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Zeitenwende oder Lobbywende? Wie Politik und Rüstungsindustrie in Deutschland verflochten sind

Das Wort „Zeitenwende“ ist zum politischen Schlagwort geworden. Immer wieder wird es von führenden Politiker:innen verwendet, um die massiven Aufstockungen der Militärausgaben zu rechtfertigen. Doch die Art und Weise, wie diese Aufrüstung organisiert wird, wirft zunehmend Fragen auf. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein Konzept, das man als „kreative Buchführung“ bezeichnen könnte: das sogenannte Sondervermögen, ein kreditfinanzierter Schattenhaushalt in Höhe von 100 Milliarden Euro. Formal bleibt die „schwarze Null“ des Finanzministers Christian Lindner (FDP) gewahrt – ein Pragmatismus, der die Kassenlogik höher hält als die Ehrlichkeit.

Dieses Sondervermögen ist keineswegs eine spontane Idee, geboren aus dem Schrecken des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Bereits im Oktober 2021 kursierte ein vertrauliches Papier im Verteidigungsministerium, das ein solches Sondervermögen in Höhe von 102 Milliarden Euro vorschlug. Es sollte der Bundeswehr langfristige Planungssicherheit für komplexe Rüstungsprojekte verschaffen – ein Anliegen, das im jährlichen Haushaltsplan angeblich nicht darstellbar sei. Der 24. Februar 2022, der Tag des Einmarschs russischer Truppen in die Ukraine, wurde dann zur Zündschnur für die Umsetzung.

Doch die Argumentation, dass die Bundeswehr unterfinanziert sei, hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Zwischen 2013 und 2022 stieg der Verteidigungshaushalt von 32,8 Milliarden Euro auf 50,6 Milliarden Euro – ein Zuwachs von rund 50 %. Deutschland rangiert seit Jahren unter den Top 10 der weltweit höchsten Verteidigungsausgaben. Das Narrativ der angeblich „maroden Bundeswehr“ wird jedoch von Akteuren verbreitet, die ein starkes Eigeninteresse an einer milliardenschweren Aufrüstung haben. Die Greenpeace-Studie „Revolving Doors – Wie Politik und Rüstungsindustrie gemeinsame Sache machen“ (https://act.gp/47I7i25) zeigt die engen Verflechtungen zwischen Politik und Rüstungsindustrie auf – und wie diese systematisch genutzt werden, um den Diskurs zugunsten der Industrie zu verschieben.

Netzwerke der Macht: Politiker und Rüstungslobbyisten Hand in Hand

Laut der Greenpeace-Recherche sitzen zahlreiche Bundestagsabgeordnete aus Haushalts- und Verteidigungsausschüssen gleichzeitig in Präsidien oder Vorständen von Organisationen, die direkt von der Rüstungsindustrie finanziert werden. Dazu zählen der „Förderkreis Deutsches Heer“ oder die „Deutsche Wehrtechnische Gesellschaft“. Die Doppelrolle dieser Abgeordneten, die sich als „Diener zweier Herren“ erweist, ist nicht nur problematisch, sondern demokratiegefährdend.

Namen wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Wolfgang Hellmich (SPD) oder Henning Otte (CDU) stehen exemplarisch für diese Verflechtungen. Doch die Problematik endet nicht bei Mandatsträger:innen. Viele Politiker:innen wechseln nach ihrer aktiven Zeit in den Bundestagsgremien direkt zur Lobbyarbeit für die Rüstungsindustrie – ein klassischer „Drehtüreffekt“, der Insiderwissen und Netzwerke direkt in die Hände der Industrie spielt.

Ein prominentes Beispiel ist der ehemalige SPD-Abgeordnete Fritz Felgentreu, der heute als Senior Advisor für die Lobbyfirma Concilius arbeitet. Ähnlich verhält es sich mit Gerhard Schindler, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, der nun für die Beratungsagentur Friedrich30 tätig ist. Auch hochrangige Militärs wie Karl Müllner, der frühere Inspekteur der Luftwaffe, wechseln die Seiten: Müllner lobbyiert heute für den US-Konzern Lockheed Martin, der unter anderem das Kampfflugzeug F-35 produziert.

