Seit dem Start dieser Wahlperiode ist das neue Abgeordnetengesetz nun schon in Kraft. Lässt sich daraus bereits ein Benefit für die deutsche Bevölkerung ableiten?

Die Abgeordneten müssen jetzt ihre Nebeneinkünfte auf den Cent genau offenlegen, wenn sie für eine bestimmte Tätigkeit über tausend Euro pro Monat oder mehr als 3.000 Euro pro Jahr erhalten. Bislang lag der Grenzwert für das Erfordernis einer Ausweisung bei 10.000 Euro pro Jahr, wobei die Höhe der Einkünfte lediglich in groben Stufen angegeben werden mussten.

Der Spiegel und Abgeordnetenwatch haben sich mal die Daten der einzelnen Abgeordneten im Bundestag näher angesehen und die Spitzenverdiener herausgesucht. Zuvor wurden diese Leute der Stufe 10 zugeordnet, also jener pauschalen Nebeneinkünfte-Kategorie über 250.000 Euro, was auch immer dies genau hieß. Der derzeitige Spitzenreiter ist zum Beispiel der CSU-Politiker Sebastian Brehm. Er nahm neben seinem Mandat fast 3,5 Millionen Euro mit seiner Steuerberatungskanzlei ein.

Mit dem neuen Gesetz wurde endlich das schon lange geforderte Lobbyverbot umgesetzt. Der folgende Satz macht exakt diese Aussage: „Unzulässig neben dem Mandat ist die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung.“ Darüber hinaus ist beispielsweise die entgeltliche Beratung von Unternehmen verboten, wenn dabei die Mandatsausübung berührt wird. Also bereits eine Beratung, die eine Lobbyarbeit gegenüber dem Bundestag tangiert, ist nun nicht mehr möglich.

Aber schauen wir uns ein paar konkrete Beispiele an, die uns zeigen, wie gut einzelne Abgeordnete das neue Gesetz verstehen.

Der ehemalige Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geht jedenfalls gleich mehreren Jobs nach, die einen klaren Lobby-Bezug haben. Als Präsident von „Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry“ bekommt Ramsauer 3.750 Euro pro Monat. Das klingt nicht nach einer ehrenamtlichen Interessenvertretung, die das Gesetz ja erlauben würde.

Ein Verbandspräsident, der nicht im Sinne einer Lobbyarbeit berät und keine bestimmten Positionen gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung oder den Bundesministerien vertritt, bekommt also seit circa neun Jahren insgesamt um die 400.000 Euro für nichts?

Nebenbei ist Ramsauer auch noch selbstständiger Strategieberater. Diesbezüglich gibt er zu, dass er bereits einen „Mandant 2“ sowie einen „Mandant 3“ beraten hat. Es fanden also (verbotene) entgeltliche Beratungen mit Mandatsbezug statt.

Das neue Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Abgeordneten ihre Kunden angeben müssen, es sei denn, sie können sich als Anwalt oder Steuerberater auf das Verschwiegenheits- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Für Strategieberatungen gilt dies aber nicht. Nun gibt es allerdings jene hilfreiche Übergangsbestimmung, die besagt, dass Mandanten, die schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes beraten worden sind, nicht unbedingt offengelegt werden müssen.

Außerdem gibt es noch den gesetzlichen Mandantenschutz. Für diese Fälle besagt die neue Regelung, dass zumindest die Branche bezeichnet werden muss, in der der Mandant tätig ist, es sei denn, der Abgeordnete erklärt glaubhaft, dass der Vertragspartner durch die Branchenbezeichnung direkt identifiziert werden kann.

Dieses Schlupfloch wird natürlich sehr gern genutzt. Als Steuerberater für vorrangig mittelständische Unternehmen und CDU-Schatzmeister führt Sebastian Brehm die Liste der Nebeneinkünfte an. Bei keinem einzigen seiner mehr als 200 Mandanten gibt er die Branche an. Ob die wohl alle sogleich zu identifizieren wären? Nun ja, im Dunkeln ist bekanntlich gut munkeln und mögliche Interessenkonflikte bleiben schön im Verborgenen.

Viele Abgeordnete sind vor, während und auch noch nach ihrem Mandat in Initiativen und Vereinen aktiv, was ja gut ist, und deshalb ist eine ehrenamtliche Interessenvertretung für Dritte grundsätzlich erlaubt. Allein die formale Definition des Ehrenamtes lässt die Augenbrauen hochschnellen. Wenn die Aufwandsentschädigung weniger als zehn Prozent der Abgeordnetendiät ausmacht, dann ist von einem Ehrenamt die Rede. Orientiert an den aktuellen Abgeordneten-Diäten darf die sogenannte Aufwandsentschädigung also bis zu 1.030 Euro pro Monat betragen.

Wie auch immer, ehrenamtliche Lobbytätigkeiten können sehr wohl zu Interessenkonflikten führen. Betrachten wir dazu den tourismuspolitischen Sprecher und begeisterten Camper Stefan Zierke (SPD). Seit März 2022 ist er ehrenamtlicher Präsident des „Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland“ (BVCD). Diesem verschafft Zierke nun einen privilegierten Zugang in den Tourismus-Ausschuss, den andere Tourismus-Verbände gewiss gerne hätten.

In 2022 veröffentlichte der Journalist Christian Fuchs via Twitter einen Brief des BVCD an den Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages. In seiner Eigenschaft als Mitglied dieses Ausschusses hat Zierke über die in dem Brief formulierten Forderungen „seines“ Verbandes zu beraten. Vertritt er dann die Interessen der Steuerzahler oder des BVCD?

Henning Otte ist verteidigungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, Vizevorsitzender des Verteidigungsausschusses und Vizepräsident „Politik des Förderkreises Deutsches Heer e. V.“ (FDH) in einer Person. Weitere erlauchte Mitglieder im Präsidium sind Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP, Vorsitzende des Verteidigungsausschusses) und Michael Hellmich (SPD-Verteidigungspolitiker). Diese Abgeordneten sind „ehrenamtlich“ für Lobbyorganisationen tätig, die der Rüstungsindustrie sehr nahestehen.

Abgeordnete wären politisch glaubwürdiger, würde man sich nicht ständig in der unklaren Situation befinden, ob der Politiker gerade als Verbandsfunktionär oder eben als Abgeordneter agiert.

Michael Hennrich (CDU) war Vorstandsvorsitzender des Regionalverbandes „Haus und Grund“ Württemberg. Für seine Lobbyarbeit erhielt er 2.750 Euro pro Monat. Ein Interessenkonflikt konnte er nicht erkennen, weil er ja nicht für den Bundesverband tätig war.

Und in der Tat war das kein Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz, weil Hennrich formal nur auf Landesebene Interessen von „Haus und Grund“ vertrat, wenngleich jedem klar ist, dass sich die Interessen des Landesverbandes von Haus und Grund und jene des Dachverbandes auf Bundesebene wohl kaum signifikant unterscheiden.

Zur Erinnerung

Begründet wurde das Gesetz zum Verbot der entgeltlichen Lobbytätigkeit unter anderem mit diesen Worten: „Ziel des Verbots ist es, die Unabhängigkeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu gewährleisten. Ihre Unabhängigkeit ist besonders gefährdet, wenn eigene, monetäre Interessen von Dritten mit der Mandatsausübung als Vertreter des ganzen Volkes (Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG) verquickt werden.“

Der Bundestagsabgeordnete Alexander Ulrich (Linke) fungiert als Geschäftsführer der IG Metall Kaiserslautern und darf in dieser Konstellation jeden Monat mehr als 6.100 Euro dazuverdienen, ungeachtet der Tatsache, dass diese (vermeintlich lokale) Gewerkschaft sehr wohl auch auf Bundesebene Interessen vertritt.

