschen Unternehmensverband Vermögensberatung“ (DUV):

Dieser Lobbyverein ist eine enge Liaison mit dem Finanzdienstleister „Deutsche Vermögensberatung AG“ (DVAG) eingegangen und beschäftigt den ehemaligen CDU-Generalsekretär Peter Tauber. Wenige Wochen danach schaltete sich Finanzminister Christian Lindner persönlich in diese Auseinandersetzung ein und sandte kurz vor dem Jahreswechsel zu 2023 einen überaus besorgten Brief an die Kommissarin McGuinness nach Brüssel:

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) äußerte sich dazu kritisch und bemerkte, dass es Lindner lediglich um die Profite der Verkäufer der Finanzprodukte ginge. Solche Provisionen bergen immer die Gefahr, die Verbraucher zu unüberlegten Vertragsabschlüssen zu drängen, was großen Schaden beispielsweise bei der Altersvorsorge anrichten kann.

In einer Beratung gegen Honorar wie bei Rechtsanwälten sieht der vzbv eine Alternative zu derartigen Provisionen, die am Ende ohnehin die Verbraucher bezahlen.

Zu Jahresbeginn 2023 unterstützte die grüne Bundestagsfraktion die EU-Kommission in dem Vorhaben eines Provisionsverbots und äußerte sich verärgert über Lindners Intervention in Brüssel. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen Katharina Beck beklagte, dass Christian Lindner in offiziellen Briefen sehr wohl differenzieren sollte, ob er als FDP-Parteivorsitzender oder für die Bundesregierung spricht.

Das Finanzministerium hat lange verhindert, dass der Inhalt von Lindners pikantem Brief an die EU-Kommissarin an die Öffentlichkeit gelangt. Das BMF behauptete sogar, dass das Bekanntwerden des Briefes das wechselseitige Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission nachhaltig schädigen würde. Wie der Zufall es so will, gelangte Lindners Brief auf wundersame Weise sehr schnell zum Handelsblatt, wo er am 15. Januar 2023 in Teilen zitiert wurde:

Auch das EU-Parlament gewährte der Finanzlobby Unterstützung

Der Europa-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) wandte sich per Brief mehrfach an die EU-Kommissarin McGuinness. Seine Absicht war es, sie von der Idee des Provisionsverbots abzubringen. Ferber koordiniert im Brüsseler Wirtschafts- und Währungsausschuss die finanzpolitischen Themen für die EVP-Fraktion. Außerdem sitzt Ferber (zufällig) im Sparda-Zukunftsrat und ist zudem Mitglied im Beirat der „Deutschen Vermögensberatung AG“ (DVAG), was mit bis zu 5000 Euro pro Monat vergütet wird, siehe dazu auch:

Die illustre Gesellschaft, die sich dort antreffen lässt, ist in der Tat vielgestaltig. In der DVAG stoßen Sie unter anderem auf die Ex–Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) und den früheren Bundestagsvizepräsidenten Hermann Otto Solms (FDP). Des Weiteren treffen Sie in diesem erlauchten Kreis auch Frank Bsirske, der aktuell für die Grünen im Bundestag sitzt:

Die Deutsche Vermögensberatung AG spendete im Wahljahr 2021 an die Grünen, CDU, SPD und FDP sechsstellige Beträge, wobei mehrere Spenden sogar per Scheck persönlich überreicht wurden, was absolut legal ist. Dass die DVAG dem Provisionsverbot mehr als skeptisch gegenübersteht, ist gut nachvollziehbar, vertreiben doch mehr als 18.000 Berater Finanz- und Versicherungsprodukte in aller Regel auf Provisionsbasis.

Um in Sachen Provisionsverbot nicht so im Rampenlicht zu stehen, hat die DVAG seine Lobbyarbeit in zwei Vereine ausgelagert:

  • Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV)
  • Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung (DUV)

Dabei erweist es sich als überaus praktisch, dass Helge Lach als Vorstandsmitglied der DVAG auch in den Vorständen beider Vereine den Ton angibt.

Am 14. März 2023 überreichte Lach in der CDU-Zentrale im Konrad-Adenauer-Haus dem CDU-Chef Friedrich Merz einen Verrechnungsscheck, auf dem 100.000 Euro eingetragen waren. Anlass der großzügigen Spende mag das einen Monat zuvor aufgekeimte Interesse von CDU und CSU an dem Thema Provisionsverbot gewesen sein.

