Das geht natürlich nur mit einem Rückblick in die Geschichte. Die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde am 7. Oktober 1949 in Kraft gesetzt, als die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bereits Bestand hatte. Damit wurde der Verfassungsentwurf der „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“ (SED), der schon Ende 1946 vorlag, umgesetzt.

Echte Demokratie könne nur verwirklicht werden, so die Argumentation der sowjetischen Besatzungsmacht sowie aller ostdeutschen Parteien, wenn die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen des Faschismus zuvor ausgemerzt werden. In diesem Geiste wurde in den Jahren 1945 und 1946 in der damaligen „Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (SBZ) die Entnazifizierung in den Bereichen Justiz, Verwaltung und Erziehungswesen recht rigoros durchgeführt. Dazu gehörte die Bodenreform, die den agrarischen Großgrundbesitz der Junker, Kriegsverbrecher und aktiven Nazis an Bauern verteilte und zudem das Industrievermögen der Militaristen und Imperialisten vollständig enteignete.

Diese Politik der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) im Verein mit der SED war nicht nur auf Ostdeutschland beschränkt, sondern bezog ganz Deutschland ein. Immerhin war die SED eine sozialistische Massenpartei, die sich aus Kommunisten und Sozialdemokraten zusammensetzte und eine politische Führungsstellung in Deutschland anstrebte. Andreas Ackermann (SPD) hatte im Rahmen der Vereinigung von KPD und SPD im April 1946 das Gründungsprogramm und den „demokratischen, nichtrevolutionären, besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“ maßgeblich formuliert.

Doch die Interessenskonflikte der Siegermächte verschärften sich zusehends und leiteten schon ab 1947 den „Kalten Krieg“ ein. Die zarten Ideen zu gesamtdeutschen Perspektiven traten in den Hintergrund, in West- und Ostdeutschland gewann die Sicherung der jeweiligen Herrschaftsgebiete Oberhand.

So wurde im Juni 1947 in der SBZ ein zentraler Verwaltungsapparat, die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK), geschaffen. Im Juni 1948 erfolgte in der SBZ eine eigene Währungsreform, nachdem die Westzonen einen solchen Schritt bereits bewerkstelligt hatten. Im Sommer 1948 wandelte sich die SED gezielt zu einer marxistisch-leninistischen Kaderpartei „neuen Typus“.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Nach der Gründung der DDR

Das frühere KPD-Mitglied Wilhelm Pieck (SED) wurde Präsident, das frühere SPD-Mitglied Otto Grotewohl (SED) Ministerpräsident. Trotzdem war und blieb der Altkommunist Walter Ulbricht die eigentliche Nummer 1, die alle Fäden in fester Hand hielt. Im Juli 1950 wurde er dann auch nach dem III. Parteitag der SED zum Generalsekretär der Einheitspartei gewählt. Von 1953 bis 1971 hatte Walter Ulbricht das Amt des „Ersten Sekretärs des ZK der SED“ inne.

Die Umgestaltung der wirtschaftlichen und politischen Ordnung der DDR nach sowjetischem Muster unter der Ägide von Walter Ulbricht war nun Programm. Bereits 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit eingerichtet. Zu seinen Aufgaben gehörte die Überwachung der DDR-Bürger, um mögliche oppositionelle Regungen gleich im Keim zu ersticken. Als besonders effektives Instrument erwiesen sich die vielen „inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM) der Stasi, die im Volk als Spitzel angeworben wurden, um vermeintlich Abtrünnige zu denunzieren. Niemand wusste, ob er sich gerade mit einem Stasi-Mitarbeiter unterhält oder ob er ganz offen mit seinem Freund oder Verwandten reden kann.

Bevorzugt gefördert wurde die Schwerindustrie und gleichzeitig wurde die Kollektivierung der Landwirtschaft konsequent in Angriff genommen. Die Planwirtschaft bestimmte zunehmend das Geschehen und nahm zuweilen groteske Züge an. In den bürgerlichen Parteien kam es zu „Säuberungen und Anpassungen“ und die Strafjustiz wurde zu einem Mittel politischer Abschreckung umfunktioniert. Die bisherige Selbstverwaltung der fünf Länder wurde aufgelöst und Ende Juli 1952 durch eine Neugliederung in 14 Bezirke ersetzt. Den 15. Bezirk bildete formal die „Hauptstadt der DDR“, also Ostberlin.

Der lange Arm Stalins hatte die DDR fest im Griff

Als Josef Stalin am 5. März 1953 starb, änderte sich so einiges, denn die neue sowjetische Führung forderte von der SED einen „neuen Kurs“. Es sollte nun mehr politische und wirtschaftliche Rücksicht auf die Bevölkerung genommen werden. Tatsächlich waren gerade die Arbeitsnormen erhöht worden, aber diese wieder rückgängig zu machen, lag ganz und gar nicht im Sinne der DDR-Führung.

So kam es am 16. Juni 1953 zum Streik der Ostberliner Bauarbeiter und am nächsten Tag weitete sich die Aktion zu einer Protestbewegung aus, die bessere Arbeitsbedingungen, freie Wahlen und sogar die Ablösung der DDR-Regierung forderte. Der Aufstand wurde am 17. Juni durch sowjetische Besatzungstruppen brutal niedergeschlagen.

Im Jahre 1955 übertrug die Sowjetunion der DDR die „volle Souveränität“ mit der Folge, dass die DDR ihre „Nationale Volksarmee“ installieren konnte und die DDR sogleich im Warschauer Pakt Aufnahme fand. Nach dem Tod von Wilhelm Pieck gab es keinen Staatspräsidenten mehr. Stattdessen trat der Staatsrat im Sinne eines kollektiven Staatsoberhauptes auf den Plan. Übernommen hat den Staatsratsvorsitz Walter Ulbricht.