Fazit

Bei der konkreten Anwendung beziehungsweise Umsetzung des neuen Abgeordnetengesetzes zur entgeltlichen Lobbytätigkeit gibt es mit Blick auf die eher diffusen und großzügig auslegbaren Regeln noch viel Luft nach oben.

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Beitragsbild: pixabay.com – geralt

Dieser Beitrag wurde am 22.09.2023 erstellt.

Unlängst gab es die Petition „Keine Zustimmung zum Pandemievertrag mit der WHO“, mit der sich der Petitionsausschuss des Bundestages auseinandersetzen muss. Warum muss? Weil diese Petition das Quorum mit über 74.000 Stimmen erreicht hat und die Petentin als Experten jemanden benannt hat, der so gar nicht nach dem Geschmack der „Zeugen Coronas“ sein dürfte: Professor Sucharit Bhakdi.

Ziel dieser Petition ist, den wachsenden Einfluss der WHO auf die Politik zu verhindern, also jener WHO, die größtenteils von der Pharmaindustrie finanziert wird. Und wenn nicht von der Pharmaindustrie, dann von Bill Gates, der kräftig in besagte Pharmaindustrie investiert hat, um noch ein wenig reicher zu werden, als er ohnehin schon ist.

Oder mit anderen Worten: Falls die WHO ihr Ziel erreicht und die neue Weltregierung wird, dann dürften Dinge wie Meinungsfreiheit, Menschenrechte, zivilisatorische Errungenschaften etc. der Vergangenheit angehören. Die WHO hat ja bereits etliche Kostproben hierfür und für ihre Inkompetenz abgeliefert:

Der Petitionsausschuss und die Experten

Die Petition gegen die Allmachtspläne der WHO und gegen die Zustimmung der Bundesregierung dazu benötigt einen Experten, der aus professioneller Sicht die Sachlage beurteilen kann. Benannt wurde hier Professor Bhakdi, der aber vom Ausschuss abgelehnt wurde. Genauer gesagt waren es die Ausschussvertreter der Ampel-Koalition, die Professor Bhakdi nicht haben wollen, gegen die Stimmen der AfD.

Auch das scheint neue Qualitäten zu haben. Denn normalerweise entscheidet der Antragsteller, wer als Experte in der Anhörung auftritt. Laut „Journalistenwatch“ ist das Zulassen der Experten durch den Ausschuss „eigentlich nur ein Verwaltungsakt“ [1].

Der Beitrag von „Journalistenwatch“ interpretiert die Ablehnung von Professor Bhakdi folgendermaßen:

Die Ampel-Fraktionen versuchen mit diesem Vorgehen sich bereits im Vorfeld vor möglicher Kritik an ihren Plänen zum weltweiten Pandemievertrag mit der WHO zu immunisieren….

Dass Kritiker dieser Pläne wie Professor Bhakdi bereits im Vorfeld mundtot gemacht werden sollen, zeigt, wie ernst es Lauterbach und Co. dabei ist, die Bürger weiter zu entmündigen und den Interessen der Pharma-Lobby auszusetzen.

Ein Beitrag zu diesem Thema von „Tichys Einblick“ [2] zitiert den AfD-Abgeordneten Dirk Brandes, dass die Ablehnung von Professor Bhakdi als Experten mehr als nur ein Verstoß gegen Etikette und übliche Gepflogenheiten sei. Auch er vermutet, dass es bei dieser Ablehnung darum geht, Bhakdi mundtot zu machen oder ihm zumindest keine Plattform zu geben. Denn Bhakdi ist ja ein „Querdenker“, „Schwurbler“, „Corona Leugner“ etc.

So jedenfalls dürfte die Begründung für die Ablehnung lauten, vermute ich. Denn ein stichhaltiger Grund wurde nicht genannt. Die Praxis, sich nicht an demokratische Gepflogenheiten zu halten, ist für die derzeitige Politik nichts Neues. Daher ist die Ablehnung auch keine wirkliche Überraschung. Und Begründungen abzuliefern, warum man bestimmte Leute nicht als Experten zulässt, braucht man wohl auch nicht mehr. Das kategorische „Nein“ hat jeder fraglos zu akzeptieren, auch ohne Begründung, ganz im Stil der neuen Weltregierung mit ihrem absolutistischen, selbstherrlichen Charakter.

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Quellen:

Beitragsbild: pixabay.com – padrinan
Dieser Beitrag wurde am 21.09.2023 erstellt.

DSA steht für „Digital Services Act“ und ist ein EU-Gesetz gegen vieles, besonders aber gegen „Desinformation“ und „Fehlinformation“. Ab dem 25. August diesen Jahres sollen sich unter anderem große soziale Netzwerke und Onlinehändler diesem Gesetz unterwerfen, welches der EU und ihren Gesetzeshütern weit reichende Kontrollen über Online-Inhalte garantiert.

Natürlich wird diese Maßnahme eingekleidet in Behauptungen vom Schutz der Benutzer und Verbesserung des Wettbewerbs für kleinere Anbieter, so wie Eingrenzung der Macht der großen Online-Plattformen. Das alles klingt nach genau den Desinformationen, die die EU vorgibt, bekämpfen zu wollen.[i]

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Bei der Darstellung der tollen Vorteile für alle Beteiligten, die an die Fernseh-Werbung für Waschmittel erinnert, wird in einem kurzen, unscheinbaren Satz auch Folgendes vermerkt: „Minderung systemischer Risiken wie Manipulation oder Desinformation“. Klar – Desinformation! Was ist für die EU Kommission Desinformation?

„Desinformation ist ein falscher oder irreführender Inhalt, der in der Absicht verbreitet wird, zu täuschen oder wirtschaftliche oder politische Vorteile zu erzielen, und der der Öffentlichkeit Schaden zufügen kann. Fehlinformation ist ein falscher oder irreführender Inhalt, der ohne schädliche Absicht verbreitet wird, obwohl die Auswirkungen dennoch schädlich sein können.“

Demnach dürfen auch keine „Kriegspropaganda“ oder „Hass und Hetze“ mehr veröffentlicht werden. Da stellt sich bei mir die Frage, ob dies auch für die Partei der Grünen gilt, bzw. alle Parteien und Politiker, die für Krieg und Hetze gegen Russland stimmen und sich bei jeder Gelegenheit öffentlichkeitswirksam in Funk und Fernsehen, sowie Internet entsprechend dazu äußern?

Und wer entscheidet, was Desinformation oder Fehlinformation, also „falsch oder irreführend“, ist? Die Antwort dürfte klar sein: Die EU bzw. die ungewählte, korruptionsgeplagte, von der Leyen geleitete Exekutive der Europäischen Kommission. Und damit dürfte auch bereits feststehen, was zensiert wird und was nicht.

Daneben gibt es auch noch ein „DMA“, also ein Gesetz über digitale Märkte.[ii] Der in Fußnote 2 zitierte Beitrag stammt ebenfalls von der Webseite der EU, der in einer Passage deutlich macht, dass die „digitale Transformation“ zwar viele Vorteile mit sich bringe, aber auch seine Schattenseiten haben würde. Und eine dieser Schattenseiten ist natürlich die Verbreitung von Desinformation, die es auszuschalten gilt.

