Der Bundesrechnungshof will wegen der überteuerten Corona-Masken einfach keine Ruhe geben
Zu Recht hat der Bundesrechnungshof (BRH) schon vor einiger Zeit die zentrale Beschaffung viel zu teurer Corona-Schutzmasken durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Beginn der Pandemie kritisiert. Nun hat sich in der Sache neuer Ärger zusammengebraut. Gemäß einem noch nicht veröffentlichten Prüfbericht bemängelt der BRH, dass damals die Qualitätsstandards viel zu spät auf ein richtiges Maß angehoben worden sind.
Der damalige Gesundheitsminister Spahn (CDU) beschaffte gleich zu Pandemiebeginn Milliarden medizinische Masken, denn es zeichnete sich ja ab, dass der Bedarf daran weltweit sehr hoch ausfallen würde. Um das Ganze abzukürzen, wurde das vorgeschriebene Prüfverfahren mehr oder weniger übergangen, was vielleicht sogar ein bisschen verständlich wäre.
Dieser Vorgang machte damals als „Pandemie-Krücke“ die Runde. Als sich die anfänglich drohende Versorgungskrise in Wohlgefallen auflöste, wurde das Bestellverfahren aber in keiner Weise angepasst, bemängeln nun die Rechnungsprüfer. Faktisch wurden viel zu lange minderwertige Masken verteilt, obwohl längst ausreichend gutes Material zur Verfügung stand.
So kam es zu Beginn des Jahres 2021 in einer Pflegeeinrichtung bei Neumünster zu einem Corona-Ausbruch, durch den fünf Bewohner zu Tode kamen. In der Einrichtung waren „partikelfiltrierende Halbmasken“ (PfH) aus China (Modell KN95) verteilt worden, die die Bundesregierung zur Verfügung gestellt hatte.
Diese vermeintlich geprüften Masken wiesen allerdings erhebliche Mängel auf. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft in Kiel in diesem Fall wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz, hatte aber das Problem, dass nicht beweisbar ist, dass ausschließlich die fehlerhaften Masken des BMG die Ursache für die Todesfälle waren. Deshalb wurde das Verfahren inzwischen eingestellt.
Das Gesundheitsministerium in Kiel, damals unter Leitung von Heiner Garg (FDP), hatte jedenfalls erhebliche Bedenken, sodass auf dessen Internetseite im Februar 2021 die offizielle Warnung „Nicht benutzen!“ ausgewiesen wurde. Man könne nicht ausschließen, dass die Masken wegen Mängel nicht voll funktionsfähig seien und auf diese Weise die Übertragung einer Infektion sogar noch begünstigen.
Ab Juli 2020 startete das Bundesgesundheitsministerium mit seinen Planungen, im Winter 2020/2021 mehr als 30.000 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit den oben genannten Schutzmasken zu versorgen. Sicherheitshalber schloss das BMG jegliche Haftung aus.
Die Ärztin Paula Piechotta (Grüne) war während der Corona-Pandemie am Universitätsklinikum in Leipzig tätig. Die Haushaltspolitikerin erinnert sich, dass diese Vorgänge zu großem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt haben mit der Folge, dass Milliarden von Masken zum Ladenhüter geworden sind und dann kostenintensiv den Müllverbrennungsanlagen zugeführt wurden.
Die Familie von Kristine Lütke (FDP) betreibt bei Nürnberg ein Pflegeheim. Die FDP-Politikerin bestätigt, dass das BMG spätestens ab Juni 2020 die regulären Masken-Prüfverfahren wieder hätte aufnehmen können und auch müssen. Es sollte aber noch bis zum Winter 2020/2021 dauern, bis auch im Bundesgesundheitsministerium endlich gewisse Zweifel über das eigene Verhalten aufkamen.
Um also keinen „falschen Fehler“ zu machen, änderte man kurzerhand die Rechtslage, um nachträglich und rückwirkend die Verkehrsfähigkeit der schlampig geprüften Masken sicherzustellen. Nachdem das Bundesarbeitsministerium Bedenken gegen dieses Vorgehen ausgesprochen hatte, einigte sich die Große Koalition darauf, die notdürftig vom BMG geprüften Masken der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz zuzuführen.
Zusammenfassen lässt sich das Ganze so, dass die maximal teuren, importierten, nicht CE-zertifizierten Masken zum größten Teil nicht verwendet und der Vernichtung zugeführt wurden beziehungsweise noch werden.
Indes wirft das BMG dem Bundesrechnungshof eine falsche Darstellung des Sachverhalts vor. Überhaupt sei dieser weder zuständig noch im Stande dazu, derartige Fragen beurteilen zu können. Das „eigenständige Prüfverfahren“ des BMG sei über 9000-mal zum Einsatz gekommen und habe den hohen Infektionsschutz der medizinischen Schutzmasken nachgewiesen.
Das Bundesland Schleswig-Holstein hatte jene 3,5 Millionen FFP2-Masken, die der Bund dorthin geliefert hat, selbst geprüft und den größten Teil davon, nämlich 3,2 Millionen, wegen erheblicher Qualitätsmängel wieder zurückgeschickt. Bestimmt sind sie längst durch einen hohen Schornstein gegangen.
Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:
Dieser Beitrag wurde am 23.07.2024 erstellt.