Ende der 1950er-Jahre verdeutlichte sich die innere Krise der DDR. Die Wirtschaftspläne waren völlig überspannt, die Kollektivierung der Landwirtschaft verfehlte die Akzeptanz der Landwirte und das Gebaren Nikita Sergejewitsch Chruschtschow führte zur Berlin-Krise. Bis 1961 sind circa 2,7 Millionen Menschen aus der DDR geflohen. Mit Blick auf die Gesamtbevölkerung von ungefähr 15 Millionen Menschen kam dies in der Tat einem „Ausbluten“ der DDR gleich. Nur durch rigorose Schließung der innerdeutschen Grenzen konnte der „Staatskollaps“ noch verhindert werden. Am 13. August 1961 wurde flugs eine Mauer hochgezogen.

Auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurde das erste Parteiprogramm und mit ihm das „Neue Ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ (NÖSPL) beschlossen, das ein flexibleres Wirtschaftssystem darstellen sollte und die DDR in Richtung einer „sozialistischen Leistungsgesellschaft“ manövrierte. Eine konkrete Folge daraus war das Aufrücken von Fachleuten wie Techniker und Ökonomen in den Reigen der politischen Führungsorgane.

Im Jahre 1968 kam es zur zweiten Verfassung der DDR, mit der die Allgemeingültigkeit des Marxismus-Leninismus als vorherrschende Ideologie und politische Dominanz des SED-Staatsrates sozusagen in Stein gemeißelt wurden. Das „Modell DDR“ galt nun ganz offiziell als das Vorbild für entwickelte realsozialistische Industriegesellschaften, was geradezu einen ideologischen Konflikt mit der KPdSU heraufbeschwor. Dessen Krönung bestand sicherlich darin, dass Walter Ulbricht die aktuell verstärkten Entspannungsbemühungen zwischen der BRD und der Sowjetunion torpedierte. Anfang Mai 1971 wurde Walter Ulbricht der Rücktritt vom Amt des Ersten Sekretärs des ZK der SED „nahegelegt“.

Der Kronprinz kommt an die Macht

Dass Erich Honecker schon lange Ulbrichts Kronprinz war, war kein Geheimnis. Insofern kam es in den Führungsgremien nicht zu einem dramatischen Stühlerücken, als Honecker den Job des Ersten Sekretärs übernahm. Immerhin wurde der Einfluss der Technokraten etwas zurückgedrängt. Auf jeden Fall beschwor die Partei- und Staatsführung nun wieder die „Ewige Freundschaft“ mit der UdSSR und der KPdSU. Extra für diese Kurskorrekturen wurde sogar im Oktober 1974 die Verfassung geändert und im Mai 1976 fanden diese Erwähnung im neuen Parteiprogramm.

Endlich war auch die lang ersehnte weltweite völkerrechtliche Anerkennung der DDR unter Dach und Fach. Eine wichtige Säule dafür war der Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten von Ende 1972, in dem ein fragiler „Modus Vivendi“ ausgearbeitet worden war, wodurch zum Beispiel die Transitreisen zwischen Westberlin und der BRD erheblich vereinfacht wurden. In der Folge konnten beide Staaten im September 1973 jeweils Mitglied der Vereinten Nationen werden. Schon Ende 1974 hatten die meisten Staaten der Welt diplomatische Beziehungen zur DDR aufgenommen.

Versuch einer Bewertung

Bei allem Bemühen gelang es der DDR-Führung nicht, ihren Bürgern auch nur annähernd den Lebensstandard zu bieten, wie er den westdeutschen Bürgern zur Verfügung stand. Genau diesen Vergleich haben die Menschen in der DDR als sehr quälend empfunden. Hätte die SED eine garantierte Reisefreiheit in westliche Staaten zugelassen, hätten viele DDR-Bürger mit eigenen Augen sehen können, dass der kleine Mann im Westen für seine Konsumwünsche große Opfer bringen muss, und ihre geliebte Heimat nicht unbedingt verlassen. Doch so war die Neugier auf den so hochgepriesenen Kapitalismus am Ende einfach zu groß und unüberwindlich.

Die Übernahme der DDR durch die BRD war nach dem Mauerfall leider total. Deutschland hat hier die große Chance zu echten Reformen des ganzen Landes verpasst, weil die Errungenschaften der DDR, die es auf vielen Feldern für die Menschen durchaus gab, keines Blickes gewürdigt wurden. Dass aus der DDR nur der grüne Rechtsabbiegerpfeil übernommen wurde, ist auch wegen der Symbolkraft eine tiefe Beleidigung aller ehemaligen DDR-Bürger und ihrer Lebensleistungen.

Filme, die verstehen helfen

Das Leben in der DDR wurde schon in sehr vielen Filmen thematisiert. Für besonders gelungen halten wir zum Beispiel den fiktiven Debütfilm von Marc Bauder „Das System – Alles verstehen heißt alles verzeihen“. Es handelt sich um ein Polit- und Wirtschaftsdrama, das auf emsigen Recherchen und wahren Fakten beruht. Vorgestellt wurde die Fernsehpremiere Anfang 2012 auf dem Filmfestival Max Ophüls Preis in Saarbrücken im Rahmen der ZDF-Reihe „Das kleine Fernsehspiel“.

Kurze Zusammenfassung der Handlung

Der Devisenbeschaffer und ehemalige Stasi-Mitarbeiter Konrad Böhm bietet dem Kleinkriminellen Mike, Sohn seines tödlich verunglückten besten Freundes, einen Job an. Böhm will Geschäfte machen mit dem Bau von Pipelines zwischen Russland und westeuropäischen Staaten. Dazu bringt er viele seiner Konkurrenten zu Fall. Dennoch will es mit den ganz großen Projekten einfach nicht klappen. Mike hingegen erfährt jetzt viel über die Vergangenheit seiner Eltern, die als Stasi-Mitarbeiter tätig waren, und findet heraus, dass sein Vater wahrscheinlich ermordet worden war. Seine Mutter will sich an die Polizei wenden.

Für die Nebenrolle erhielt Bernhard Schütz 2012 die Nominierung für den Deutschen Filmpreis, während der Regisseur Marc Bauer auf dem Filmkunstfest Mecklenburg-Vorpommern mit dem CineStar-Preis ausgezeichnet wurde.