Think Tanks als Einflussmaschinen der Rüstungsindustrie

Eine zentrale Rolle in der Aufrüstungsdebatte spielen Think Tanks. Sie gelten als vermeintlich unabhängige Berater:innen für Politik und Öffentlichkeit, doch ihre Nähe zur Industrie wirft Fragen auf. So wird die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) von Unternehmen wie Airbus und Rheinmetall finanziert. Airbus spendete zwischen 2013 und 2016 jährlich über 100.000 Euro an die DGAP, während Rheinmetall 2021/22 mit 10.000 bis 20.000 Euro vergleichsweise „bescheiden“ blieb. Diese Verflechtungen gefährden die Unabhängigkeit der Think Tanks, deren Expert:innen dennoch regelmäßig in den Medien als neutrale Stimmen auftreten.

Beispielhaft ist die Karriere von Thomas Enders, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Airbus SE und heutigen Präsidenten der DGAP. Seine biografische Verbindung zwischen Rüstungsindustrie, Think Tanks und internationalen Netzwerken zeigt, wie eng diese Welten miteinander verwoben sind. Ähnlich einflussreich ist Christian Mölling, der stellvertretende Direktor der DGAP, dessen Stimme in der deutschen Sicherheitsdebatte immer wieder Gehör findet. Die Botschaften sind klar: Deutschland müsse mehr investieren, die Verteidigungsfähigkeit stärken und die „Zeitenwende“ konsequent umsetzen.

Die „Zeitenwende“ als Geschenk für die Industrie

Die Auswirkungen dieser Verflechtungen sind bereits sichtbar. Die Aktie des Rüstungsunternehmens Rheinmetall (WKN: 703000 / ISIN: DE0007030009) hat in den vergangenen Monaten Rekordhöhen erreicht. Allein die Aussicht auf milliardenschwere Staatsaufträge hat die Marktkapitalisierung des Unternehmens explodieren lassen.

Doch die Mechanismen dahinter sind alles andere als transparent. So wurde 2022 ein „Info-Abend“ des US-Rüstungskonzerns Lockheed Martin im Abgeordneten-Restaurant des Bundestages abgehalten, bei dem das Kampfflugzeug F-35 beworben wurde. Eingefädelt wurde die Veranstaltung von Andreas Schwarz (SPD), einem haushaltspolitischen Sprecher mit engen Verbindungen zur Industrie.

Eine Debatte, die dringend Transparenz braucht

Die Verbindungen zwischen Politik und Rüstungsindustrie sind nicht nur ein Problem der Intransparenz – sie gefährden die demokratische Entscheidungsfindung. Während die Öffentlichkeit mit Aussagen über die angebliche „marode Bundeswehr“ und die Notwendigkeit von Aufrüstung überzeugt werden soll, profitieren vor allem die Unternehmen, deren Lobbyisten und die Netzwerke der Seitenwechsler.

Greenpeace fordert in seiner Untersuchung nicht nur mehr Transparenz, sondern auch strengere Regeln für den Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft. Solange diese Verflechtungen jedoch bestehen, bleibt die „Zeitenwende“ vor allem eines: ein Geschenk für die Rüstungsindustrie – finanziert aus Steuermitteln.

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Beitragsbild: pixabay.com – Ralphs_Fotos

Dieser Beitrag wurde am 28.02.2025 veröffentlicht.

Wissenswertes über Flüchtlinge und ihre Betreuung in Deutschland

Definition und Bedeutung des Asylrechts

Artikel 16a unseres Grundgesetzes (GG) heißt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

Das „Migrations- beziehungsweise Flüchtlingsrecht“ bezieht sich also auf politisch verfolgte Menschen. Erst in einem erweiterten Sinne geht es dabei auch um die Anerkennung als Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention.

Kurzer Rückblick

Das moderne Asylrecht hat sich erst im 19. Jahrhundert entwickelt. Nicht zuletzt aufgrund der schrecklichen Erfahrungen, die während der Hitler-Diktatur gemacht worden sind, wurde 1949 das Recht auf Asyl in die deutsche Verfassung geschrieben.

Während der letzten Jahrzehnte wurde unser Asylrecht mehr und mehr vom EU-Recht dominiert, das im Wesentlichen auf den Genfer Flüchtlingskonventionen von 1951 beruht. Zusätzlich fließen die Dublin-Verordnungen ins Asylrecht ein, die unter anderem festlegen, dass stets jener Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, über welchen der Flüchtling ins EU-Gebiet gekommen ist.

Wir können also festhalten, dass sich das heutige Asylrecht einerseits nach den nationalen asylrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen richtet und andererseits auch nach jenen des EU-Rechts. Links zu aktuellen Mustern und Dokumenten wie den Antrag auf Arbeitserlaubnis mit Duldung finden Sie ganz unten in diesem Beitrag.

