Politik

Lobbyismus-Regeln – Es gibt noch viel zu tun!

Lobbyskandale gab es viele und sie erzeugten einen öffentlichen Druck auf die Ampel-Koalition, neue Lobbyismus-Regeln ins Rennen zu schicken. Die Vorgängerregierung unter Merkel hat vieles versäumt zu tun, kein Schelm ist, wer eine Absicht dahinter vermutet. Um wieder mehr Vertrauen in unsere Demokratie zu bringen, müssen noch viele Missstände aufgearbeitet werden.

In der Legislaturperiode bis zum Jahr 2021 waren Korruptionsskandale leider an der Tagesordnung. Zum Beispiel nutzten einige Unionsabgeordnete ihre exponierte Stellung dazu aus, mittels Maskendeals mit Ministerien viel Geld so ganz nebenbei einzuheimsen. Wir reden hier von Millionenbeträgen.

Parallel dazu wurde gegen Bundestagsabgeordnete wegen Schmiergeldern aus Aserbaidschan ermittelt. Für die Bevölkerung stellt es sich so dar, als würde die Politikerkaste geradezu unter einem Nimmersatt-Syndrom „leiden“.

Um diesem mehr als berechtigten Eindruck etwas entgegenzustellen, stimmte die Union noch 2021 einem gesetzlich verpflichtenden Lobbyregister zu, was von einer deutlichen Verschärfung der Regeln für Bundestagsabgeordnete flankiert war.

Was aber weiterhin unzulänglich geregelt blieb, waren die Transparenz bei der Gesetzgebung und die Parteienfinanzierung. Im Rahmen ihrer Wahlkämpfe traten SPD, FDP und Grüne für eine Verbesserung bei genau diesen Punkten ein, sodass nach der Wahl der Weg frei war, in Sachen Lobbykontrolle und Transparenz gesetzlich aktiv zu werden.

Die klare Absicht dazu war bereits im Koalitionsvertrag formuliert worden. Da ging es zum Beispiel um die Verschärfung des Lobbyregisters, neue Regeln für die Wahlkampf- und Parteienfinanzierung oder eine Reform des Strafgesetzes, damit endlich effektiv gegen die Bestechung von Abgeordneten beziehungsweise deren Bestechlichkeit vorgegangen werden kann. Tatsächlich wurden die meisten so angekündigten Vorhaben bereits umgesetzt und einige stehen kurz vor der Verabschiedung.

Dennoch mangelt es zurzeit konkret an effektiven Kontrollmechanismen und einer Durchsetzung der bestehenden Regeln, insbesondere bei der Parteienfinanzierung, weil noch keine verbindlichen Höchstgrenzen für Spenden beziehungsweise beim Sponsoring formuliert worden sind.

Transparenz bei der Interessenvertretung: das Lobbyregister

Zu Beginn des Jahres 2022 wurde die Reform des Lobbyregisters so umgesetzt, dass man sehr wohl von etlichen Verbesserungen reden kann. Im europäischen Vergleich hat sich Deutschland damit in die Spitzengruppe katapultiert. Dennoch sind einige verbliebene Ausnahmen beispielsweise für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften als problematisch anzusehen.

Anfang März 2024 hat die Bundesregierung die Regelung für eine Lobby-Fußspur für Gesetze beschlossen, was durchaus in die richtige Richtung weist, aber noch nicht ausreicht, denn diese Neuregelung erlaubt den Ministerien noch viel Spielraum bezüglich ihrer Angaben über den Einfluss bestimmter Lobbyisten.

Fakt ist, dass es bei einem Wechsel aus der Politik zu einem Unternehmen oder Verband schnell zu Interessenkonflikten kommen kann. Für die Mitglieder des Bundestages bleiben die viel zu schwachen Karenzzeitregelungen unverändert erhalten. Bei hochrangigen Beamten sieht das schon anders aus, denn für sie wurden Verschärfungen tatsächlich umgesetzt.

Durch die Reform des Parteiengesetzes zum Ende des Jahres 2023 sind die Parteien nun verpflichtet, ihre Einnahmen aus Sponsoring offenzulegen. Darüber hinaus gibt es endlich eine Regelung bezüglich Wahlwerbeaktionen zugunsten einer Partei durch einen Dritten. Über eine Deckelung der Parteispenden wurde allerdings noch nicht einmal eine Debatte geführt.

Und zur Strafgesetzreform in Bezug auf Abgeordnetenbestechung hat die Ampel-Regierung immerhin einen Gesetzentwurf vorgelegt. Obwohl großspurig angekündigt, wurde das Thema „Reformen bei Interessenkonflikten in den Bundesministerien“ von der Ampel-Koalition noch nicht wirklich angefasst.

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Dieser Beitrag wurde am 17.04.2024 erstellt.

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