In einer „Kleinen Anfrage“ hatte die Fraktion die Bundesregierung vor einem Provisionsverbot gewarnt und in diesem Zuge nach deren Position zu diesem Thema nachgefragt. Zudem gaben zwei Finanzexperten der Fraktion unter dem Titel „EU-Provisionsverbot würde Kleinanlegern schaden“ eine Pressemitteilung aus.

Das monatelange Dauerfeuer durch die Lobby und ihren langen Arm in die Politik hat EU-Kommissarin McGuinness am Ende mürbe gemacht. Im April 2023 nahm sie schließlich Abstand von einem generellen, möglicherweise „disruptiven“ Provisionsverbot. Daraufhin brüstete sich der DUV damit, „die entscheidenden Impulse bei der Diskussion um die EU-Kleinanlegerstrategie“ gesetzt zu haben.

Ganz und gar vom Tisch ist das Provisionsverbot allerdings noch nicht. Im Mai 2023 präsentierte die EU-Kommission gleich ein ganzes Maßnahmenpaket zum besseren Schutz der Klein­an­leger.

Hierin sollen zumindest bestimmte Formen der Anlagevermittlung von Provisionen ausgeschlossen werden. Dies betrifft zum Beispiel alle Verkäufe, bei denen keine vorherige Beratung stattgefunden hat. Eine weitere Maßnahmenverschärfung wurde für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich nach drei Jahren herausstellt, dass die Verbraucher dann noch immer Schaden erleiden.

So ist also auch in Zukunft weiter damit zu rechnen, dass im Bundesfinanzministerium bald wieder Bitt- und Bettelbriefe eintrudeln.

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Dieser Beitrag wurde am 23.09.2023 erstellt.

Die Gesetze, die die Europäische Union (EU) in Brüssel oder Straßburg beschließt, sind meistens ein eher ungeliebtes Add-on, das die Bürger Europas noch zusätzlich zu ihren vielen nationalen Gesetzen aufgebrummt kriegen, was ihnen das Leben nicht einfacher macht, aber deutlich viel mehr Bürokratie bedeutet. Wer da mal so einen Punkt nicht beachtet, steht schon mit einem Bein im Gefängnis, oder auf den Punkt gebracht: Die EU liebt es, ihre Bürger zu kriminalisieren.

Nach außen hin legitimiert die EU ihre „Schaffenskraft“ mit der Notwendigkeit der Begrenzung der Macht von Digitalkonzernen oder der Regulierung des Umgangs mit der immer weiter um sich greifenden Künstlichen Intelligenz. Weitere plakative Themen, die die EU gern besetzt, sind die Einhaltung von Menschenrechten oder die Kontrolle der Lieferketten, nicht zuletzt auch im Sinne des Umweltschutzes.

Zu all dem gibt es den Trilog, das sind die alles entscheidenden Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Doch das findet schön im Verborgenen statt, um gerade auch die Lobbyisten ungesehen ihren begehrten Einfluss ausüben zu lassen. Es geht die Öffentlichkeit schließlich nichts an, wie solche Verhandlungen verlaufen und wer da welche Positionen vertritt.

Jedenfalls weigert sich die EU, Dokumente über die Verhandlungen herauszugeben, obwohl das Europäische Gericht im Jahre 2018 geurteilt hat, dass die Öffentlichkeit sehr wohl ein Recht auf solche Informationen hat. Daher besteht zumindest seitens LobbyControl die berechtigte Forderung, alle Dokumente der Trilog-Verhandlungen aktuell zu veröffentlichen.

Die Trilog-Verhandlungen kurz erläutert

Sie sind bei der Europäischen Union ein gewichtiger Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Immerhin werden bis zu 80 Prozent der EU-Gesetze im Rahmen eines Trilogs verhandelt. Hierbei versuchen die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten Einigungen über ihre zuvor definierten Verhandlungspositionen zu erzielen. Insofern sind die Trilog-Verhandlungen stets die entscheidende letzte Phase in der EU-Gesetzgebung.

Was sind die 4-Spalten-Dokumente?