Weitere Film-Empfehlungen

Wer sich besonders für das Thema Flucht aus der DDR interessiert, dem möchten wir diese vier Filme ans Herz legen:

  1. Die Hollywood-Produktion von 1981 – „Mit dem Wind nach Westen
  2. Die Verfilmung des Romans von Erich Loest (1995) – „Nikolaikirche
  3. Das TV-Drama mit Alexandra Maria Lara und Heino Ferch (2001) – „Der Tunnel
  4. Die ARD-Verfilmung des Schicksals von Jutta Gallus (Veronica Ferres) – „Die Frau vom Checkpoint Charlie

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Dieser Beitrag wurde am 26.01.2022 erstellt


Bildquellen:

  • https://pixabay.com/de/photos/fabrik-industrie-werk-fabrikhalle-3299455/
  • https://pixabay.com/de/photos/berliner-mauer-mauerrest-berlin-250562/
  • https://pixabay.com/de/photos/k%c3%bcssen-m%c3%a4nner-east-side-gallery-2779519/
  • https://pixabay.com/de/photos/ddr-historisch-auto-hellblau-trabi-1548508/

Die Hilfe für die Flutopfer tangiert auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG), so jedenfalls sehen es die Fraktionen der SPD und CDU/CSU, die zu diesem Thema einen Gesetzentwurf eingebracht haben. Dabei geht es unter anderem darum, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in bestimmten Einrichtungen auskunftspflichtig werden sollen hinsichtlich ihres Impf- oder Genesenenstatus. Das Ergebnis der Abstimmung von insgesamt 709 Abgeordneten führte Anfang September 2021 zur Annahme der Neuregelungen.

Im Einzelnen sah das Abstimmungsverhalten so aus, dass die SPD- und die Unionsfraktionen 344 Ja-Stimmen eingebracht haben, während die Oppositionsfraktionen 280 Nein-Stimmen produzierten. Interessant war, dass einzelne Abgeordnete von Union und SPD ebenfalls mit Nein gestimmt haben, die einzige Enthaltung kam von Veronika Bellmann, die der CDU/CSU-Fraktion angehört. Insgesamt haben sich 84 Abgeordnete nicht an der Abstimmung beteiligt.

In dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurde davon ausgegangen, dass die Änderungen des IfSG im Kontext der Flutopfer-Unterstützung in einer einzigen Abstimmung zusammengefasst werden könnten. In einer Bundestagssitzung kam es dann zu einer allgemeinen Aussprache darüber mit dem Ergebnis, dass die Opposition ihren Gegenantrag durchgesetzt hat, dass alle Bestimmungen des Gesetzentwurfes separat aufgerufen und abgestimmt werden müssen.

In den Neuregelungen wurde zum Beispiel festgelegt, dass alle Menschen, die nach Deutschland einreisen, dazu verpflichtet sind, einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Außerdem soll die bestimmende Größe für Corona-Beschränkungen zukünftig die Hospitalisierungsrate der COVID-Patienten sein.

Besonders kontrovers wurde die neue Auskunftspflicht derjenigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen diskutiert, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind. Sie müssen ihren Arbeitgebern jederzeit ihren Impf- oder Genesenenstatus offenlegen. Dazu zählen mindestens alle Kitas, Schulen und Pflegeheime. Allerdings soll diese Regelung lediglich während der offiziellen Phase der „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gelten.

Stephan Stracke von der CDU/CSU-Fraktion wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es ähnliche Regelungen ja schon seit längerer Zeit im Gesundheits- und Pflegebereich gäbe und die Organisation der Arbeit deutlich erleichtern würde. Sabine Dittmar von der SPD-Fraktion bekräftigte, dass die Festlegung von Corona-Beschränkungen unbedingt an der Hospitalisierungsrate zu orientieren seien.

Die Oppositionsfraktionen sahen es sehr kritisch, dass die Unterstützung der Flutopfer nun an Änderungen des IfSG geknüpft werden soll. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Detlev Spangenberg, erkennt bereits eine parlamentarische Norm darin, die Opposition zu bestimmten Änderungen gegen ihr Gewissen zu zwingen. Sehr wohl unterstütze man das Fluthilfe-Gesetz, doch grundrechtsfeindliche Änderungen des IfSG lehne man ab.

Dr. Gesine Lötzsch von der Fraktion „Die Linke“ findet den Auskunftsanspruch der Arbeitgeber hinsichtlich des Impfstatus als „völlig überstürzt“. Gerade in Krisenzeiten sei es überaus wichtig, mit Fragen des Datenschutzes und des Arbeitsrechts sehr sorgsam umzugehen, damit das Vertrauen der Menschen nicht auf der Strecke bleibt. Stattdessen unterstütze sie und ihre Fraktion weitere niedrigschwellige Impfangebote. Ohne mehr weltweite Solidarität könne diese Pandemie gar nicht bewältigt werden.

Auch Wolfgang Kubicki (FDP), Bundestagsvizepräsident seines Zeichens, will den Änderungen so nicht zustimmen, weil niemand weiß, wann der derzeitige Ausnahmezustand überhaupt beendet werden kann. Die FDP sei grundsätzlich strikt gegen weitere massive Grundrechtseinschränkungen.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Dieser Beitrag wurde am 22.01.2022 erstellt.

Und schon wieder ein Fall, wo ein führender Beamter in die Industrie geht. Diesmal ist es ein „Unterabteilungsleiter“ des Bundesgesundheitsministeriums, ein Christian Klose, der jetzt bei IBM unter Vertrag steht.

Aber was hat Gesundheit mit der IT-Branche zu tun?

In diesem Fall war es IBM, welches im März 2021 vom Bundesgesundheitsministerium auserkoren wurde, eine Software für einen digitalen Impfnachweis zu entwickeln. In Dänemark hatte IBM bereits deren Gesundheitsaktensystem „Sundhed.dk“ entwickelt. Wobei wir mitten in der Verflechtung von IT-Branche und Gesundheitspolitik wären.

Und auch sonst sind die beiden Branchen stark miteinander verflochten:

Herr Klose war Mitglied des von Jens Spahn eingeführten Projekts „E-Rezept“, welches allerdings jetzt von fast allen Mitglieder verlassen wurde. Grund dafür dürfte sein, dass das BMG die verpflichtende Einführung des „E-Rezepts“ gestoppt hat.