Oder mit anderen Worten: Hier werden nur die Vorteile, nicht aber die Nachteile akzeptiert, selbst wenn es sich bei den Nachteilen nicht wirklich um Nachteile handelt. Es ist bezeichnend, dass die EU bestimmte, ihr nicht genehme Informationen im Netz als Desinformation oder Fehlinformation und damit als „Nachteil“ bezeichnet.

Das Wort „Meinungsfreiheit“ kommt nicht einmal im gesamten Text vor. Es sieht fast so aus, als ob die Meinungsfreiheit für die EU bereits Geschichte ist.

Ist das DSA ein Schlag gegen Twitter?

Interessant ist, dass das DSA besonders große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern zu überwachen gedenkt. Die hier getätigten Einträge müssen innerhalb von 24 Stunden reguliert bzw. bei „Desinformation und Fehlinformationen“ zensiert werden.

Das bedeutet für kritische Beiträge, dass deren Sichtbarkeit und Reichweite praktisch auf Null reduziert wird. Wer von den großen Plattformen bei dieser „Inhaltsmoderation“ nicht narrativgerecht mitspielt, dem drohen ab dem 24. August saftige Strafen, nämlich bis zu 6 % des weltweiten Vorjahresumsatzes. Oder aber es droht die Sperrung der gesamten Plattform.

Da fällt einem sofort Twitter ein, welches seit Übernahme durch Elon Musk sich vom zensierwütigen sozialen Netzwerk zu einem weitestgehenden Verfechter der Meinungsfreiheit verändert hat. Man könnte fast meinen, dass dieses neue Gesetz auf Twitter zugeschnitten wurde.

Dies umso mehr, da Musk Ende Mai 2023 aus der „Code of Practice“-Vereinbarung ausgestiegen ist[iii]. Hierbei handelt es sich um einen „freiwilligen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation“, welches von der EU 2018 für soziale Netzwerke aufgestellt wurde.

Wie in Fußnote 3 zu sehen ist, reagierte der EU-Binnenmarktkommissar Breton auf Twitter auf diesen Austritt:

[…] Verpflichtungen bleiben bestehen. Du kannst weglaufen, aber du kannst dich nicht verstecken. Über freiwillige Verpflichtungen hinaus wird die Bekämpfung von Desinformation ab dem 25. August eine gesetzliche Verpflichtung gemäß #DSA sein. Unsere Teams werden für die Durchsetzung bereit sein.“

Es wird sich zeigen, wie Musk und Twitter mit dieser „Kriegserklärung gegen die Meinungsfreiheit“ umgehen werden. Am 2. Juni twitterte Musk Folgendes:

„Twitter wird in Zukunft alle Zensuranfragen der Regierung veröffentlichen. Es ist wichtig, festzustellen, dass Google, YouTube, Facebook, Instagram etc. dauernd zensieren. Nach meinem Wissen ist Twitter die Plattform mit der geringsten Zensur.“

Einen Tag später dann diese Nachricht von Musk:[iv]

„Ich bevorzuge Frieden, aber wenn sie Krieg wollen, dann werden sie ihn bekommen.“

Am 23. Juni 2023 veröffentlichte der „Kölner Stadtanzeiger“ eine angebliche Kehrtwende von Musk, der zur Einhaltung neuer EU-Regeln aufgefordert haben soll.[v] Aber ganz sicher ist sich die Zeitung nicht, dass dies etwas mit der Realität zu tun haben könnte.

Denn sie schreibt weiter:

„Musk hatte vergangene Woche noch versichert, dass er gedenke, sich mit Twitter an die neuen EU-Regeln zu halten. Es gibt jedoch erhebliche Zweifel daran. Zum einen ist der Multimilliardär für sein Eintreten für quasi grenzenlose Meinungsfreiheit bekannt. Und zum anderen hat er seit seiner Übernahme von Twitter einen Großteil der für die Moderation von Inhalten verantwortlichen Beschäftigten im Unternehmen entlassen.“

Es bleibt abzuwarten, ob nach dem 25. August auch weiterhin maßnahmekritische Beiträge und Impfkritik, vor allem an den Gen-Injektionen, zu finden sein werden.

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Quellen:

Dieser Beitrag wurde am 12.8.2023 erstellt.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) werden selbstverständlich schwergewichtige Berater an die Seite gestellt. Das ist gerade in der Klimapolitik auch bitter nötig. Bislang stand Staatssekretär Patrick Graichen (51, Grüne) diesbezüglich in einem Mittelpunkt, ist aber mit seinem Familien- und Freunde-Netzwerk aufgeflogen und in Ungnade gefallen. Doch dies bedeutet nicht das Ende der Seilschaften im Wirtschaftsministerium.

Nehmen wir zum Beispiel den US-Investor Hal Harvey (62). Mit seinen schier unerschöpflichen finanziellen Möglichkeiten war er es, der von den USA aus in Deutschland das grüne Netzwerk überhaupt erst schuf. Nicht zu Unrecht nennt man ihn den „mächtigsten Grünen der Welt“. In der Szene gilt er als Klima-Aktivist der ersten Stunde.

Aufgewachsen ist Harvey mit fünf Geschwistern in dem Nobel-Skiort Aspen in Colorado. Sein Vater war Landwirt und Skilehrer. Bereits in den 1980er-Jahren sah Harvey im Erdöl ein Grundübel, nicht allein fürs Klima, sondern vor allem für den Frieden. Studiert hat er dann Physik und Energietechnik. Stolz berichtet er über den Elektromotor, den er 1992 selbst für seinen kleinen Ford Escort gebaut hatte, wobei er das Autodach mit Solarzellen belegte.

Schon in den 1990er-Jahren bemühte er sich darum, die US-Amerikaner vom Energiesparen zu überzeugen, und gründete eigens dafür eine Stiftung. Mit der Gründung seiner ersten eigenen Klimaschutz-Organisation setzte Harvey seine Mission 2001 konsequent fort. Ein Jahr später gelang es ihm, die Stiftung des IT-Riesen Hewlett-Packard (HP) für sein Anliegen zu gewinnen und für Finanzierungen zur Verfügung zu stehen. Daraufhin gründete Harvey die international ausgerichtete „Climate Work Foundation“ und sackte als Grundstock von der HP-Stiftung eine halbe Milliarde US-Dollar ein.

Davon ist viel Geld nach Deutschland geflossen, ist das nicht entzückend? Harvey stellt damit eine finanzielle Grundlage für die Gründung von „Agora Energiewende“ zur Verfügung. Es handelt sich dabei um jenen „Think Tank“, in dem Graichen Karriere machen sollte. Darüber hinaus wird die einflussreiche „Stiftung Klimaneutralität“ von Harveys Klima-Dollar im Verein mit der Mercator-Stiftung finanziert, die ihrerseits von den Erben des Metro-Konzerns getragen wird.

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So ist 2020 ein grüner Lobby-Gigant entstanden

Zwar nehmen die Grünen zu dieser Zeit noch eine Oppositionsrolle ein, dennoch feilen sie gemeinsam mit Klima-Lobbyisten eifrig an Plänen für eine große deutsche Energiewende. Mit der Installation der Ampel-Regierung im Dezember 2021 hantieren die Grünen plötzlich an den Schalthebeln der Macht – was für ein erhabenes Gefühl.

Das Konzept des Berliner Stiftungsmanagers Bernhard Lorentz sieht folgendermaßen aus: Zuerst lässt man gefällige Studien erstellen, die dann natürlich noch für die Politiker übersetzt werden müssen, um sogleich Mitarbeiter der Think Tanks im Ministerium zu platzieren. Graichens Pläne haben nun jedenfalls gravierende Auswirkungen auf das Leben von circa 84 Millionen Deutschen, denn die überaus erfolgreiche Lobby-Arbeit hat die Realpolitik faktisch maßgeblich bestimmt.

