Die großen Tech-Konzerne bestimmen längst die Regeln für uns. Sie üben Macht in einer Fülle aus, die mit demokratischen Prinzipien nichts mehr gemein hat. Das muss durch das Kartellrecht dringend geändert werden. Zwar hat das Kartellamt schon heute diverse Möglichkeiten in der Hand, allein, diese müssen auch konkret zur Anwendung kommen. Ein von „lobbycontrol“ in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam nun zu dem Schluss, dass ausschließlich eine Aufsplittung von Amazon in mehrere Geschäftsteile eine adäquate Lösung bietet.

Amazon nutzt seine Monopolmacht schamlos aus

Der riesige Konzern ist in der Lage, Gewinne aus anderen Geschäftsbereichen zur Unterbietung seiner Konkurrenten zu verwenden. Mittel- und langfristig beackert Amazon dann die Produktfelder seiner ausgeschalteten Konkurrenten allein. Das ist eine aggressive Strategie, die immer wieder aufgeht. Kleine und mittelständische Unternehmen sind inzwischen hundertprozentig von Amazon abhängig.

Amazon als abschreckender Arbeitgeber

In Deutschland sind circa 28.000 Menschen für Amazon tätig. Bei ihrer schweren Arbeit in den Logistikzentren werden sie permanent überwacht. Zwar ist Deutschland einer der wertvollsten Märkte für Amazon, dennoch ist dessen Sitz zufällig im Niedrigsteuerland Luxemburg angesiedelt. Die Daten aller Kunden werden in einer schier unendlichen Datensammelwut zusammengeführt, wobei der Begriff Datenschutz zum völlig unverständlichen Fremdwort verkommen ist. Die Warenrücksendungen werden rigoros zerstört, anstatt sie einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen.

Mit einer Neuerung im Kartellrecht schafft die Ampelkoalition eine Grundlage zur Zerschlagung von Amazon

Um die grenzenlose Wirtschaftsmacht der großen Digitalkonzerne endlich eingrenzen zu können, hat die Ampelkoalition in 2023 am Kartellrecht geschraubt. Demnach bedarf es für die Zerschlagung von Amazon einer Sektoruntersuchung im Onlinehandel. Wenn damit eine große Machtkonzentration festgestellt wird, sind durchaus weitreichende Maßnahmen möglich.

Das oben genannte Gutachten sieht jedenfalls eine systematische Aushöhlung des Wettbewerbs durch Amazon und empfiehlt daher eine eigentumsrechtliche Entflechtung und eine Aufspaltung in mindestens fünf Einzelunternehmen:

  • Online-Einzelhandel
  • Dienstleistungen gegenüber Drittverkäufer (Marketplace)
  • Cloud (Amazon Web Services)
  • Smart Home Devices (Echo & Alexa)
  • Logistik

Was hat das alles mit dem Bundeskartellamt zu tun?

Als in Deutschland die soziale Marktwirtschaft ihren Anfang nahm, wusste man schon, dass das Kartellrecht ein wichtiges Instrument zur Verteidigung der Demokratie ist, denn man hatte bereits zu diesem Zeitpunkt verstanden, dass Machtanhäufungen in Wirtschaft und Gesellschaft unbedingt zu verhindern sind. Das Bundeskartellamt trägt damit als Wettbewerbshüter und als Verteidiger der Demokratie im wichtigen Bereich der Wirtschaft eine schwere Bürde. Insofern sollte es jetzt im Fall Amazon unbedingt konsequent handeln und die erforderliche Sektoruntersuchung im Online-Handel einleiten.

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Beitragsbild: https://unsplash.com/de/fotos/ein-amazon-shop-mit-einer-person-die-davor-sitzt-lX5OfZFjHWk

Dieser Beitrag wurde am 02.12.2023 veröffentlicht.

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