Politik

Wofür Politiker und deren Fraktionen Geld ausgeben

Ein relativ aktueller Prüfbericht des Bundestages weist umstrittene Bonuszahlungen an Abgeordnete auf, die nach Ansicht des renommierten Verfassungsrechtlers Hans-Herbert von Arnim illegal waren. Eine Oppositionsfraktion fand Werbung und Öffentlichkeitsarbeit offenbar ganz besonders wertvoll.

Es geht hierbei immer wieder um die Frage, ob es Angelegenheiten der Fraktion oder der Partei sind, die zu finanzieren sind. In der Tat stehen den Fraktionen für parlamentarische Arbeit Steuergelder zu, die sie zum Beispiel für Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen. Aber Parteienfinanzierung mit öffentlichen Mitteln ist verboten. Doch wirklich klare Regeln und Abgrenzungen gibt es in der Sache nicht. Der Bundesrechnungshof schiebt den Schwarzen Peter indes ans Parlament und somit an die Fraktionen. Da diese die Profiteure sind, werden sie aber mitnichten dagegen vorgehen.

Es sind gerade die Oppositionsfraktionen, die so richtig abgrasen

Alle Bundestagsfraktionen zusammen erhalten jedes Jahr knapp 120 Millionen Euro. Die Verteilung des Geldregens orientiert sich an der Fraktionsgröße und auch daran, ob diese der Regierung oder der Opposition angehört. Der Sockelbetrag macht für alle gut 450.000 Euro aus. Hinzu kommt ein monatliches Budget von mehr als 9.400 Euro pro Mitglied. Die Oppositionsfraktionen erhalten aber einen 15-prozentigen Zuschlag auf den Grundbetrag und zehn Prozent mehr für jedes Mitglied.

Den Vogel schießt in dieser Sache die FDP ab. In 2020 gab sie für Öffentlichkeitsarbeit fast zwei Millionen Euro aus, mehr als die SPD und die Unionsparteien zusammen. Fragt man den Sprecher der FDP-Fraktion, Nils Droste, nach den Gründen dafür, dann muss eben schnell mal die Corona-Pandemie herhalten.

Was hat es mit den Funktionszulagen auf sich?

Die Abgeordneten mit „Zusatzfunktionen“ bekamen Zuschläge in Höhe von mehr als 4,6 Millionen Euro. Verfassungsrechtlich sind solche Funktionszulagen für den Parlamentspräsidenten, seine Vertretung und für Fraktionsvorsitzende vorgesehen. Bei allen anderen liegt daher eine rechtswidrige und bei CDU/CSU und SPD zugleich geheimnisumwitterte Doppelalimentation vor. Gemeint ist damit: Transparenz sieht anders aus.

Immerhin weisen die Grünen und die Linken auf ihren Webseiten detailliert aus, welche Abgeordneten Zuschüsse für welche Funktionen bekommen.

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Beitragsbild: fotolia.com – Africa Studio

Dieser Beitrag wurde am 22.10.2021 erstellt.

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