Klose arbeitet jetzt als „Client Partner“ bei IBM Deutschland. Wer genau jetzt seine Klienten sind, das wurde nicht genannt.

Aber es gibt bestimmt keinen Interessenskonflikt, nicht wahr?

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Dieser Beitrag wurde am 17.01.2022 erstellt.

Angeblich soll es um den Kampf gegen die Finanzkriminalität gehen, doch so ein EU-Vermögensregister ist natürlich ein ganz hervorragendes Instrument, um sogleich alle Menschen gläsern erscheinen zu lassen.

Im Juli 2021 hat die EU-Kommission dazu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Darin findet sich der Hinweis darauf, dass zu diesem Zweck unterschiedliche Quellen zum Vermögenseigentum wie die Unternehmens-, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen für Wertpapiere sowie Landregister möglichst nach allen verfügbaren Informationen durchforstet und miteinander verknüpft werden sollen. Darüber hinaus sei anzustreben, sämtliche Daten über weitere Vermögenswerte wie Edelmetalle, Immobilien, Kryptowährungen oder auch Kunstwerke in dieses Register zu integrieren.

Die Zielsetzung der EU-Kommission ist ein vernetztes Zentralregister gleich einer Datenkrake, die alle Informationen über die Vermögen sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in einem Punkt fokussiert. Allein die Frage, wie auch noch die paar Scheine Bargeld darin erfasst werden können, konnte noch nicht so recht geklärt werden, was die Kräfte verständlich macht, die unbedingt auf die Abschaffung des Bargeldes drängen.

Den Zuschlag für die Ausschreibung plus 400.000 Euro haben zwei Brüsseler Institute erhalten:

  • Centre for European Policy Studies
  • VVA Brussels (kooperiert in der Sache mit Infeurope aus Luxemburg)

Nicht jeder Politiker ist wirklich amüsiert über solche Pläne, muss er doch befürchten, dass auch sein Vermögen zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen werden könnte.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber zum Beispiel bezeichnete diese Pläne als „völlig unverhältnismäßig“ und verglich sie mit Zuständen, wie wir sie aus China kennen. Würden wir die bestehenden Antigeldwäschegesetze in ihrem ganzen Umfang umsetzen, wäre eine solche Datenkrake sofort obsolet.

Was viel wichtiger wäre, ist das Aushungern der real existierenden EU-Steueroasen zum Beispiel in den Niederlanden und in Luxemburg, will man Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Finanzkriminalität ernsthaft bekämpfen. Doch dieses heiße Eisen wird nicht angefasst, warum eigentlich nicht?

Nikolaus Jilch ist unter anderem beim wirtschaftsliberalen Thinktank „Agenda Austria“ tätig und durch seine Podcasts bekannt. Auch er hat schwere Bedenken gegen die angestrebte Datenkrake und sieht darin die grundsätzliche Möglichkeit zur Enteignung der Bürger durch den Staat.

Wer sein Menetekel viel zu utopisch findet, braucht sich nur daran erinnern, wie schnell und einfach es war, Datenschutz und Grundrechte wegen Corona zu beschneiden.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Dieser Beitrag wurde am 17.01.2021 erstellt.

Am Samstagabend, 25.12.2021 war Frank Ulrich Montgomery zu Gast bei Anne Will, wo er großmundig über eine Tyrannei der Ungeimpften sprach. Diese würden nun über das Leben der 70 Prozent, die bereits geimpft seien, bestimmen, indem sie den Staat zu ungeliebten Maßnahmen zwängen.

Am darauffolgenden Montag erntete Montgomery viel Kritik für seine Wortwahl, insbesondere von Norbert Walter-Borjans (SPD). Letzterer weigert sich, all die vielen Menschen, die Angst vor der Impfung haben, als Tyrannen zu bezeichnen. Ach?

Auch die AfD-Bundestagsfraktion war nicht amüsiert über Montgomerys Äußerungen. Der Gesundheitspolitiker Jörg Schneider drückte es so aus, dass die Wahrnehmung der verbrieften Entscheidungsfreiheit der Menschen nicht als Tyrannei bezeichnet werden dürfe.

Zudem zweifelt die AfD ohnehin am Sinn einer hohen Impfquote, denn Geimpfte stecken sich nachweislich an und verbreiten das Virus weiter. Ganz ähnlich äußerte sich übrigens auch die Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht. Schneider setzt jedenfalls auf die Eigenverantwortung der Menschen.

Dass in Deutschland rund zwei Drittel der Bevölkerung vollständig gegen Corona geimpft sind, reicht nach Ansicht von Experten nicht für eine Herdenimmunität aus. Dennoch vertritt die CDU den Standpunkt, dass alle Impfskeptiker weiter motiviert werden sollten und ihnen niedrigschwellige Impfangebote gemacht werden sollten, so jedenfalls argumentierte der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Hennrich.

Dessen ungeachtet setzte Frank Ulrich Montgomery gleich noch einen drauf, indem er sich daran stößt, dass „kleine Richterlein“ mit ihren fragwürdigen Corona-Urteilen beispielsweise die 2G-Richtlinien im Einzelhandel kippen. Er ist klar dafür, dass in einer Pandemie Freiheitsrechte ungeachtet des „Freiheitsgesäusels der FDP“ hintenanstehen müssen.

Er könne nicht verstehen, fährt Montgomery fort, dass sich so ein Gericht anmaßt, wichtige Beschlüsse, die politische und wissenschaftliche Gremien mühsam erarbeitet haben, lediglich mit dem Verweis auf eine wie auch immer geartete Verhältnismäßigkeit zu verwerfen.

Selbstverständlich gäbe es Situationen im Leben, in denen es richtig ist, das Recht auf körperliche Gesundheit aller Menschen über irgendwelche Freiheitsrechte zu stellen. Und genau eine solche Situation läge im Moment vor.