Der Wärmepumpen-Coup hat Harvey jedenfalls darin bestärkt, den nächsten Top-Lobbyisten Rainer Baake (67, Grüne) zu fördern. Baake war einst unter dem grünen „Jürgen Dosenpfand“ Umwelt-Staatssekretär und danach unter Sigmar Gabriel (SPD) Wirtschafts-Staatssekretär. Nun wird er zum neuen Direktor der Stiftung Klimaneutralität, wo Harvey als Vize-Vorsitzender fungiert. Der Chef des Stiftungsbeirats ist übrigens Bernhardt Lorentz, der 2022 zum Beratungsriesen Deloitte ging, wo ein lukrativer Auftrag mit einem Volumen von 349.000 Euro aus dem Wirtschaftsministerium aufgeschlagen ist.

Kann Habecks Klimapolitik unter diesen Bedingungen unabhängig sein?

Eine Sprecherin von Agora Energiewende bestätigte jedenfalls in der Zeit von 2019 bis 2022 Zuwendungen unter anderem von:

  • European Climate Foundation (ECF)
  • Climate Imperative Foundation

Allein in 2022 flossen von der ECF knapp 1,6 Mio. Euro und von der Climate Imperative Foundation weitere 5,9 Mio. Euro, das waren zusammen gleich 83 Prozent mehr als im Vorjahr.

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Beitragsbild: pixabay.com – stevepb

Dieser Beitrag wurde am 11.08.2023 erstellt.

Die Gesetze, die die Europäische Union (EU) in Brüssel oder Straßburg beschließt, sind meistens ein eher ungeliebtes Add-on, das die Bürger Europas noch zusätzlich zu ihren vielen nationalen Gesetzen aufgebrummt kriegen, was ihnen das Leben nicht einfacher macht, aber deutlich viel mehr Bürokratie bedeutet. Wer da mal so einen Punkt nicht beachtet, steht schon mit einem Bein im Gefängnis, oder auf den Punkt gebracht: Die EU liebt es, ihre Bürger zu kriminalisieren.

Nach außen hin legitimiert die EU ihre „Schaffenskraft“ mit der Notwendigkeit der Begrenzung der Macht von Digitalkonzernen oder der Regulierung des Umgangs mit der immer weiter um sich greifenden Künstlichen Intelligenz. Weitere plakative Themen, die die EU gern besetzt, sind die Einhaltung von Menschenrechten oder die Kontrolle der Lieferketten, nicht zuletzt auch im Sinne des Umweltschutzes.

Zu all dem gibt es den Trilog, das sind die alles entscheidenden Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Doch das findet schön im Verborgenen statt, um gerade auch die Lobbyisten ungesehen ihren begehrten Einfluss ausüben zu lassen. Es geht die Öffentlichkeit schließlich nichts an, wie solche Verhandlungen verlaufen und wer da welche Positionen vertritt.

Jedenfalls weigert sich die EU, Dokumente über die Verhandlungen herauszugeben, obwohl das Europäische Gericht im Jahre 2018 geurteilt hat, dass die Öffentlichkeit sehr wohl ein Recht auf solche Informationen hat. Daher besteht zumindest seitens LobbyControl die berechtigte Forderung, alle Dokumente der Trilog-Verhandlungen aktuell zu veröffentlichen.

Die Trilog-Verhandlungen kurz erläutert

Sie sind bei der Europäischen Union ein gewichtiger Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Immerhin werden bis zu 80 Prozent der EU-Gesetze im Rahmen eines Trilogs verhandelt. Hierbei versuchen die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten Einigungen über ihre zuvor definierten Verhandlungspositionen zu erzielen. Insofern sind die Trilog-Verhandlungen stets die entscheidende letzte Phase in der EU-Gesetzgebung.

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Was sind die 4-Spalten-Dokumente?

Der Verlauf der Trilog-Verhandlungen wird jeweils im „4 column document“ (4CT) notiert. Die ersten drei Spalten enthalten die Positionen von Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedsstaaten, die vierte Spalte gibt stets den vorläufigen Kompromissvorschlag wieder. Nach jeder politischen Runde eines Trilogs müssen die Vier-Spalten-Dokumente aktualisiert werden, damit jeder Beteiligte den Verhandlungsfortschritt nachvollziehen kann. Das alles findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, damit die Bevölkerungen der EU-Länder eben nicht ihre demokratischen Rechte der Mitbestimmung wahrnehmen können. Dies steht in absolutem Widerstreit zur angestrebten Stärkung der europäischen Demokratie und damit auch zur gewünschten Akzeptanz des europäischen Projekts insgesamt.

Das sieht offenbar auch das Europäische Gericht so, das als Teil des EU-Gerichtshofs aufgefasst werden kann. Im „Capitani-Urteil“ hat es 2018 entschieden, dass das EU-Parlament auf Antrag den Zugang zu diesen Dokumenten, die eine laufende Triloge abbilden, gewähren muss. Die Begründung dazu klang so:

Die Ausübung der demokratischen Rechte der Bürger setzt voraus, dass es ihnen möglich ist, den Entscheidungsprozess innerhalb der an den Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe im Einzelnen zu verfolgen und Zugang zu sämtlichen einschlägigen Informationen zu erhalten.

Sehr wohl kann die Herausgabe der Dokumente nach Ansicht des Gerichts verweigert werden, aber nur dann, wenn dadurch schwere Beeinträchtigungen des Entscheidungsprozesses entstehen.

In der Realität werden aber Informationsanfragen zu den 4-Spalten-Dokumenten meistens abgelehnt. Manchmal lässt man sich dazu herab, sie nach Ende der Verhandlungen doch noch zu beantworten, was dann aber nur noch einen Wert für Historiker hat. So wiederholt geschehen zum Beispiel im Zuge der Verhandlungen zum Digital Markets Act.


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Beitragsbild: pixabay.com – Dusan_Cvetanovic

Dieser Beitrag wurde am 25.07.2023 erstellt.

Wahrscheinlich ist es ja schon, landen doch fast alle Unhaltbaren früher oder später in diesem Auffangbecken.

Zunächst einmal wird Habecks Staatssekretär Patrick Graichen (beide Grüne) in den „einstweiligen Ruhestand“ versetzt. Keine Angst, finanziell so richtig schlecht wird es ihm dort nicht gehen. In einer Pressekonferenz erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck die Entscheidung. Ausschlaggebend sei ein sogenannter Compliance-Verstoß gewesen, der bislang nicht öffentlich diskutiert worden ist. Habeck selbst wisse erst seit wenigen Tagen von dieser Angelegenheit.

Bereits im November 2022 hat Graichen eine ganze Liste mit Projektskizzen gebilligt. Eine davon umreißt ein Vorhaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), genauer gesagt dessen Landesverbandes Berlin. Zufällig gehört Graichens Schwester dem Vorstand dieser Organisation an. Dabei geht es um die begehrte Projekt-Einstufung „förderwürdig“, die in diesem Fall mit einer Mittelvergabe von 600.000 Euro verknüpft ist, wobei nach Habecks Angaben aber noch kein Geld geflossen sei.

