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Wie Abgeordnete für Unternehmen „lobbyieren“

„Lieber Robert, kannst Du bitte mal dafür sorgen … “

So in etwa beginnen gerade etliche Bittbriefe von Abgeordneten, die für Unternehmen lobbyieren, beispielsweise an den amtierenden grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck. Vor Kurzem wurden Dutzende derartige Schreiben veröffentlicht, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) macht dies möglich. Einen Link zu den Briefen finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Wenn Unternehmen in Deutschland meinen, Hilfe zu brauchen, führt ihr Weg direkt ins Wirtschaftsministerium. Da mag es um Standortförderungen oder eben Staatshilfen in Krisenzeiten gehen. Seit Dezember 2021 gilt Robert Habeck als der vielversprechendste Ansprechpartner dafür.

Mit „Sehr geehrter Herr Minister, lieber Peter“ begann 2018 jener pikante Brief des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor, der an den damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier gerichtet war. Darin bat Amthor seinen Parteifreund „Peter“ um Unterstützung ausgerechnet für ein New Yorker Start-up. Ausgelöst wurde seinerzeit die auf den Namen Amthor getaufte Lobbyaffäre.

Seit Anfang des Jahres 2022 müssen sich Verbände und Unternehmen im Lobbyregister eintragen, wenn sie via Kontaktpersonen an Regierungsmitglieder oder Abgeordnete mit einem Anliegen herantreten. Diese müssen aber nicht namentlich genannt werden und auch der Gegenstand des Austauschs bleibt im Dunkel. Aus den nun veröffentlichten Bittbriefen sind aber genau diese Anliegen zu entnehmen, während die dahinter stehenden Unternehmen ausgeschwärzt sind.

Der Rüstungskonzern Rheinmetall brauchte Hilfe

Als die Corona-Pandemie 2020 so richtig Fahrt aufnahm, wies ein Bundestagsabgeordneter (CDU/CSU) den damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier darauf hin, dass bei Rheinmetall noch immer eine wichtige Export-Genehmigung fehle und fügte sogleich seine Vermutung hinzu, dass die SPD diese Verzögerung der Exportlizenz zu verantworten habe.

Steinkohlekraftwerke sollen länger laufen

Im März 2022 bekam der „liebe Robert“ einen Brief von einem SPD-Parlamentarier, in dem für längere Laufzeiten für ein Kohlekraftwerk geworben wurde. Im Rahmen der aktuellen Energiedebatte wird Habecks Schreibtisch gewiss noch mit vielen Briefen dieser Art überflutet.

Hier können Sie mal Einsicht nehmen in die Bittschreiben.

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Dieser Beitrag wurde am 04.09.2022 erstellt.

Wofür Politiker und deren Fraktionen Geld ausgeben

Ein relativ aktueller Prüfbericht des Bundestages weist umstrittene Bonuszahlungen an Abgeordnete auf, die nach Ansicht des renommierten Verfassungsrechtlers Hans-Herbert von Arnim illegal waren. Eine Oppositionsfraktion fand Werbung und Öffentlichkeitsarbeit offenbar ganz besonders wertvoll.

Es geht hierbei immer wieder um die Frage, ob es Angelegenheiten der Fraktion oder der Partei sind, die zu finanzieren sind. In der Tat stehen den Fraktionen für parlamentarische Arbeit Steuergelder zu, die sie zum Beispiel für Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen. Aber Parteienfinanzierung mit öffentlichen Mitteln ist verboten. Doch wirklich klare Regeln und Abgrenzungen gibt es in der Sache nicht. Der Bundesrechnungshof schiebt den Schwarzen Peter indes ans Parlament und somit an die Fraktionen. Da diese die Profiteure sind, werden sie aber mitnichten dagegen vorgehen.

Es sind gerade die Oppositionsfraktionen, die so richtig abgrasen

Alle Bundestagsfraktionen zusammen erhalten jedes Jahr knapp 120 Millionen Euro. Die Verteilung des Geldregens orientiert sich an der Fraktionsgröße und auch daran, ob diese der Regierung oder der Opposition angehört. Der Sockelbetrag macht für alle gut 450.000 Euro aus. Hinzu kommt ein monatliches Budget von mehr als 9.400 Euro pro Mitglied. Die Oppositionsfraktionen erhalten aber einen 15-prozentigen Zuschlag auf den Grundbetrag und zehn Prozent mehr für jedes Mitglied.

Den Vogel schießt in dieser Sache die FDP ab. In 2020 gab sie für Öffentlichkeitsarbeit fast zwei Millionen Euro aus, mehr als die SPD und die Unionsparteien zusammen. Fragt man den Sprecher der FDP-Fraktion, Nils Droste, nach den Gründen dafür, dann muss eben schnell mal die Corona-Pandemie herhalten.

Was hat es mit den Funktionszulagen auf sich?

Die Abgeordneten mit „Zusatzfunktionen“ bekamen Zuschläge in Höhe von mehr als 4,6 Millionen Euro. Verfassungsrechtlich sind solche Funktionszulagen für den Parlamentspräsidenten, seine Vertretung und für Fraktionsvorsitzende vorgesehen. Bei allen anderen liegt daher eine rechtswidrige und bei CDU/CSU und SPD zugleich geheimnisumwitterte Doppelalimentation vor. Gemeint ist damit: Transparenz sieht anders aus.

Immerhin weisen die Grünen und die Linken auf ihren Webseiten detailliert aus, welche Abgeordneten Zuschüsse für welche Funktionen bekommen.

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Beitragsbild: fotolia.com – Africa Studio

Dieser Beitrag wurde am 22.10.2021 erstellt.