Asylverfahren werden in aller Regel gefolgt von einem Aufenthaltsverfahren. Dazu gibt es eine ganze Reihe gesetzlicher Grundlagen:

  • Grundgesetz (GG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Asylgesetz (AsylG), vormals Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG)
  • Genfer Flüchtlingskonvention (1951)
  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Völkerrecht
  • Kinderrechtskonvention

Ablauf eines Asylverfahrens

Die meisten Asylverfahren sind von folgenden Schritten gekennzeichnet: Nach der Ankunft in Deutschland muss sich der Asylsuchende direkt bei einer dieser Dienststellen melden:

  • Erstaufnahmeeinrichtung
  • Grenzbehörde
  • Polizei
  • Ausländerbehörde

Danach erfolgt seine Registrierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und bei der Landesaufnahmebehörde, wo ein Antrag auf Schutz und Asyl persönlich zu stellen ist. Es folgt die Zuweisung in eine Aufnahmeeinrichtung („Camp“) in einem bestimmten Bundesland. Hier erhält der Asylbewerber folgende Leistungen:

  • Beheizte Unterkunft
  • Bekleidung und andere Sachleistungen
  • Nahrungsmittel und Bargeld

Oftmals wird die sogenannte Residenzpflicht erteilt, das ist eine Wohnsitzauflage. Nach einer persönlichen Anhörung beim BAMF bekommt der Bewerber seinen Bescheid, ob sein Asylantrag abgelehnt oder anerkannt wurde. In letzterem Fall erhält er sogleich seine Aufenthaltserlaubnis.

Bei Ablehnung erfolgt unmittelbar eine Aufforderung zur freiwilligen Ausreise, womit die Androhung der Abschiebung verbunden ist. Dagegen kann der abgelehnte Asylbewerber grundsätzlich Rechtsmittel (eine Klage) einreichen.

Die vier Varianten der Asylberechtigung

  • Bei Anerkennung gemäß Art. 16a GG gilt zunächst eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis.
  • Gleiches gilt für Flüchtlinge gemäß § 3 AsylG.
  • Ohne Asylgrund und ohne Flüchtlingsstatus kann im Herkunftsland Lebensgefahr bestehen. In diesem Fall kann nach § 4 AsylG der Status „subsidiärer Schutz“ mit einer Aufenthaltserlaubnis von zunächst einem Jahr (verlängerbar) verbunden werden.
  • In § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG wird ein Abschiebeverbot ausgesprochen, falls die Rückführung ins Heimatland eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) bedeuten würde.

Bei Anerkennung des Rechts auf Asyl haben die Menschen gemäß Art. 6 GG auch ein Recht auf Familienzusammenführung, das bedeutet in der Regel den Nachzug von Ehegatten und Kindern.

Die Arbeitserlaubnis in ihrer altbekannten Form gibt es schon seit 2005 nicht mehr. Mit der Aufenthaltserlaubnis erwerben Flüchtlinge beziehungsweise Asylbewerber ein Recht auf Arbeit, allerdings erst nach mindestens drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland.

Wie funktionieren Abschiebungen?

Wenn kein Abschiebeverbot vorliegt, wird der abgelehnte Asylbewerber aufgefordert, Deutschland innerhalb von nur wenigen Wochen freiwillig zu verlassen. Ist die gesetzte Frist abgelaufen, wird der Betroffene im Auftrag der Ausländerbehörde von der Polizei abgeschoben. Das ist formal eine Vollstreckungsmaßnahme des Staates, wobei die sogenannte „Rückführung“ in der Verantwortung der Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes liegt.

Etwas anders verhält es sich bei einer Ausweisung, bei der dem Betroffenen zunächst das Aufenthaltsrecht entzogen werden muss. Diese ist in aller Regel mit einem Wiedereinreiseverbot verbunden.

Das passiert zum Beispiel, wenn ein Ausländer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Deutschland Schaden zufügt. Vor allem in Verbindung mit dem Strafrecht kommt es immer wieder zu Ausweisungen. Dazu ist eine vorherige Verurteilung nicht zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage ist dafür § 50 AufenthG.

Juristische Gegenwehr

Wer gegen die Ablehnung des Asylantrages per Eilantrag klagt, muss erst einmal nicht ausreisen, weil ja das Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Bestätigt dann aber das Gericht, dass die Ablehnung rechtskräftig ist, ist der Betroffene gut beraten, tatsächlich freiwillig in sein Herkunftsland auszureisen, da dies für ihn gleich mehrere Vorteile birgt.