Die ministeriumsinternen Ethik-Regeln (Compliance) hätten es allerdings vorgeschrieben, diesen Vorgang eben gerade nicht Graichen zur Abzeichnung vorzulegen. Es handelt sich also bei einem derartigen Compliance-Verstoß auch um einen klaren formalen Fehler im Prozedere. Insofern war Habecks Formulierung schon richtig: „Es ist der eine Fehler zu viel.“

Es fing damit an, dass merkwürdigerweise Graichens Trauzeuge den Chefposten bei der DENA (Deutsche Energie-Agentur) bekommen hat. Graichen war hier maßgeblich am Prozess der Vorauswahl beteiligt, hatte seine Bekanntschaft mit dem Kandidaten aber nicht „an die große Glocke“ gehängt.

Pascal Meiser fungiert als Obmann im Wirtschaftsausschuss für die Linksfraktion. Er findet, dass die ganze Debatte zunehmend zu einer Belastung für die Energiewende und damit auch für den Klimaschutz geworden ist. Habecks Ministerium müsse jetzt dringend das Maß der Befangenheit von Staatssekretär Philipp im Rahmen der Fördermittelvergabe prüfen. Der Wirtschaftsstaatssekretär Udo Philipp ist unter anderem für die Start-up-Szene verantwortlich und ist aber selbst an mehreren dieser Firmen beteiligt, so eine Recherche von Business Insider.

Michael Kruse ist der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und bemerkt, dass durch Graichens Entlassung nun ein „Machtvakuum in der Führungsspitze des Ministeriums“ entsteht, das zum Wanken des Zeitplans für das Gebäudeenergiegesetz führen wird. Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) fügte dem hinzu, dass die vermeintliche „Unersetzlichkeit“ Graichens dem Parlament eine zügige Entscheidungsfindung verhageln wird.

Tatsächlich gilt Graichen als der Architekt der Gesetzesnovelle. Darin ist vorgesehen, dass ab 2024 nur noch solche Heizungen neu angeschafft werden dürfen, die Wärme erzeugen, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien generiert wird. Faktisch ist dies ein Verbot für Gasheizungen, die viele Menschen gerade erst neu in ihren Häusern installiert haben.

Der SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert mahnte an, dass die Opposition die Entlassung Graichens dazu nutze, die Debatte über die Klima- und Energiepolitik rein personalpolitisch zu führen. Dabei sei es viel wichtiger, dass wir alle gemeinsam um die richtigen Wege in der Energiepolitik ringen, um den Klimaschutz gerecht zu organisieren.

Die Union geht indes sogar noch einen Schritt weiter. Wegen des Ausscheidens Graichens sei nun auch Habeck selbst beschädigt und müsse Verantwortung übernehmen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Chefin der Mittelstandsunion (MIT) Gitta Connemann sagte, dass es um mehr gehe als nur um den Fehler eines Staatssekretärs.

Das Problem liege im System, denn längst stehe fest, dass das ganze Wirtschaftsministerium mit einem Netzwerk überzogen sei. Graichen und Co. haben bewusst ausschließlich ihre Leute an strategischen Stellen platziert. Was wusste Wirtschaftsminister Habeck darüber und warum hat er einfach weggeschaut und die Dinge so laufen lassen? War er an dem Geschehen aktiv beteiligt oder einfach nur überfordert?

Wenn Habeck in diesen Fragen keine Klarheit schafft, ist auch er in seinem Amt nicht mehr zu halten, ergänzte Connemann. Aber wie gesagt, wir meinen, jeder kann ja die Treppe nach oben stolpern und dann im EU-Parlament weiter Schaden anrichten.

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Dieser Beitrag wurde am 26.06.2023 erstellt.

Die Gesetze, die die Europäische Union (EU) in Brüssel oder Straßburg beschließt, sind meistens ein eher ungeliebtes Add-on, das die Bürger Europas noch zusätzlich zu ihren vielen nationalen Gesetzen aufgebrummt kriegen, was ihnen das Leben nicht einfacher macht, aber deutlich viel mehr Bürokratie bedeutet. Wer da mal so einen Punkt nicht beachtet, steht schon mit einem Bein im Gefängnis, oder auf den Punkt gebracht: Die EU liebt es, ihre Bürger zu kriminalisieren.

Nach außen hin legitimiert die EU ihre „Schaffenskraft“ mit der Notwendigkeit der Begrenzung der Macht von Digitalkonzernen oder der Regulierung des Umgangs mit der immer weiter um sich greifenden Künstlichen Intelligenz. Weitere plakative Themen, die die EU gern besetzt, sind die Einhaltung von Menschenrechten oder die Kontrolle der Lieferketten, nicht zuletzt auch im Sinne des Umweltschutzes.

Zu all dem gibt es den Trilog, das sind die alles entscheidenden Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Doch das findet schön im Verborgenen statt, um gerade auch die Lobbyisten ungesehen ihren begehrten Einfluss ausüben zu lassen. Es geht die Öffentlichkeit schließlich nichts an, wie solche Verhandlungen verlaufen und wer da welche Positionen vertritt.

Jedenfalls weigert sich die EU, Dokumente über die Verhandlungen herauszugeben, obwohl das Europäische Gericht im Jahre 2018 geurteilt hat, dass die Öffentlichkeit sehr wohl ein Recht auf solche Informationen hat. Daher besteht zumindest seitens LobbyControl die berechtigte Forderung, alle Dokumente der Trilog-Verhandlungen aktuell zu veröffentlichen.

Die Trilog-Verhandlungen kurz erläutert

Sie sind bei der Europäischen Union ein gewichtiger Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Immerhin werden bis zu 80 Prozent der EU-Gesetze im Rahmen eines Trilogs verhandelt. Hierbei versuchen die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten Einigungen über ihre zuvor definierten Verhandlungspositionen zu erzielen. Insofern sind die Trilog-Verhandlungen stets die entscheidende letzte Phase in der EU-Gesetzgebung.

Was sind die 4-Spalten-Dokumente?

Der Verlauf der Trilog-Verhandlungen wird jeweils im „4 column document“ (4CT) notiert. Die ersten drei Spalten enthalten die Positionen von Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedsstaaten, die vierte Spalte gibt stets den vorläufigen Kompromissvorschlag wieder. Nach jeder politischen Runde eines Trilogs müssen die Vier-Spalten-Dokumente aktualisiert werden, damit jeder Beteiligte den Verhandlungsfortschritt nachvollziehen kann. Das alles findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, damit die Bevölkerungen der EU-Länder eben nicht ihre demokratischen Rechte der Mitbestimmung wahrnehmen können. Dies steht in absolutem Widerstreit zur angestrebten Stärkung der europäischen Demokratie und damit auch zur gewünschten Akzeptanz des europäischen Projekts insgesamt.

Das sieht offenbar auch das Europäische Gericht so, das als Teil des EU-Gerichtshofs aufgefasst werden kann. Im „Capitani-Urteil“ hat es 2018 entschieden, dass das EU-Parlament auf Antrag den Zugang zu diesen Dokumenten, die eine laufende Triloge abbilden, gewähren muss. Die Begründung dazu klang so:

Die Ausübung der demokratischen Rechte der Bürger setzt voraus, dass es ihnen möglich ist, den Entscheidungsprozess innerhalb der an den Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe im Einzelnen zu verfolgen und Zugang zu sämtlichen einschlägigen Informationen zu erhalten.

Sehr wohl kann die Herausgabe der Dokumente nach Ansicht des Gerichts verweigert werden, aber nur dann, wenn dadurch schwere Beeinträchtigungen des Entscheidungsprozesses entstehen.

In der Realität werden aber Informationsanfragen zu den 4-Spalten-Dokumenten meistens abgelehnt. Manchmal lässt man sich dazu herab, sie nach Ende der Verhandlungen doch noch zu beantworten, was dann aber nur noch einen Wert für Historiker hat. So wiederholt geschehen zum Beispiel im Zuge der Verhandlungen zum Digital Markets Act.

