Politik

Wenn die Verfassungsrichter bei Kanzlerin Merkel zu Abend essen

Es war der 30. Juni 2021, als die damalige Kanzlerin Merkel (CDU) die Vertreter des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ins Kanzleramt zum alljährlichen Abendessen einlud. Die seinerzeit amtierende Bundesjustizministerin Christine Lamprecht (SPD) hielt dabei eine Rede zum Thema “Corona-Lockdown“. Zudem soll es eine geheim gehaltenen Besprechung zwischen Lamprecht und Stephan Harbarth (CDU) gegeben haben.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes sollte dabei wohl vom Sinn und Zweck der Corona-Beschränkungen überzeugt werden. Sollte der Verfassungsrichter dahin gehend beeinflusst werden, eine Klage gegen die “Bundesnotbremse“ abzuschmettern?

Ging die Initiative gar vom BverfG-Präsidenten aus? Die Frage scheint berechtigt, denn Harbarth selber hatte den Abend umgeplant und so ein Referat von Verfassungsrichterin Baer mit eingebracht.

Die Vorgänge, die sich um die Angelegenheit ranken, zeigen etliche Merkwürdigkeiten, die für eine gewisse Kooperation der Regierung mit dem obersten Gericht sprechen.

Das wäre ein eklatanter Verstoß gegen die Gewaltenteilung, die ein elementares rechtsstaatliches Prinzip darstellt.

Sind die Verfassungsrichter befangen?

Der Rechtsanwalt Niko Härting (Freie Wähler) hatte die Klage gegen den harten Lockdown eingereicht, weil er ihn für unverhältnismäßig, also verfassungswidrig hielt. Nach den bekannt gewordenen Vorgängen beantragte der Jurist die Feststellung der Befangenheit von Stephan Harbarth.

Eine gewisse Nähe innerhalb der obersten Staatsorgane aller drei Gewalten, der Parlamente, Exekutive und Justiz ist freilich kaum vermeidbar. Schließlich werden die Verfassungsrichter von Bundestag und Bundesrat gewählt, was personelle Beziehungen selbstredend voraussetzt.

Nun wissen wir aber, dass sogar zu einzelnen Verfahren Mauscheleien stattfinden und Urteile quasi abgekartet werden. Doch Richter aller Instanzen sollen und müssen unabhängig sein, sonst können wir uns vom Rechtsstaat verabschieden.

Das Verfassungsgericht zögerte mit Informationen an die Medien

Seltsam in der Angelegenheit war auch der Umgang mit der Presse seitens des BVerfG. Bild-Journalistin Rosenfelder fragte beim BVerfG an, wie es zur Umgestaltung des abendlichen Dinners kam. Zudem wollte die Reporterin das Referat von Richterin Baer schriftlich haben. Ein Protokoll über den Vortrag gab es allerdings nicht und wie die Programm-Änderung des Treffens zustande kam, wurde ebenfalls nicht mitgeteilt.

Nun bohrte Rosenfelder mit weiteren Fragen nach. Von Interesse dabei waren Details über den gewöhnlichen Umgang mit der Organisation solcher Treffen. Auch musste geklärt werden, ob die rechtlichen Bestimmungen dazu eingehalten wurden. Das BVerfG  antwortete stets mit nichtssagenden Floskeln.

Doch Rosenfelder ließ nicht nach, weil ihr das alles erst recht verdächtig vorkam. Per Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) wollte sie das BVerfG zwingen, mit den Informationen rauszurücken. Rechtsgrundlage war das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Pressefreiheit. Alleine die Klageeinreichung veranlasste das Verfassungsgericht, 6 Fragen der Journalistin zu beantworten.

Doch auch das lieferte keine entscheidenden Erkenntnisse. Laut BVerfG war ein Brief von Harbarth an Merkel nicht mehr auffindbar und die abendlichen Tischgespräche waren nicht protokolliert worden. Statt grobe Fehler einzugestehen, ging das BVerfG zum Gegenangriff über: Rosenfelder sollte sämtliche Verfahrenskosten tragen. So ganz konnten sich die Grundgesetzeshüter dabei nicht durchsetzen, denn die Bild-Journalistin musste nach dem Urteil des BVG nur ein Drittel der Kosten übernehmen. Zudem verdonnerten die Verwaltungsrichter ihre Kollegen vom BVerfG, zumindest die relevanten Fragen zu beantworten.

Über das Hickhack zwischen Rosenfelder und BVerfG hatte das Online-Magazin Legal Tribune Online (LTO) berichtet. Die LTO-Journalisten fragten beim BVerfG an, warum Informationen über das Skandal-Dinner erst nach rechtlichen Schritten geliefert wurden.

Antwort? Keine! Der Lack des obersten deutschen Gerichtes hat nun derbe Kratzer.

Ist die offensichtliche Zusammenarbeit von Regierung und BVerfG ein Einzelfall?

Die schwierige Balance von Nähe und Distanz zwischen Exekutive und Legislative wurde von der Regierung Merkel offensichtlich mit einer gewissen Leichtfertigkeit gehandhabt. Gesetze und Regierungshandeln müssen immer wieder von den obersten Richtern auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden.

So äußerte sich Angela Merkel zur umstrittenen Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten von Thüringen. Die Kritik der Regierungschefin richtete sich darauf, dass Kemmerich nur mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten gewählt werden konnte. Ausgerechnet auf einer Afrikareise verletzte Merkel noch die diplomatische Etikette, der zufolge innerpolitische Themen im Ausland aus Gründen der Höflichkeit tabu sind.

Die AfD klagte aber, weil die Kanzlerin ihre prominente Position für parteipolitische Stellungnahmen missbrauchte. Auch dieses Verfahren war zum Zeitpunkt des Dinners mit den erlauchten Persönlichkeiten noch anhängig. Nach den neuerlichen Vorgängen kommt der Verdacht auf, die Einflussnahme der Regierung auf die Justiz hätte Methode.

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Dieser Beitrag wurde am 16.07.2021 erstellt und letztmalig am 8.7.2022 aktualisiert.

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  1. Avatar

    Wie wohltuend diese unaufgeregte Aufklärung bei all der Hysterie!
    Dem immer größer werdenden Druck auf Menschen die sich gegen die Genmanipulationsspritze entschieden haben.

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