Er kann bei Gutwilligkeit eine Fristverlängerung erwirken und wird eben nicht mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Darüber hinaus wird ihm der Flug bezahlt und es gibt auch noch ein „Taschengeld“ in Höhe von 1.200 Euro, für Kinder bis 12 Jahre allerdings „nur“ 600 Euro.

Das Geld dafür kommt offiziell von der International Organisation for Migration (IOM). Weitere Reisebeihilfen können über das „Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany“ (REAG-GARP-Programm) beantragt werden. Für bestimmte Herkunftsländer gibt es darüber hinaus Starthilfen für einen Neuanfang im Herkunftsland.

In 2017 haben sich zum Beispiel fast 30.000 Personen solcher Möglichkeiten bedient. Man sollte dazu aber auch feststellen, dass in Deutschland nicht ein einziger Steuerzahler dazu befragt worden ist, ob er es unterstützt, dass dies alles so gehandhabt wird.

Wie werden Asylverfahren finanziert?

Für den Antragsteller fallen keine Kosten an. Wer sich anwaltlich vertreten lässt, muss aber mit Anwaltskosten rechnen. Nun gelten Asylbewerber in aller Regel als bedürftig. Daher erhalten sie dafür eine finanzielle Unterstützung vom Staat beziehungsweise vom Flüchtlingsrat der Bundesländer.

Flüchtlingsberatungsstellen wie „Pro Asyl“ beraten auch in Rechtsfragen kostenlos. Für anwaltliche Vertretungen stellt das örtlich zuständige Amtsgericht sogenannte Rechtsberatungsscheine aus. Darüber rechnet der Rechtsanwalt seinen Service mit dem Amtsgericht ab. Der Eigenanteil für den Flüchtling beträgt stets 15 Euro, wobei viele Anwälte darauf großmütig verzichten.

Verfahren im Zusammenhang mit abgelehnten Asylanträgen werden vor den Verwaltungsgerichten verhandelt. Um diese zu finanzieren, kann die „Prozesskostenhilfe“ in Anspruch genommen werden.

Den Antrag dazu stellt der Rechtsanwalt oder der Flüchtlingsrat via Pro Asyl beim zuständigen Gericht. Der extra dafür eingerichtete Rechtshilfefond finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Links zum Download von Mustern und Dokumenten

Dieser Beitrag wurde am 25.10.2022 erstellt.

Bundestag-Wildwuchs: über 700 Abgeordnete mit über 5.000 Mitarbeitern

In den Leitungsebenen des Bundeswirtschaftsministeriums hat Robert Habeck sogleich 28 neue Posten geschaffen. Der Berliner Regierungsapparat besteht inzwischen aus mehr als 29.000 Beamten und Angestellten. Aber was haben eigentlich die Bürgerinnen und Bürger, die das alles bezahlen müssen, davon? Wird die deutsche Politik dadurch messbar besser?

Normalerweise sollten 598 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Schaut man etwas genauer hin, zählt man dort aber 736. All diese Abgeordneten zusammen beschäftigen mehr als 5.000 persönliche Mitarbeiter und die Bundestagsverwaltung legt nochmals fast 3.100 oben drauf. Die Bundesministerien sind heute so aufgebläht wie nie. Man hat hier wirklich den Eindruck, dass die zusätzlichen Mitarbeiter nur noch mehr Arbeit generieren. Außerdem sind die Kosten für externe Dienstleister, die trotz dieser vielen Mitarbeiter beauftragt werden, kaum noch zu beziffern.

Da gehen die Diäten im Rauschen unter

Der Berliner Beamtenwasserkopf beschäftigt sich vor allem mit sich selbst. Wolfgang Seibel ist Professor für Verwaltungswissenschaft an der Uni Konstanz und erklärt das Phänomen so: „Das Problem in allen demokratischen Systemen ist, dass diejenigen, die Reformen anstoßen müssten, oft am meisten vom Wildwuchs profitieren“.

Rund eine ganze Milliarde Euro kostet den Steuerzahlern derzeit ihr überbordendes Parlament jedes Jahr aufs Neue. War das die demokratische Entscheidung der Menschen? Vor 20 Jahren war das noch die Hälfte. Mit „nur“ 82 Millionen Euro stellen die Diäten der Abgeordneten einen noch vergleichsweise kleinen Posten dar.