Fazit

Ein „Weltärztepräsident“ der sich derart verachtend und undemokratisch äußert, hat in diesem Amt nichts zu suchen. Oder vielleicht doch? Hat eigentlich irgendjemand den Rücktritt dieser „Arztes“ gefordert?

Es ist eine seltsame Ansprache des Olaf Scholz zu Weihnachten. Angeblich erlebt Deutschland keine Spaltung. Blöd nur, dass die Presse und das Volk dies offensichtlich ganz anders wahrnehmen.

Die entsprechenden Worte des Kanzlers finden Sie hier noch einmal:

Und im Folgenden die Presseberichterstattung:

Weiterlesen

Die immerwährende Forderung nach „Faktenüberprüfungen“ wird in der Praxis als voreingenommener Zensurmechanismus umgesetzt und der Beweis dafür ist nun erbracht. Der Journalist John Stossel hat in der Sache gegen Facebook geklagt.

Vor Kurzem hat Facebook einen Whistleblower-Bericht zensiert. Dieser war im „British Medical Journal“ (BMJ) veröffentlicht worden. Es handelt sich dabei um nicht mehr und nicht weniger als eine der weltweit ältesten und auch angesehensten medizinischen Fachzeitschriften mit Peer-Review.

Weiterlesen

Ein relativ aktueller Prüfbericht des Bundestages weist umstrittene Bonuszahlungen an Abgeordnete auf, die nach Ansicht des renommierten Verfassungsrechtlers Hans-Herbert von Arnim illegal waren. Eine Oppositionsfraktion fand Werbung und Öffentlichkeitsarbeit offenbar ganz besonders wertvoll.

Es geht hierbei immer wieder um die Frage, ob es Angelegenheiten der Fraktion oder der Partei sind, die zu finanzieren sind. In der Tat stehen den Fraktionen für parlamentarische Arbeit Steuergelder zu, die sie zum Beispiel für Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen. Aber Parteienfinanzierung mit öffentlichen Mitteln ist verboten. Doch wirklich klare Regeln und Abgrenzungen gibt es in der Sache nicht. Der Bundesrechnungshof schiebt den Schwarzen Peter indes ans Parlament und somit an die Fraktionen. Da diese die Profiteure sind, werden sie aber mitnichten dagegen vorgehen.

Es sind gerade die Oppositionsfraktionen, die so richtig abgrasen

Alle Bundestagsfraktionen zusammen erhalten jedes Jahr knapp 120 Millionen Euro. Die Verteilung des Geldregens orientiert sich an der Fraktionsgröße und auch daran, ob diese der Regierung oder der Opposition angehört. Der Sockelbetrag macht für alle gut 450.000 Euro aus. Hinzu kommt ein monatliches Budget von mehr als 9.400 Euro pro Mitglied. Die Oppositionsfraktionen erhalten aber einen 15-prozentigen Zuschlag auf den Grundbetrag und zehn Prozent mehr für jedes Mitglied.

Den Vogel schießt in dieser Sache die FDP ab. In 2020 gab sie für Öffentlichkeitsarbeit fast zwei Millionen Euro aus, mehr als die SPD und die Unionsparteien zusammen. Fragt man den Sprecher der FDP-Fraktion, Nils Droste, nach den Gründen dafür, dann muss eben schnell mal die Corona-Pandemie herhalten.

Was hat es mit den Funktionszulagen auf sich?

Die Abgeordneten mit „Zusatzfunktionen“ bekamen Zuschläge in Höhe von mehr als 4,6 Millionen Euro. Verfassungsrechtlich sind solche Funktionszulagen für den Parlamentspräsidenten, seine Vertretung und für Fraktionsvorsitzende vorgesehen. Bei allen anderen liegt daher eine rechtswidrige und bei CDU/CSU und SPD zugleich geheimnisumwitterte Doppelalimentation vor. Gemeint ist damit: Transparenz sieht anders aus.

Immerhin weisen die Grünen und die Linken auf ihren Webseiten detailliert aus, welche Abgeordneten Zuschüsse für welche Funktionen bekommen.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Beitragsbild: fotolia.com – Africa Studio

Dieser Beitrag wurde am 22.10.2021 erstellt.

Es war ein Erbe der rheinischen Pharma-Dynastie Schwarz, der den Grünen kürzlich mit einer halben Million Euro die größte Einzelspende der Parteigeschichte zukommen ließ, so weist es der Bundestag aus. Antonis Schwarz möchte damit die diesjährigen Wahlkämpfe der Grünen auf Landes- und Bundesebene unterstützen.

Im Jahre 2002 wurde die Verpflichtung zur unmittelbaren Offenlegung von Parteigroßspenden, die mehr als 50.000 Euro betragen, in Form von Ad-hoc-Mitteilungen an den Bundestagspräsidenten eingeführt. Dieser hat dann für deren Veröffentlichung zu sorgen.

Weiterlesen

Lange hatten sich Ministerien und Behörden davor gedrückt, in sozialen Netzwerken überhaupt in Erscheinung zu treten. Vielleicht erschien ihnen das nicht als seriös. Doch inzwischen überschlagen sie sich mit ihrer neuen Auffassung zeitgemäßer Öffentlichkeitsarbeit.

Kritik daran ist mehr als berechtigt, schaut man sich einmal die Honorare von Promis an, die für YouTube-Gastauftritte für Websites von Ministerien ausgegeben werden. Seit 2014 soll der Bund für derartige Gastauftritte sogenannter Influencer mehr als 100.000 Euro an Honoraren spendiert haben, glaubt man einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vom Mai 2019.

Moderne Public Relation im Lichte der Regierung

Ungefähr 16 Schauspieler und Influencer haben ihre kostspieligen Gesichter einigen Plattformen von Ministerien inzwischen zur Verfügung gestellt, gesteht eine Antwort des Bundespresseamtes. Die FDP-Fraktion hatte eine entsprechende Anfrage gestellt und die NOZ hat es der Öffentlichkeit „gepetzt“. Der FDP-Abgeordnete Otto Fricke gibt zu bedenken, dass die Grenzen zwischen politischer Eigenwerbung und dem berechtigten Informationsauftrag dadurch leichtfertig verschmiert werden.