Beitragsbild: pixabay.com – Dusan_Cvetanovic

Die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat ein Papier mit 14 Paragrafen zur Reform des EU-Parlaments vorgelegt. Auslöser dafür ist jener Korruptionsskandal um die Ex-Vizepräsidentin Eva Kaili im Zusammenhang mit Einflussnahmen aus Marokko und Katar.

Die darin formulierten Reformvorschläge gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung, sind aber gewiss noch nicht umfassend genug. Metsola selbst nennt sie nur einen Startpunkt der Parlamentsreform. Abgesehen von dem geplanten Sonderausschuss Korruptionsskandal soll nun eine Arbeitsgruppe gegründet werden, die die Reform des Parlaments weiter und tiefgehender ausarbeitet.

Ein schon recht weitreichender Vorschlag darin ist das zeitlich begrenzte Lobbyverbot für ehemalige Abgeordnete, zumindest so lange sie noch Übergangsgelder erhalten. Während dieser Zeit soll zukünftig eine Eintragung im EU-Transparenzregister nicht gestattet sein. Zwar kann damit eine Lobbytätigkeit nicht in Gänze verhindert, aber doch zumindest erheblich erschwert werden. Übergangsgeld wird maximal 24 Monate gezahlt, je nach Dauer der Mitgliedschaft im Parlament.

Es wäre wünschenswert, wenn dieses Modell so schnell wie möglich auf die einzelnen Mitgliedstaaten übertragen wird. Funktionieren würde die Sache aber nur dann, wenn das Register tatsächlich eine konkrete Ahndung von Regelbrüchen vorsehen würde.

Die Zugangsprivilegien für ehemalige Abgeordnete zum EU-Parlament sollen gestrichen werden, damit diese weiteren Personen keinen Zugang mehr verschaffen können. Eine sinnvolle Maßnahme, die unbedingt Vorbild für den Bundestag werden sollte.

In dem Metsola-Papier steht weiterhin drin, dass in Zukunft alle Abgeordneten und deren Mitarbeiter dazu verpflichtet werden sollen, ihre Lobbytermine zu veröffentlichen. Das bereits bestehende Beratungsgremium soll zur Kontrolle und Durchsetzung der neuen Regeln deutlich verstärkt werden. Mit einem neuen, unabhängigen Ethik-Gremium soll eine effizientere Struktur für die Aufsicht über die Regeln geschaffen werden.

Die aktuellen Regeln sind einfach zu lasch und bieten viele Schlupflöcher oder Einfallstore für Interessenskonflikte und unzulässige Einflussnahme. Eine verpflichtende Transparenz hinsichtlich der Vermögenswerte wäre für eine erfolgversprechende Korruptionsbekämpfung überaus hilfreich. Außerdem läge ein Fortschritt darin, wenn alle Abgeordneten, die noch freiberuflich tätig sind, ihre Geschäftspartner offenlegen müssten, für Bundestagsabgeordnete gilt bereits eine solche Regelung.

Die belgische Abgeordnete Marie Arena gab vor Kurzem ihr Amt als Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses auf, weil sie dem Parlament eine Reise nach Doha, die auf Einladung von Katar zustande kam, nicht ordentlich gemeldet hat. Reisen auf Kosten autoritärer Regime sind eine heikle Angelegenheit, weil sie Abhängigkeiten schaffen.

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Damit kommt das EU-Parlament den Forderungen von LobbyControl anlässlich des oben genannten Korruptionsskandals ein ganzes Stück weit nach. Hier noch mal zur Erinnerung die wichtigsten Forderungen im Einzelnen:

  • Es muss ein unabhängiges Ethik-Gremium mit Untersuchungskompetenzen für alle EU-Institutionen geschaffen werden.
  • Ausweitung und Durchsetzung des europäischen sowie der nationalen Lobbyregister
  • Offenlegung aller Lobbytreffen von EU-Abgeordneten unter Einbeziehung der EU-Kommission auf Arbeitsebene
  • Verbot von Reisen für Abgeordnete und deren Mitarbeiter, die durch Drittstaaten finanziert werden
  • Erweiterung der Erklärung über finanzielle Interessen durch Abgeordnete des EU-Parlaments: Einzubeziehen sind auch Informationen über die Vermögen und Beteiligungen sowie eine klare Transparenz über Kunden oder Klienten im Rahmen von Beratertätigkeiten
  • Ende der Privilegien ehemaliger Mitglieder des EU-Parlaments und Kommissare, zum Beispiel ein Verbot des Zugangs zur Kommission und zum Parlament
  • Politische Werbung, Kampagnen und die Parteienfinanzierung müssen stärker geregelt werden, um Beeinflussungen des Wahlkampfes von außen zu verhindern.
  • Der Whistleblower-Schutz muss im EU-Parlament verbessert werden.
  • Personelle Verstärkung der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden wie die Europäische Staatsanwaltschaft oder das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die mit größeren Kompetenzen auszustatten sind
  • Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung in Deutschland

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Beitragsbild: pixabay.com – Endzeiter

Christine Lambrecht tut gut daran, endlich zurückzutreten. Gewiss war dafür eine Menge „Überzeugungsarbeit“ durch die Öffentlichkeit nötig. Am 16. Januar 2023 hat die „glücklose“ Dame endlich um ihren Rücktritt als Verteidigungsministerin gebeten.

Aber das muss uns Steuerzahlern nicht leidtun. Nein, Sorgen müssen wir uns um Christine wirklich nicht, bekommt sie doch nach ihrem Rücktritt noch ein „Übergangsgeld“, das ihr dabei helfen soll, nicht zu verhungern, bis sie eine neue Anstellung findet. Ist ja auch gut so, oder?

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht auch dafür klare Regeln gäbe. Es reicht völlig aus, so ein Amt nur einen einzigen Tag formal auszuführen, dann gibt’s Übergangsgeld. Waren es doch ein paar Tage mehr, kann sich die Summe auf 227.000 Euro belaufen. Leider hat es Christinchen nur bis 224.000 Euro geschafft.

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Nach Job-Ende stehen Lambrecht noch drei volle Monatsgehälter von insgesamt 49.842 Euro zu. Danach gibt es noch mal 21 halbe Monatsbezüge oben drauf. Der Bund der Steuerzahler kennt diesen Schlamassel und fordert schon lange, dass das Übergangsgeld auf maximal zwölf Monate begrenzt wird.

Seit 1988 wurde Fachkompetenz im Verteidigungsministerium abgeschafft

Dass ein Verteidigungsministerium für jedes Land außerordentlich wichtig ist, steht außer Frage. In Deutschland stehen allerdings ganz andere Kriterien oben an. Die Minister ergeben sich hierzulande aus dem Parteiengefüge, den Paritäten und den Bundesländern. Manfred Wörner war unter Helmut Kohl von 1982 bis 1988 Verteidigungsminister und konnte, übrigens als Letzter, noch eine längere Dienstzeit als Oberstleutnant der Luftwaffe in der Bundeswehr vorweisen.

Ihm folgten dann diese Amtsträger:

  • Rupert Scholz
  • Gerhard Stoltenberg
  • Volker Rühe
  • Rudolf Scharping
  • Peter Struck
  • Franz Josef Jung
  • Karl-Theodor zu Guttenberg
  • Thomas de Maizière
  • Ursula von der Leyen
  • Annegret Kramp-Karrenbauer
  • Christine Lambrecht
  • Boris Pistorius (soll es nun wohl wuppen)

Noch lange über die Lebensläufe all dieser Nachfolger zu sinnieren, würde den Rahmen dieses Artikels allerdings sprengen.