Die Gehälter der vielen Beschäftigten der Bundestagsverwaltung schlagen mit über 170 Millionen Euro zu Buche (im Vergleich: 100 Millionen Euro im Jahre 2002). Die gut 5.000 Mitarbeiter der Abgeordneten streichen überdies fast 240 Millionen Euro ein. Und natürlich sind auch die Zuwendungen für die Fraktionen gestiegen. Von 62 Millionen Euro in 2002 kletterten diese auf fast 120 Millionen Euro in 2020.

Die aktuelle Ampel-Regierung glänzt mit 37 parlamentarischen Staatssekretären, deren Monatsgehälter einschließlich ihrer anteiligen Diäten bei 21.300 Euro rangieren. Eine solch erstaunliche Anzahl quasi geadelter Abgeordneter gab es noch nie.

Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs wurde 1967 gemäß dem britischen Vorbild eingeführt, um so eine bessere Verzahnung zwischen Parlament und Regierung zu bewerkstelligen. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, weiß, dass zwölf unserer Minister zugleich Abgeordnete sind und dass mehr als jedes zehnte MdB ein Regierungsamt innehat. Von einer Unabhängigkeit der Fraktionen oder der Mandatsträger kann also gar keine Rede mehr sein.

Ein solches Riesenparlament ist nicht nur unerhört kostspielig, es wirkt sogar der Qualität demokratischer Prozesse entgegen, denn jeder Beteiligte muss irgendwie „sinnvoll“ beschäftigt werden. So gibt es immer mehr Ausschüsse, die zugleich immer opulenter werden. Ob dieser Aktionismus in jedem Fall sinnreich ist, steht auf einem anderen Blatt. So stieg zum Beispiel die Anzahl der Anfragen, die unsere Regierung schriftlich beantworten musste, innerhalb der letzten 20 Jahre von circa 14.500 auf 43.100.

Der gesamte ausufernde Mitarbeiterstab genießt viele Privilegien. Dazu gehören unter anderem:

  • Nutzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
  • Freiflüge
  • Bahncard 100
  • Kostenloser Limousinenservice der Fahrbereitschaft in Berlin

Dies alles birgt die Gefahr, dass sich die Regierungsmitglieder zunehmend in einer Fantasiewelt tummeln, die mit der schnöden Realität ihrer Wähler bald gar nichts mehr zu tun hat. Viele Abgeordnete haben zudem ihren Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt und vernachlässigen daher sträflich ihre Wahlkreisarbeit, was die Entfremdung zusätzlich befördert.

Darüber hinaus gibt es inzwischen 35 Beauftragte der Regierung. Da ist zum Beispiel jener für Menschenrechtspolitik, der seinen Job offensichtlich nicht mehr schafft, denn es musste außerdem noch einer für Menschenrechtsfragen her. Dem Beauftragten für Queer-Politik, in der es um die Freiheit der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität geht, wurde zudem ein Beauftragter für die Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs zur Seite gestellt.

Selbstverständlich braucht auch die Drogenpolitik einen Beauftragten und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowieso. Sie alle werden mit ordentlichem Budget und Personal ausgestattet, dabei gibt es genügend dafür zuständige Personen im Parlament und in der Exekutive.

Der Haushaltsentwurf 2022 sieht wieder einen kräftigen Aufschlag für den Bundestag vor. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses genehmigten den neuen Ministern der Ampel-Koalition sogleich 318 neue Stellen (viele in der B-Besoldung für „besondere Ämter“). Das Wirtschaftsressort unter Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) war bei der Bedarfsanmeldung besonders eifrig.

Viele unserer Abgeordneten sind Volljuristen und trotz ihrer deutlich gestiegenen Zahl werden immer mehr externe Großkanzleien für die Klärung von Rechtsfragen beauftragt. Die neuen Minister bringen große Teams, also Parteigänger mit, die gar nicht in der Materie stecken und daher dringend externe Beratung brauchen. Gemäß einer aktuellen Antwort des Finanzministeriums auf die Anfrage der Linksfraktion waren es 580 Millionen Euro, die das Kanzleramt und die Ministerien in 2021 für Beratungsleistungen ausgaben.

Kein Geringerer als der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, betrachtet diese Tendenzen schon lange mit Sorge, die er so ausdrückte: „Wenn der Bund in seinem hoheitlichen Kernbereich wie dem Verfassen von Gesetzen Verantwortung trägt, muss er sich zunächst immer mit eigener Expertise ausrüsten.