Der Verlauf der Trilog-Verhandlungen wird jeweils im „4 column document“ (4CT) notiert. Die ersten drei Spalten enthalten die Positionen von Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedsstaaten, die vierte Spalte gibt stets den vorläufigen Kompromissvorschlag wieder. Nach jeder politischen Runde eines Trilogs müssen die Vier-Spalten-Dokumente aktualisiert werden, damit jeder Beteiligte den Verhandlungsfortschritt nachvollziehen kann. Das alles findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, damit die Bevölkerungen der EU-Länder eben nicht ihre demokratischen Rechte der Mitbestimmung wahrnehmen können. Dies steht in absolutem Widerstreit zur angestrebten Stärkung der europäischen Demokratie und damit auch zur gewünschten Akzeptanz des europäischen Projekts insgesamt.

Das sieht offenbar auch das Europäische Gericht so, das als Teil des EU-Gerichtshofs aufgefasst werden kann. Im „Capitani-Urteil“ hat es 2018 entschieden, dass das EU-Parlament auf Antrag den Zugang zu diesen Dokumenten, die eine laufende Triloge abbilden, gewähren muss. Die Begründung dazu klang so:

Die Ausübung der demokratischen Rechte der Bürger setzt voraus, dass es ihnen möglich ist, den Entscheidungsprozess innerhalb der an den Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe im Einzelnen zu verfolgen und Zugang zu sämtlichen einschlägigen Informationen zu erhalten.

Sehr wohl kann die Herausgabe der Dokumente nach Ansicht des Gerichts verweigert werden, aber nur dann, wenn dadurch schwere Beeinträchtigungen des Entscheidungsprozesses entstehen.

In der Realität werden aber Informationsanfragen zu den 4-Spalten-Dokumenten meistens abgelehnt. Manchmal lässt man sich dazu herab, sie nach Ende der Verhandlungen doch noch zu beantworten, was dann aber nur noch einen Wert für Historiker hat. So wiederholt geschehen zum Beispiel im Zuge der Verhandlungen zum Digital Markets Act.

Beitragsbild: pixabay.com – Dusan_Cvetanovic

Der „Liberale Mittelstand“ genießt ständiges Gastrecht im FDP-Vorstand. Zu seinen Mitgliedern gehören unter anderem die großen Verbände aus der Zucker-, Bau- und Luftverkehrsindustrie. Ganz unverblümt steht auf der Webseite der Bundesvereinigung des Liberalen Mittelstandes e. V. zu lesen, dass dessen Mitglieder „frühzeitig Informationen über wirtschaftspolitische Weichenstellungen durch unsere Mitglieder in den Parlamenten“ bekommen.

Der Bezug auf den Mittelstand trifft allerdings die Realitäten nicht mehr, denn folgende „Kandidaten“ streben gerade eine Mitgliedschaft in diesem Verband an:

  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
  • Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie
  • Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft

So werden bald Schwergewichte wie Züblin, Strabag, Nestlé und Lufthansa ihren direkten Draht zur FDP bekommen. Dazu gleich ein paar beeindruckende, exemplarische Zahlen über die Lobbyausgaben des Jahres 2021:

  • 2.730 – 2.740 k€ durch Hauptverband der deutschen Bauindustrie: Züblin, Strabag, Eurovia
  • 870 – 880 k€ durch Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V.: Nestlé, Haribo, Cargill, Mars, Mondelez, Nordzucker, PepsiCo, Südzucker
  • 530 – 540 k€ durch OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland: Cargill, Glencore, Archer Daniels Midland Company (ADM)
  • 440 – 450 k€ durch Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft: Deutsche Lufthansa, Condor Flugdienst, TUIfly, DHL/European Air, Fraport, Flughafen Berlin Brandenburg
  • 380 – 390 k€ durch Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe: Autohändler und Kfz-Werkstätten sowie die Vertriebsverbände der Autokonzerne
  • 80 – 90 k€ durch Bundesverband Automatenunternehmer e. V.

Olaf in der Beek ist in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Liberalen Mittelstands ständiger Gast im FDP-Vorstand, sowohl im Bundesvorstand als auch in den FDP-Landesvorständen von Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Baden-Württemberg. Es handelt sich allerdings explizit um einen parteiexternen Verband, der in einem Parteivorstand nichts zu suchen hat. Im Übrigen nimmt ja auch der Wirtschaftsrat der CDU eine derartige fragwürdige Doppelrolle als „Quasi-Parteigremium“ ein und entzieht sich dennoch den Transparenzanforderungen durch das Parteiengesetz.