Schauen wir uns dazu ein paar Beispiele an:

  • Der kubanische Choreograf (und Model) Jorge Gonzáles trat in einem Video, das im Auftrag des Bundesumweltministeriums für Klimaschutz in Auftrag gegeben wurde, kurz als „Klimapate“ auf und erhielt für seinen kleinen Service gleich über 4.000 Euro.
  • Die YouTuberin Lisa Sophie Laurent war bei der Gagenverhandlung mit dem Bundesfamilienministerium offenbar geschickter und schraubte ihr Honorar auf gut 11.300 Euro hoch.
  • Ihre „Kollegin“ Lisa Ruhfus moderierte im Jahre 2017 das Format #DeineWahl. Im Zuge dieser Darbietung durften vier junge YouTube-Stars samt Communitys unserer Kanzlerin Angela Merkel ein paar Fragen stellten. Der zuständige Haushälter musste dafür knapp 10.900 Euro berappen.
  • Der Schauspieler Tom Wlaschiha erfuhr einen hohen internationalen Bekanntheitsgrad durch seine Rolle als „Mann ohne Gesicht“ in „Games of Thrones“. In diesem Fall zeigte er bereitwillig sein Gesicht dem Bundesentwicklungsministerium in kurzen Videos aus Krisengebieten an und kassierte dafür gut 44.700 Euro.

Ist die Kritik an der Ministeriums-PR berechtigt?

FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke führt weiter aus, dass es sehr wohl legitim sei, dass Influencer und Prominente die Bundesregierung im Internet dabei unterstützen, wichtige gesellschaftliche Debatten anzustoßen. Doch wenn diese vermeintlich von der Sache so überzeugten Leute ihre Meinung nur gegen derartige Gagen preisgeben, dann bleibt die Glaubwürdigkeit ganz klar auf der Strecke.

Fricke fordert daher die Bundesregierung dazu auf, eine öffentliche Erklärung abzugeben, warum sie bestimmte Prominente für ihre Unterstützung der politischen Arbeit der Bundesregierung in dieser Höhe bezahlt hat.

Außerdem vermisst Fricke jegliche Transparenz darüber, wie sich diese Beträge zusammensetzen. Zukünftig solle die Bundesregierung im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass es für jeden einsehbar ist, wenn Prominente für ihre Auftritte in Social-Media-Kanälen durch die Regierung bezahlt werden. Dies entspräche auch den allgemeinen Spielregeln im Journalismus.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Dieser Beitrag wurde am 15.09.2021 erstellt.

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl ist es nur folgerichtig, dass das Thema Parteispenden jetzt wieder so richtig im Rampenlicht steht und ausgerechnet das Corona-Jahr 2021 schießt in der Sache sozusagen den Vogel ab. Schon während der ersten acht Monate des Jahres flossen mehr Großspenden an die Parteien als in allen Jahren zuvor, das haben der Spiegel und Abgeordnetenwatch gemeinsam herausgefunden.

Ausgerechnet die beiden Billigketten TEDi und Woolworth spendeten jeder plakativ 100.000 Euro der FDP mit den Worten, dass diese „wie keine andere Partei die Interessen von Menschen mit geringfügiger Beschäftigung vertritt“. Das löste natürlich eine gewisse Häme in den sozialen Netzwerken aus.

Es ist gut, dass im Jahre 2002 die Offenlegungspflicht für Großspenden eingeführt worden ist, denn seit knapp 20 Jahren müssen die Parteien nun Spenden über 50.000 Euro beim Bundestag anmelden und dessen Präsident sorgt dann für deren Veröffentlichung im Internet.

Die bisherigen Parteispenden des Jahres 2021

Es geht immerhin um 8,4 Millionen Euro von 56 Großspendern. Auch 2017 war die Spendenbereitschaft unmittelbar vor der Bundestagswahl mit 6,8 Millionen Euro ganz besonders hoch. Die Aktivisten in der Sache sind jedes Mal Konzerne, Verbände, aber auch wohlhabende Privatpersonen.

Dass Parteispenden beim Wahlkampf außerordentlich hilfreich sein können, darüber müssen wir nicht lange philosophieren. Und genau darin liegt das Problem, es geht schlicht und einfach um Ungerechtigkeit beziehungsweise ungleiche Startbedingungen:

Partei              Spenden bis September 2021 (ca.)
FDP                3.200.000 €
CDU               2.800.000 €
GRÜNE          1.900.000 €
Die PARTEI       280.000 €
CSU                  121.400 €
SPD                  100.000 €
dieBasis              59.300 €
Linke                        nichts
AfD                           nichts

Die Gesetzentwürfe der Grünen und der Linkspartei zur Begrenzung von Privatspenden und zum Verbot von Unternehmensspenden wurden im Bundestag wiederholt abgelehnt. Die SPD wollte die Höhe der Spenden auf 100.000 Euro deckeln, was in einen ausgewachsenen Krach innerhalb der Koalition mündete. Also blieb es dabei, dass Unternehmen, Verbände oder private Spender beliebigen Parteien Geld in unbegrenztem Ausmaß zuschanzen können, eben so, wie es das Parteiengesetz nach wie vor vorsieht.

  • Interessant ist, dass es sich in diesem Jahr 2021 bei zwei Dritteln der Meldungen um Privatspenden handelt, so hoch war dieser Anteil noch nie. Schauen wir uns dazu ein paar beachtenswerte Beispiele an:
    Eine Million Euro war die bislang höchste Einzelspende, die die Grünen jemals erhielten. Es geschah im April 2021, der überaus großzügige Spender war der Softwareentwickler Moritz Schmidt, der wohl sehr viel Geld mit Bitcoins verdient hatte.
  • Der Unternehmer Georg Kofler möchte eine Regierungsbeteiligung der Grünen gern verhindern und unterstütze deshalb die FDP mit 750.000 Euro, ebenfalls im April 2021.
  • Die CDU bekam 500.000 Euro vom Immobilienunternehmer Christoph Kahl, der so etwas nicht zum ersten Mal machte.
  • Bereits im Februar 2021 spendete der Pharmaerben Antonis Schwarz 500.000 Euro an die Grünen. In Anlehnung an „abgeordnetenwatch“ hat er in Griechenland das Frageportal „vouliwatch“ ins Leben gerufen.
  • Im August 2021 traf eine Überweisung in Höhe von 100.000 Euro durch die Deutsche Vermögensberatung AG bei den Grünen ein.