Der Bundesrechnungshof muss viel schlucken

In einem detailreichen Bericht des Jahres 2020 beschäftigten sich die Ausgabenwächter mit den Details des Anbaus für das Kanzleramt. Dieser soll auf der gegenüberliegenden Spreeseite wachsen und wird mindestens 600 Millionen Euro kosten. Es soll ja auch ein repräsentativer Bau der Superlative werden. Auf 25.000 Quadratmetern entstehen gleich mehrgeschossige Wintergärten und ein Hubschrauberlandeplatz, den so die Welt noch nicht gesehen hat. Geradezu irrwitzig sind die Kosten für die darin vorgesehene Kita für gerade mal zwölf bis 15 privilegierte Kinder.

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Dieser Beitrag wurde am 19.04.2022 erstellt.

Das System der DDR verstehen

Das geht natürlich nur mit einem Rückblick in die Geschichte. Die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde am 7. Oktober 1949 in Kraft gesetzt, als die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bereits Bestand hatte. Damit wurde der Verfassungsentwurf der „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“ (SED), der schon Ende 1946 vorlag, umgesetzt.

Echte Demokratie könne nur verwirklicht werden, so die Argumentation der sowjetischen Besatzungsmacht sowie aller ostdeutschen Parteien, wenn die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen des Faschismus zuvor ausgemerzt werden. In diesem Geiste wurde in den Jahren 1945 und 1946 in der damaligen „Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (SBZ) die Entnazifizierung in den Bereichen Justiz, Verwaltung und Erziehungswesen recht rigoros durchgeführt. Dazu gehörte die Bodenreform, die den agrarischen Großgrundbesitz der Junker, Kriegsverbrecher und aktiven Nazis an Bauern verteilte und zudem das Industrievermögen der Militaristen und Imperialisten vollständig enteignete.

Diese Politik der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) im Verein mit der SED war nicht nur auf Ostdeutschland beschränkt, sondern bezog ganz Deutschland ein. Immerhin war die SED eine sozialistische Massenpartei, die sich aus Kommunisten und Sozialdemokraten zusammensetzte und eine politische Führungsstellung in Deutschland anstrebte. Andreas Ackermann (SPD) hatte im Rahmen der Vereinigung von KPD und SPD im April 1946 das Gründungsprogramm und den „demokratischen, nichtrevolutionären, besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“ maßgeblich formuliert.

Doch die Interessenskonflikte der Siegermächte verschärften sich zusehends und leiteten schon ab 1947 den „Kalten Krieg“ ein. Die zarten Ideen zu gesamtdeutschen Perspektiven traten in den Hintergrund, in West- und Ostdeutschland gewann die Sicherung der jeweiligen Herrschaftsgebiete Oberhand.

So wurde im Juni 1947 in der SBZ ein zentraler Verwaltungsapparat, die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), geschaffen. Im Juni 1948 erfolgte in der SBZ eine eigene Währungsreform, nachdem die Westzonen einen solchen Schritt bereits bewerkstelligt hatten. Im Sommer 1948 wandelte sich die SED gezielt zu einer marxistisch-leninistischen Kaderpartei „neuen Typus“.

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Nach der Gründung der DDR

Das frühere KPD-Mitglied Wilhelm Pieck (SED) wurde Präsident, das frühere SPD-Mitglied Otto Grotewohl (SED) Ministerpräsident. Trotzdem war und blieb der Altkommunist Walter Ulbricht die eigentliche Nummer 1, die alle Fäden in fester Hand hielt. Im Juli 1950 wurde er dann auch nach dem III. Parteitag der SED zum Generalsekretär der Einheitspartei gewählt. Von 1953 bis 1971 hatte Walter Ulbricht das Amt des „Ersten Sekretärs des ZK der SED“ inne.

Die Umgestaltung der wirtschaftlichen und politischen Ordnung der DDR nach sowjetischem Muster unter der Ägide von Walter Ulbricht war nun Programm. Bereits 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit eingerichtet. Zu seinen Aufgaben gehörte die Überwachung der DDR-Bürger, um mögliche oppositionelle Regungen gleich im Keim zu ersticken. Als besonders effektives Instrument erwiesen sich die vielen „inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM) der Stasi, die im Volk als Spitzel angeworben wurden, um vermeintlich Abtrünnige zu denunzieren. Niemand wusste, ob er sich gerade mit einem Stasi-Mitarbeiter unterhält oder ob er ganz offen mit seinem Freund oder Verwandten reden kann.