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Das 100 Milliarden schwere „Sondervermögen Bundeswehr“ schafft Begehrlichkeiten unter anderem beim US-Rüstungskonzern Lockheed Martin. Vor Kurzem traten Vertreter dieses umtriebigen Unternehmens im Abgeordnetenrestaurant des Bundestags auf den Plan. Eine Lobbyveranstaltung der Extraklasse, die ein SPD-Abgeordneter vorbei an der Bundestagsverwaltung eingefädelt hat.

In der ersten Nobeletage des Reichstagsgebäudes befindet sich gleich neben dem Plenarsaal ein besonders exklusives Restaurant des Traditionsunternehmens Feinkost Käfer. In der Tat hat dort nur ein ganz eingeschränkter Personenkreis Zutritt.

Dazu gehören die immerhin 736 Abgeordnete des Bundestages, die verschiedenen Referenten sowie die Beschäftigten bei den Fraktionen. Es gibt aber ganz offensichtlich auch temporäre Sonderzutrittsrechte für geldschwere prominente Menschen mit sehr guten Kontakten in den Bundestag.

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So jedenfalls spielte sich eine diskrete Veranstaltung an jenem denkwürdigen Mittwochabend am 28. September 2022 ab, nachzulesen zum Beispiel unter diesem Link. Deklariert wurde dieser Lobby-Event als „Informationsveranstaltung“, die überhaupt nur mittels des „Strohmanns“ aus dem Bundestag Andreas Schwarz (SPD) zustande kommen konnte.

Schwarz ist in seiner Fraktion stellvertretender Sprecher für den Bereich Haushalt. Formal war er der Anmelder und Gastgeber der Veranstaltung. Gebucht hat er das Restaurant für den 28. September 2022 von 18 bis 21 Uhr für 50 bis 60 Gäste. Das Justitiariat des Bundestages bewilligte das so.

Unerwähnt ließ Schwarz bei seinem Antrag allerdings, dass es sich um eine „Informationsveranstaltung“ durch den US-Waffenkonzern Lockheed Martin handelte. Unsere derzeitige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) will nun unter der Ägide von Bundeskanzler Olaf Scholz eben von diesem Rüstungskonzern 35 Kampfjets des Typs F-35 kaufen. Es muss nur noch der Haushaltsausschuss des Bundestags grünes Licht für die paar läppischen 8,4 Milliarden Dollar geben.

Zufällig gehört Schwarz zu jenen Abgeordneten, die dieses Geld freigeben müssten. Er ist Mitglied im Haushaltsausschuss und Selbiges auch im geheim tagenden Gremium „Sondervermögen Bundeswehr“, wo er mit Blick auf Rüstungsbeschaffungen beratend tätig ist. Dass Lockheed Martin ausgerechnet diesen Mann besonders sympathisch findet und hofiert, sollte niemanden wundern.

Wie auch immer, der Einladung zu jenem Lobbytreffen im Abgeordnetenrestaurant ist jedenfalls eine ganze Reihe von Fachpolitikern gefolgt. Zu den circa 60 Gästen gehörten unter anderem die Mitglieder des Verteidigungsausschusses Marcus Faber (FDP), Wolfgang Hellmich (SPD) und Kerstin Vieregge (CDU).

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Was gab es denn da Schönes?

Gleich beim Sektempfang stand auf einem markanten Lockheed-Werbeschild zu lesen, dass hier der Deutschland-Chef von Lockheed Martin der Gastgeber sei. Gekostet hat der tolle bunte Abend ungefähr 24.000 Euro, gewiss ein Schnäppchen für einen solchen Konzern.

Schwarz beantwortete aufkommende Fragen dazu in der Weise, dass es im parlamentarischen Bereich einen „entsprechenden Gesprächsbedarf“ hinsichtlich Beschaffung gegeben habe. Lockheed habe bei dieser Gelegenheit „den Projektablauf und Wege der industriepolitischen Zusammenarbeit aufzeigen wollen“.

Die Abgeordneten hätten dadurch die Möglichkeit gehabt, ihre „Fragen und Erwartungen im Kontext ihrer parlamentarischen Arbeit an Verantwortliche des Unternehmens zu richten“.

Dazu sollte man wissen, dass Lobbyveranstaltungen externer Dritter im Abgeordnetenrestaurant grundsätzlich nicht gestattet sind. Um vermeintliche Transparenzvorschriften einzuhalten, hat Lockheed wenige Stunden vor dem „parlamentarischen Abendessen“ eine E-Mail an die für das Lobbyregister zuständige Stelle der Bundestagsverwaltung geschickt und die Agenda mit Kostenschätzung und Teilnehmerzahl übermittelt.

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Doch zu diesem Zeitpunkt war die Genehmigung längst unter einem ganz anderen Eindruck von der Sache bewilligt worden.

So nimmt es nicht wunder, dass sich die Parlamentsverwaltung von Schwarz zu Recht hinters Licht geführt fühlt. Man muss es wohl so auf den Punkt bringen, dass der SPD-Abgeordnete Schwarz den Rüstungskonzern ins Abgeordnetenrestaurant mutwillig eingeschleust hat. Dabei sollte aber auch erwähnt werden, dass genauere Nachfragen zu den verschiedenen Veranstaltungen von niemandem gestellt werden.

Für eine Kontrolle ist wohl niemand zuständig, denn Abgeordnete sind ja per se vertrauenswürdige Personen. Und in der Tat gibt es keine rechtlichen Vorgaben, gegen die Schwarz verstoßen hätte.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ist nun dennoch aufgeschreckt und fest entschlossen, die geltende Genehmigungspraxis für derartige Veranstaltungen überprüfen zu lassen. Bis dahin müssen die Abgeordneten jetzt per Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen, dass es sich bei der jeweiligen beantragten Veranstaltung im Abgeordnetenrestaurant nicht um einen Lobby-Event eines Konzerns, sondern um einen eigenen Termin handelt.

Schauen wir uns abschließend noch zwei aktuell bestehende Kontakte der Rüstungslobby in den Bundestag an:

General Atomics (USA) produziert die Kampfdrohne „Reaper“ (Sensenmann). Deren Firmentochter nennt sich GA Europe. Seit März 2022 ist Frank Sitta deren Cheflobbyist. Bis zur letzten Bundestagswahl war Sitta FDP-Abgeordneter im Bundestag und Fraktionsvize.

Lockheed Martin stellt wie gesagt unter anderem den Kampfjet F-35 her. Seit Juli 2022 ist Christian Blume als Lobbyist für den Rüstungskonzern tätig. Zuvor war er im Abgeordnetenbüro von Marcus Faber (FDP) Referent für Verteidigungspolitik.

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Beitragsbild: pixabay.com – swandhoefer

Die Fraktionsvorsitzenden des Europaparlaments sind sich einig. Die Vizepräsidentin Eva Kaili steht massiv unter dem Druck des Korruptionsverdachts und soll weg.

Die Konferenz der Präsidenten hat sich in dieser Weise geäußert. Die Entscheidung lag beim Plenum des Parlaments und ist am 13. Dezember 2022 entsprechend getroffen worden.

Die maltesische Politikerin Roberta Metsola gehört der Partit Nazzjonalista an und ist seit April 2013 Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit dem 18. Januar 2022 ist sie EU-Parlamentspräsidentin, nachdem sie zuvor zur ersten Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments gewählt worden war. In einer eindringlichen Rede hat sich Metsola am 12. Dezember 2022 ans Parlament gewendet.