Gerade die Grünen wollten ja in ihrem Wahlkampf mit der Forderung nach einer Deckelung der Privatspenden auf 100.000 Euro punkten. Und Spenden von Konzernen wollten sie gleich ganz verbieten. Wie passt das eigentlich zusammen? Diese Frage beantwortete eine Sprecherin der Grünen kürzlich so logisch: „Solange es die angestrebte gesetzliche Neuregelung noch nicht gibt, wollen wir uns im politischen Wettbewerb jedoch nicht schlechter stellen als unsere Mitbewerber*innen, denn Regeln müssen für alle gelten.“

Das Meinungsbild ist unterschiedlich

Auch die Linken haben in ihr Wahlprogramm die Ablehnung von Parteispenden aufgenommen. Die FDP dagegen mag auf Großspenden nicht so gern verzichten, auch nicht in der Zukunft. Ihre Sprecherin sieht es so, dass das Werben der Parteien um Spenden durchaus ein Teil des politischen Wettbewerbs ist. Die CDU antwortete lieber erst gar nicht auf eine entsprechende Anfrage. Logisch, denn in ihrem Wahlprogramm steht dazu nichts geschrieben. Die SPD setzt sich unbeirrt für eine Spendenbegrenzung auf 100.000 Euro ein, wobei sie Konzernspenden gar nicht so schlecht findet, immerhin hat sie zumindest von der Deutschen Vermögensberatung AG etwas Ansehnliches bekommen.

Liste der beim Bundestag gemeldeten Großspenden über 50.000 €
im Zeitraum 1. Januar bis 26. August 2021:

Spender                                              Empfänger         Summe in €           Datum
Moritz Schmidt                                     Die Grünen         1.000.000               12.04.2021
Georg Kofler                                        FDP                        750.000               29.04.2021
Antonis Schwarz                                  Die Grünen            500.000               15.02.2021
Christoph Alexander Kahl                    CDU                       500.000               09.06.2021
Flossbach von Storch AG                    FDP                        431.452               14.06.2021
Droege Group AG                                CDU                       300.000               09.07.2021
Deutsche Vermögensberatung AG      CDU                       300.000               13.07.2021
Global Shopping Collective GmbH      Die PARTEI            280.007               18.06.2021
Otto Max Hans-Georg Näder              CDU                        250.000               25.08.2021
Hans Georg Näder                              FDP                         250.000              13.08.2021
Stephan Schambach                           FDP                         200.000              17.05.2021
Gröner Family Office GmbH                FDP                         200.000              07.07.2021
Deutsche Vermögensberatung AG      FDP                         150.000              07.07.2021
Sixt GmbH                                           CSU                         121.381              02.07.2021
Deutsche Vermögensberatung AG      Die Grünen              100.000              20.08.2021

Dass Spenden via Strohmänner an politische Parteien nicht aus reiner Menschenliebe erfolgen, liegt auf der Hand und war daher zu Recht auch immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Stellt sich also die Frage, wer und warum hat zurzeit so viel Interesse an einer Regentschaft der Grünen.

Falls Sie großen Parteispenden gegenüber kritisch eingestellt sind, können Sie zum Beispiel darüber nachdenken, ob Sie Petitionen wie „Unternehmensspenden an Parteien verbieten, Privatspenden begrenzen“ unterzeichnen möchten.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Dieser Beitrag wurde am 15.09.2021 erstellt.

Der Lobbyismus bezeichnet eine systematische und kontinuierliche Einflussnahme von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen und auch kulturellen Interessen auf den politischen Entscheidungsprozess eines Staates (Ulrich von Alemann/Florian Eckert, S. 4).

So definiert das „Jura Forum“[i] den Begriff „Lobbyismus“, dessen klassische Organisationsform der „Verband“ ist.

Bei Wikipedia[ii] finden wir diese Beschreibung:

Lobbyismus, Lobbying oder Lobbyarbeit ist eine aus dem Englischen (lobbying) übernommene Bezeichnung für Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, bei der Interessengruppen („Lobbys“) – vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen – die Exekutive, die Legislative zu beeinflussen versuchen. Außerdem wirkt Lobbying auf die öffentliche Meinung durch Öffentlichkeitsarbeit ein. Dies geschieht vor allem mittels der Massenmedien. Gängige Bezeichnungen für Lobbyarbeit sind zum Beispiel Public Affairs, politische Kommunikation und Politikberatung. Unternehmen und Organisationen unterhalten bisweilen ein Hauptstadtbüro oder eine Hauptstadtrepräsentanz, aber auch Büros bei den Landesregierungen.

Es scheint sich beim Lobbyismus um ein Werkzeug zu handeln, bei dem Zweige der Industrie systematisch versuchen, ihre eigenen Interessen in der Politik geltend zu machen. Dabei bleibt das, was man immer so schön als „Gemeinwohl“ bezeichnet hatte, häufig bis in der Regel auf der Strecke.

Die Pharmalobby hatte sich in dieser Disziplin besonders hervorgetan. Deren Lobby war und ist besonders rege und hat dementsprechend viele Erfolge vorzuweisen. Eine besondere Leistung seitens der Pharmalobby ist, dass sie es nicht nur fertig brachte, Politiker in ihrem Sinne zu beeinflussen, sondern sogar eigene Lobbyisten Politiker werden zu lassen.

Das Paradebeispiel hierfür in der deutschen Politik ist Jens Spahn, ein Bankkaufmann, der Gesundheitsminister wurde. Der bezeichnet sich laut Wikipedia[iii] als „Gesundheitsexperte [sic!], der die Probleme unserer Zeit lösen will“ und ist obendrauf mit einem „Chef-Lobbyisten“, Daniel Funke, verheiratet, der wiederum für die Hubert Burda Media KG aktiv ist.