Bevorzugt gefördert wurde die Schwerindustrie und gleichzeitig wurde die Kollektivierung der Landwirtschaft konsequent in Angriff genommen. Die Planwirtschaft bestimmte zunehmend das Geschehen und nahm zuweilen groteske Züge an. In den bürgerlichen Parteien kam es zu „Säuberungen und Anpassungen“ und die Strafjustiz wurde zu einem Mittel politischer Abschreckung umfunktioniert. Die bisherige Selbstverwaltung der fünf Länder wurde aufgelöst und Ende Juli 1952 durch eine Neugliederung in 14 Bezirke ersetzt. Den 15. Bezirk bildete formal die „Hauptstadt der DDR“, also Ostberlin.

Der lange Arm Stalins hatte die DDR fest im Griff

Als Josef Stalin am 5. März 1953 starb, änderte sich so einiges, denn die neue sowjetische Führung forderte von der SED einen „neuen Kurs“. Es sollte nun mehr politische und wirtschaftliche Rücksicht auf die Bevölkerung genommen werden. Tatsächlich waren gerade die Arbeitsnormen erhöht worden, aber diese wieder rückgängig zu machen, lag ganz und gar nicht im Sinne der DDR-Führung.

So kam es am 16. Juni 1953 zum Streik der Ostberliner Bauarbeiter und am nächsten Tag weitete sich die Aktion zu einer Protestbewegung aus, die bessere Arbeitsbedingungen, freie Wahlen und sogar die Ablösung der DDR-Regierung forderte. Der Aufstand wurde am 17. Juni durch sowjetische Besatzungstruppen brutal niedergeschlagen.

Im Jahre 1955 übertrug die Sowjetunion der DDR die „volle Souveränität“ mit der Folge, dass die DDR ihre „Nationale Volksarmee“ installieren konnte und die DDR sogleich im Warschauer Pakt Aufnahme fand. Nach dem Tod von Wilhelm Pieck gab es keinen Staatspräsidenten mehr. Stattdessen trat der Staatsrat im Sinne eines kollektiven Staatsoberhauptes auf den Plan. Übernommen hat den Staatsratsvorsitz Walter Ulbricht.

Ende der 1950er-Jahre verdeutlichte sich die innere Krise der DDR. Die Wirtschaftspläne waren völlig überspannt, die Kollektivierung der Landwirtschaft verfehlte die Akzeptanz der Landwirte und das Gebaren Nikita Sergejewitsch Chruschtschow führte zur Berlin-Krise. Bis 1961 sind circa 2,7 Millionen Menschen aus der DDR geflohen. Mit Blick auf die Gesamtbevölkerung von ungefähr 15 Millionen Menschen kam dies in der Tat einem „Ausbluten“ der DDR gleich. Nur durch rigorose Schließung der innerdeutschen Grenzen konnte der „Staatskollaps“ noch verhindert werden. Am 13. August 1961 wurde flugs eine Mauer hochgezogen.

Auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurde das erste Parteiprogramm und mit ihm das „Neue Ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ (NÖSPL) beschlossen, das ein flexibleres Wirtschaftssystem darstellen sollte und die DDR in Richtung einer „sozialistischen Leistungsgesellschaft“ manövrierte. Eine konkrete Folge daraus war das Aufrücken von Fachleuten wie Techniker und Ökonomen in den Reigen der politischen Führungsorgane.

Im Jahre 1968 kam es zur zweiten Verfassung der DDR, mit der die Allgemeingültigkeit des Marxismus-Leninismus als vorherrschende Ideologie und politische Dominanz des SED-Staatsrates sozusagen in Stein gemeißelt wurden. Das „Modell DDR“ galt nun ganz offiziell als das Vorbild für entwickelte realsozialistische Industriegesellschaften, was geradezu einen ideologischen Konflikt mit der KPdSU heraufbeschwor. Dessen Krönung bestand sicherlich darin, dass Walter Ulbricht die aktuell verstärkten Entspannungsbemühungen zwischen der BRD und der Sowjetunion torpedierte. Anfang Mai 1971 wurde Walter Ulbricht der Rücktritt vom Amt des Ersten Sekretärs des ZK der SED „nahegelegt“.

Der Kronprinz kommt an die Macht

Dass Erich Honecker schon lange Ulbrichts Kronprinz war, war kein Geheimnis. Insofern kam es in den Führungsgremien nicht zu einem dramatischen Stühlerücken, als Honecker den Job des Ersten Sekretärs übernahm. Immerhin wurde der Einfluss der Technokraten etwas zurückgedrängt. Auf jeden Fall beschwor die Partei- und Staatsführung nun wieder die „Ewige Freundschaft“ mit der UdSSR und der KPdSU. Extra für diese Kurskorrekturen wurde sogar im Oktober 1974 die Verfassung geändert und im Mai 1976 fanden diese Erwähnung im neuen Parteiprogramm.