In seinem Rechtsgutachten hat André Horenburg klargestellt, dass Lobbyverbände in Vorständen von Parteien nicht legal sind. Die Parteisatzung der FDP regelt, wer im Bundesvorstand vertreten sein darf, vom Liberalen Mittelstand steht dort nichts drin.

Auf entsprechende Nachfragen reagierte die FDP-Parteipressestelle mit der Auskunft, dass der Liberale Mittelstand eine „satzungsmäßig anerkannte Vorfeldorganisation“ ist, was den Schluss nahelegt, dass die FDP, die immerhin den Justizminister stellt, mit ihrer Satzung nicht nur äußerst lax, sondern sogar fahrlässig umgeht.

Umgekehrt erschienen in der Zeit von 2019 bis 2021 schwergewichtige FDP-Vertreter wie Michael Theurer, Bettina Stark-Watzinger und Volker Wissing als ständige Gäste bei den Vorstandssitzungen des Verbandes. Dessen stellvertretender Vorsitzender ist übrigens Axel Graf Bülow, der von 1984 bis 2018 unabhängiger Deutscher Mineralölhändler und Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Tankstellen war. Von 2015 bis 2021 vertrat Bülow seinen FDP-Landesverband im FDP-Bundesvorstand. Geradezu folgerichtig setzte Christian Lindner dann den Tankrabatt durch.

Der Liberale Mittelstand sollte auf jeden Fall seinen Eintrag im Lobbyregister nachholen und darüber hinaus seine dubiose Finanzierung offenlegen. Ein Verein, der eigentlich ein Parteigremium ist, aber die Transparenzpflichten des Parteiengesetzes umgeht, provoziert nun mal berechtigten Zweifel und Verdacht.

Kritik, die wirkt

Tatsächlich befindet sich der Lobbyverband „Liberaler Mittelstand“ inzwischen nicht mehr im FDP-Parteivorstand. Dieser Rückzug ist mit großer Sicherheit das Ergebnis davon, dass der rechtswidrige Dauergast-Status öffentlich gemacht worden ist. In der Sendung „Markus Lanz“ kam FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai in dieser Sache in deutliche Bedrängnis. Damit steigt nun auch der Druck auf CDU-Parteichef Friedrich Merz, seinen Wirtschaftsrat endlich auf ein legales Gleis zu stellen.

Als Grund dafür, dass Olaf in der Beek Anfang Mai 2022 seinen Rückzug aus dem Vorstand der FDP angeboten hat, läge darin, dass Beek lediglich kommissarischer Vorsitzender sei, kommentierte eine Parteisprecherin. Dass das so nicht ganz der Wahrheit entspricht, wurde in der Talkrunde von Markus Lanz am 26.5.2022 ziemlich klar.

Djir-Sarai versuchte zu erklären, dass der Verband eben kein Lobbyverband, sondern eher mit einer parteiinternen Organisation wie Junge Liberale (JuLis) vergleichbar sei. In Wahrheit ist der Liberale Mittelstand formal als unternehmerischer Berufsverband organisiert, das heißt, es handelt sich ganz eindeutig um einen Interessenverband. Im gleichen Atemzug verkündete Djir-Sarai dann, dass der Liberale Mittelstand inzwischen nicht mehr im FDP-Vorstand vertreten ist, weil die Kritik daran schwer gewogen hat.

Lanz bohrte wie so oft weiter mit dem Hinweis darauf, dass auch der Tankstellenlobbyist Axel Graf von Bülow viele Jahre im Vorstand der FDP war, bis schließlich der Tankrabatt vor allem für die Mineralölkonzerne, die diesen nicht 1:1 an die Verbraucher weiterreichen, erfreuliche Realität wurde. Wer sehen möchte, wie Djir-Sarai in der Sache in die Ecke gedrängt wurde, sollte sich die 44 Minuten Zeit nehmen und die oben genannte Diskussion bei Markus Lanz verfolgen.

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Dieser Beitrag wurde am 26.07.2022