Der Begriff „Lobby“ bezeichnet den Vor- oder Empfangsraum eines Gebäudes. Daher der Begriff „Lobbyismus“, da die Lobbyisten ursprünglich keinen Zutritt zur Politik hatten und diese nur von außen (persönliche Kontakte zu Politikern etc.) zu beeinflussen versuchten. Das Ganze erinnert mich etwas an die Pharmareferenten, die durch ihre Ärztebesuche das Verschreibungsverhalten der Ärzte zu beeinflussen versuchen.

Wie erfolgreich der Lobbyismus der Pharmaindustrie gewesen ist, das habe ich in einer Reihe von Beiträgen dokumentiert:

Die Pharmalobby kapert die EMA

Was Jens Spahn für Deutschland ist, dass scheint Emer Cooke für Europa zu sein. Die Unterschiede hier sind, dass Frau Cooke keine Bankkauffrau ist, sondern eine Pharmazeutin.

Und sie bekleidet kein Amt in einem Ministerium, sondern ist die Chefin der EMA, also der europäischen Zulassungsbehörde, die unter anderem dafür zuständig ist, „GMO-Impfungen“ zuzulassen oder sich dagegen auszusprechen.

Mit einem Abschluss in Pharmazie und „Master-Abschlüssen in Naturwissenschaften“ dürfte man davon ausgehen, dass die relativ neue Chefin der EMA eine gewisse Fachkompetenz zu besitzen scheint. Ihre CV jedoch weist mehr als deutlich darauf hin, dass sie ihre Fachkompetenzen nahezu ausschließlich in den Dienst der Pharmaindustrie gestellt hatte.

Zwischen 1985 und 1991 arbeitete die Irin im irischen Pharmasektor.

Von 1992-1995 und dann von 1996-1998 war sie für den „Europäischen Verband der pharmazeutischen Industrie und Verbände“ (EFPIA) tätig, mit einer Teilzeittätigkeit als Beraterin für „pharmazeutische Politik“.

Von 1998-2002 war sie in der europäischen Kommission tätig, als „Principal Administrator in der Pharmaceuticals Unit“. Hier war sie für Gesetzesinitiativen, Inspektionen etc. zuständig.

Danach von 2002-2016 war sie bei der EMA tätig. Hier war sie unter anderem „Head of Inspections und Head of International Affairs“.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sie ab November 2016 bis November 2020 als „Direktorin für regulatorische Aktivitäten im Zusammenhang mit Medizinprodukten“ bei der WHO tätig war. Da die WHO allerdings keine „regulatorischen Aktivitäten“, auch keine Zulassung von Medikamenten – und Impfungen, vornehmen kann, erscheint der nächste Schritt in einem Licht besonderer Logik:

Denn ausgerechnet ab November 2020 wird Emer Cooke Chefin der EMA und hat hier als Direktorin vielmehr Einfluss auf „regulatorischen Aktivitäten“ für die europäische Union als sie es in der WHO hatte. Kaum einen Monat später werden einige „GMO-Impfungen“ von der EMA zugelassen, wenn auch in Form einer Art „Notfallzulassung“.

Damit hatte sich Frau Cooke als zuverlässige Lobbyistin, die die Interessen der Industrie und nicht die der Patienten wahrnimmt, erwiesen.

Frau Cooke – der personifizierte Interessenskonflikt

Es stellt sich die Frage, wie kann jemand, der den größten Teil seines beruflichen Werdegangs im engen Kontakt mit der Pharmaindustrie verbracht hat, in einer solchen Position den notwendigen Abstand gewinnen, um zu wissenschaftlich basierten Entscheidungen zu gelangen?

Die Zulassung der „GMO-Impfungen“ nach nur 4 Wochen Amtszeit drängt den Verdacht auf, dass diese Frau wegen ihrer Treue zur Pharmaindustrie in dieses Amt gehievt wurde, nicht zuletzt auch, um die Lobbyarbeit in diesem Bereich signifikant zu vereinfachen.

Sogar die englischsprachige Ausgabe von Wikipedia[iv] zitiert den österreichischen Parlamentarier Gerald Hauser[v] vom 1. April 2021, der hier ein großes Potenzial für Interessenskonflikte aufzeigt, weil Frau Cooke für die Firmen als Lobbyistin tätig war, für die sie heute deren „GMO-Impfungen“ zulässt.

Um welche Firmen handelt es sich hier? Die Firmen, für die sie in der EFPIA Lobbyarbeit betrieb, umfassen die 30 größten europäischen Pharmakonzerne. Und hierzu gehören: Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson, die alle drei zufällig (?) ein neues Produkt in Form einer „GMO-Impfung“ registrieren zu lassen hatten. Andere Größen in diesem Konglomerat sind Bayer, Merck, Sanofi, Roche etc.

Für Herrn Hauser sieht dies nach „glatten Insidergeschäften, Vetternwirtschaft oder Bestechlichkeit“ aus. Das heißt, wer künftig auf die EMA als Beweis für die Rechtmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Zulassung medizinischer Produkte hinweisen möchte, der sollte diesen Beweis unter diesen Gesichtspunkten insofern relativieren, als hier ein massiver Interessenskonflikt gegeben zu sein scheint.

Für ihn steht fest (und da kann ich nur zustimmen):

In jeder anständigen Demokratie würde man in einem solchen Fall von einem Interessenkonflikt sprechen.

Fazit

Emer Cooke, eine bewährte Lobbyistin der Pharmaindustrie, wird im November 2020 als Direktorin der EMA eingesetzt, um, wie es den Anschein hat, eine reibungslose Zulassung der neuen „GMO-Impfungen“ zu gewährleisten und Widerstände innerhalb der Behörde zu umgehen.

Wie es aussieht, hat dies auch wunderbar geklappt. Sogar der einstweilige Stopp[vi] der AstraZeneca-„Impfung“ wurde nach kurzer Zeit wieder aufgehoben, ein Vorgang, der vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Quellen:

Dieser Beitrag wurde am 21.04.2021 erstellt.