Endlich war auch die lang ersehnte weltweite völkerrechtliche Anerkennung der DDR unter Dach und Fach. Eine wichtige Säule dafür war der Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten von Ende 1972, in dem ein fragiler „Modus Vivendi“ ausgearbeitet worden war, wodurch zum Beispiel die Transitreisen zwischen Westberlin und der BRD erheblich vereinfacht wurden. In der Folge konnten beide Staaten im September 1973 jeweils Mitglied der Vereinten Nationen werden. Schon Ende 1974 hatten die meisten Staaten der Welt diplomatische Beziehungen zur DDR aufgenommen.

Versuch einer Bewertung

Bei allem Bemühen gelang es der DDR-Führung nicht, ihren Bürgern auch nur annähernd den Lebensstandard zu bieten, wie er den westdeutschen Bürgern zur Verfügung stand. Genau diesen Vergleich haben die Menschen in der DDR als sehr quälend empfunden. Hätte die SED eine garantierte Reisefreiheit in westliche Staaten zugelassen, hätten viele DDR-Bürger mit eigenen Augen sehen können, dass der kleine Mann im Westen für seine Konsumwünsche große Opfer bringen muss, und ihre geliebte Heimat nicht unbedingt verlassen. Doch so war die Neugier auf den so hochgepriesenen Kapitalismus am Ende einfach zu groß und unüberwindlich.

Die Übernahme der DDR durch die BRD war nach dem Mauerfall leider total. Deutschland hat hier die große Chance zu echten Reformen des ganzen Landes verpasst, weil die Errungenschaften der DDR, die es auf vielen Feldern für die Menschen durchaus gab, keines Blickes gewürdigt wurden. Dass aus der DDR nur der grüne Rechtsabbiegerpfeil übernommen wurde, ist auch wegen der Symbolkraft eine tiefe Beleidigung aller ehemaligen DDR-Bürger und ihrer Lebensleistungen.

Filme, die verstehen helfen

Das Leben in der DDR wurde schon in sehr vielen Filmen thematisiert. Für besonders gelungen halten wir zum Beispiel den fiktiven Debütfilm von Marc Bauder „Das System – Alles verstehen heißt alles verzeihen“. Es handelt sich um ein Polit- und Wirtschaftsdrama, das auf emsigen Recherchen und wahren Fakten beruht. Vorgestellt wurde die Fernsehpremiere Anfang 2012 auf dem Filmfestival Max Ophüls Preis in Saarbrücken im Rahmen der ZDF-Reihe „Das kleine Fernsehspiel“.

Kurze Zusammenfassung der Handlung

Der Devisenbeschaffer und ehemalige Stasi-Mitarbeiter Konrad Böhm bietet dem Kleinkriminellen Mike, Sohn seines tödlich verunglückten besten Freundes, einen Job an. Böhm will Geschäfte machen mit dem Bau von Pipelines zwischen Russland und westeuropäischen Staaten. Dazu bringt er viele seiner Konkurrenten zu Fall. Dennoch will es mit den ganz großen Projekten einfach nicht klappen. Mike hingegen erfährt jetzt viel über die Vergangenheit seiner Eltern, die als Stasi-Mitarbeiter tätig waren, und findet heraus, dass sein Vater wahrscheinlich ermordet worden war. Seine Mutter will sich an die Polizei wenden.

Für die Nebenrolle erhielt Bernhard Schütz 2012 die Nominierung für den Deutschen Filmpreis, während der Regisseur Marc Bauer auf dem Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern mit dem CineStar-Preis ausgezeichnet wurde.

Weitere Film-Empfehlungen

Wer sich besonders für das Thema Flucht aus der DDR interessiert, dem möchten wir diese vier Filme ans Herz legen:

  1. Die Hollywood-Produktion von 1981 – „Mit dem Wind nach Westen
  2. Die Verfilmung des Romans von Erich Loest (1995) – „Nikolaikirche
  3. Das TV-Drama mit Alexandra Maria Lara und Heino Ferch (2001) – „Der Tunnel
  4. Die ARD-Verfilmung des Schicksals von Jutta Gallus (Veronica Ferres) – „Die Frau vom Checkpoint Charlie

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Dieser Beitrag wurde am 26.01.2022 erstellt


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