Politik

Wirtschaftsweise Veronika Grimm im Interessenkonflikt

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm wurde am 26. Februar 2024 in einen Aufsichtsrat gewählt. Es geht um das Unternehmen Siemens Energy. Kein Grund für Grimm, ihre neutrale Funktion als Wirtschaftsweise infrage zu stellen. Dies brachte ihr viel Kritik ein, und zwar auch aus dem Sachverständigenrat.

Als Mitglied des Sachverständigenrates berät Veronika Grimm die Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Einer ihrer Themenschwerpunkte ist der Energiemarkt einschließlich der Energiemarktmodellierung.

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Darüber hinaus ist Grimm Mitglied in mehreren energiepolitischen Beratungsgremien, zum Beispiel in der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ (Wirtschaftsministerium) und im „Nationalen Wasserstoffrat“.

Als neues Mitglied im Aufsichtsrat von Siemens Energy wird und soll sie ab jetzt die Konzern-Interessen im Blick haben. Dafür bekommt sie mindestens 120.000 Euro pro Jahr. Da sie die Möglichkeit hat, auch in Untergremien des Aufsichtsrats aktiv zu werden, kommen noch etliche Zulagen oben drauf, ganz abgesehen von den Aufwandsentschädigungen bei Teilnahme an den Sitzungen. In Summe kommt über diese Schiene also mehr zusammen als für ihre wissenschaftliche Tätigkeit an der TU Nürnberg.

Alle anderen Mitglieder des Sachverständigenrats waren nicht amüsiert über Grimms Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Siemens Energy, ob dabei auch etwas Neid eine Rolle gespielt haben mag, sei hier mal dahingestellt. Jedenfalls wurde sie dazu aufgefordert, sich konsequent für eines der beiden Mandate zu entscheiden. Daran gehalten hat sie sich nicht.

Der Ball liegt nun aufseiten der Bundesregierung, die Compliance-Regeln und/oder das Gesetz des Sachverständigenrats zeitnah zu ändern, um derartig gravierende Interessenkonflikte von vornherein auszuschalten. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen verbieten jedenfalls solch ein Aufsichtsratsmandat bei einem Dax-Konzern nicht.

Im Übrigen ist es nicht das erste Mal, dass Mitglieder des Sachverständigenrats parallel eine solche Funktion wahrnehmen. Die ehemaligen Ratsmitglieder Beatrice Weder di Mauro, Wolfgang Franz und Jürgen Donges hatten einst ebenfalls problematische Mandate bei Wirtschaftsunternehmen inne.

Das Sachverständigenratsgesetz sieht allerdings einige Ausschlussgründe vor, damit zum Beispiel eine Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen gewährleistet ist. So steht in §1 Abs. 3 SachvRatG, dass der Sachverständige kein Repräsentant einer Organisation der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und auch nicht eines Wirtschaftsverbandes sein darf beziehungsweise zu derartigen Organisationen nicht in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen dürfe.

So, wie sich die Situation jetzt darstellt, wird stets der Verdacht aufkeimen, dass Veronika Grimm ihre Beratertätigkeiten für die Bundesregierung per se den Interessen von Siemens Energy unterordnet.

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Dieser Beitrag wurde am 17.04.2024 erstellt.

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