Angesichts der Korruptionsvorwürfe gegen Kaili äußerte sie ihre Wut, ihren Zorn und auch ihren Kummer und sprach von einem Angriff gegen die europäische Demokratie sowie gegen unsere freien, offenen, demokratischen Gesellschaften. In gleichem Atemzug versprach sie lückenlose Aufklärung aller Vorwürfe.

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Die ehemalige TV-Moderatorin Kaili ist eine der insgesamt 14 Vize-Präsidenten des EU-Parlaments. Schon an dem Wochenende zuvor wurden ihr von Metsola all ihre Amtsbefugnisse entzogen. Auch endeten ihre Mitgliedschaften in der griechischen Pasok-Partei sowie in der sozialdemokratischen Fraktion des Europaparlaments.

Damit sie formal als Vizepräsidentin abgesetzt werden kann, müssen wenigstens zwei Drittel der Abgeordneten diesem Vorschlag zustimmen.

Keine Alleintäterin

Die Dame aus Griechenland ist allerdings nur eine von sechs inzwischen festgenommenen Verdächtigen. Vier von ihnen, darunter auch ihr Freund sowie der ehemalige Europa-Abgeordnete Antonio Panzeri, sitzen bereits in Untersuchungshaft. Die schwerwiegenden Beschuldigungen lauten:

  • Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
  • Geldwäsche
  • Korruption

Es wird gemunkelt, dass das Golfemirat Katar mit attraktiven Sach- und Geldgeschenken versucht haben soll, mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft Einfluss auf politische Entscheidungen innerhalb des Europaparlaments zu nehmen. Ein Beispiel dafür könnten die avisierten Erleichterungen der Visa-Regeln für Staatsbürger aus Katar sein, die aber nun wegen der Bestechungsvorwürfe erst einmal auf Eis gelegt wurden.

Die griechische Anti-Geldwäsche-Behörde ließ unterdessen sämtliche Vermögenswerte von Eva Kaili, ihrer Schwester, Eltern und ihres Lebenspartners einfrieren. In Brüssel wurde das EU-Parlament durchsucht und die Computerdaten von insgesamt zehn parlamentarischen Mitarbeitern beschlagnahmt.

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Lobbyisten aus aller Herren Länder gehen im EU-Parlament ein und aus

Mit einem Jahresbudget von ungefähr 1,5 Milliarden Euro nehmen rund 25.000 Lobbyisten Einfluss auf EU-Institutionen in Brüssel. Für Unternehmen und Wirtschaftsverbände sind dort ca. 70 Prozent von ihnen tätig.

Sie überhäufen die Kommissare fast täglich mit absichtsträchtigen Änderungsanträgen für Gesetzesvorlagen. Sie wollen aus der europäischen Demokratie unbedingt in zunehmendem Maße eine wirtschaftsdominierte „Lobbykratie“ machen.

Mit viel Geld, Kaviar und sogar Teppichen hat zum Beispiel Aserbaidschan über Jahre versucht, Einfluss im Europarat zu gewinnen.

Unter anderem auch deshalb fordert die Geschäftsführerin von Transparency International Deutschland Dr. Anna-Maija Mertens, dass neben den Wirtschaftsverbänden und Unternehmen unbedingt auch die Nationen und Länder ins Lobbyregister aufgenommen werden müssen, um für mehr Transparenz zu sorgen und den Lobbyismus in der EU in Schranken zu weisen.

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Die Süddeutsche Zeitung, der WDR und der NDR hatten sich ja mit den sogenannten Uberfiles beschäftigt und den damit verbundenen Lobbyskandal publik gemacht. Im Zuge dieser Recherchen stieß man unter anderem auch auf den renommierten Wettbewerbsökonomen Justus Haucap, dessen Beratungsfirma DICE Consult GmbH im Jahre 2014 tief in die Lobbyarbeit des Fahrdienstleisters Uber verstrickt war.

Es ging dabei um Auftragsforschung zum Taxigewerbe, wobei Haucap einen tendenziellen Meinungsbeitrag in der FAZ platzierte, der die Liberalisierung des Marktes klar favorisierte. Selbstverständlich ließ sich Uber diesen Service einiges kosten.

Tätig ist Haucap am öffentlichen DICE-Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dessen wissenschaftliche Reputation hat er praktischerweise gleich für seinen Firmennamen mitverwendet, um weitere problematische Auftragsstudien wie jene für die European Cloud Alliance (ECA), das ist eine Brüsseler Lobbygruppe, die Microsoft besonders nahesteht, an Land zu ziehen.

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Darin ging es um die ökonomische Bedeutung von Cloud Computing im Hinblick auf die europäische Wirtschaft insgesamt. Ein erneuter Meinungsartikel von Haucap zum Thema Clouds im Meinungsartikelportal der EU (euractiv.com) ließ dann auch nicht lange auf sich warten.

Diese ECA ist schon eine komische Konstruktion von Microsoft, das nach wie vor aktives Mitglied in dem Lobbyverband ist, wobei die anderen Mitglieder merkwürdigerweise unbekannt sind. Wir wissen aber immerhin, dass der größte Konkurrent und Anführer des Cloud Computings Amazon hier kein Mitglied ist. Finanziert wird die ECA durch die Lobbyagentur Apco Worldwide, in deren Brüsseler Büro zugleich ihr Sitz offiziell gemeldet ist.

Ganz zufällig befinden sich die Lobbybüros von Microsoft gleich direkt im Nachbargebäude. Kim Gagné war einst Cheflobbyist bei Microsoft, jetzt arbeitet er für Apco Worlwide und vertritt den Verband fleißig bei allen EU-Institutionen.

Kommen wir noch einmal zurück auf die Gründung der DICE Consult GmbH, die sich kommerzieller Auftragsstudien verschrieben hat und auf deren enge personelle Überschneidung mit dem Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE). In beiden Institutionen sind diese Mitarbeiter zu finden:

  • Haucap (Partner)
  • Marc Feist (Öffentlichkeitsarbeit)
  • Christian Wey
  • Ulrich Heimeshoff
  • Dr. Hans-Theo Normann
  • Michael Coenen (Partner)
  • Susanne Thorwarth (Managing Director bei DICE Consult)

Die institutionelle Verschränkung beider Einrichtungen wurde sogar bewusst im Gesellschaftsvertrag der ausgegründeten DICE Consult GmbH festgeschrieben. Und auf ihrer Webseite wirbt die Firma auch noch frech und unverhohlen mit der Reputation des gleichnamigen Universitätsinstituts.

Wir wissen, dass Ausgründungen an den Universitäten durchaus üblich sind. Dies betrifft insbesondere die naturwissenschaftlich-technischen Bereiche. Das ist nicht fragwürdig, sondern sogar sinnvoll.

In diesem Fall liegt aber die Besonderheit vor, dass die DICE-Professoren durch die Kunden des Beratungsunternehmens in einen Interessenkonflikt gebracht werden können, und zwar immer dann, wenn öffentliche Forschung mit zahlungskräftigen Kunden konfrontiert wird, die ein bestimmtes Forschungsergebnis favorisieren. Ja, so etwas gibt es, viel öfter als Sie vielleicht denken. Im Lebensmittelbereich zum Beispiel sind beschönigende Studien gang und gäbe.

Dabei soll Wissenschaft immer unabhängig und ergebnisoffen sein. Genau davon kann beim DICE-Institut mit seiner intensiven Verzahnung mit der gleichnamigen Beratungsfirma gar keine Rede sein.

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